Hallo,
genau das ist ja ein Teil der Frage: Wenn schon Ausdruck - mit Laser, Tinte oder Wachs?
Peter
Dann schreib' doch einfach genau das auch in Deine Frage 'rein (sic!).
Im Prinzip dürfte die Haltbarkeit von Ausdrucken von der heutzutage erhältlichen Papierqualität bestimmt sein. Ich nehme an, dass sich die o.g. Normen (DIN 6738; DIN ISO 9706) u.a. mit dem Säuregehalt des Papiers beschäftigen, der einen wesentlichen Faktor bzgl. der Haltbarkeit spielt.
Was die Druckverfahren angeht, sollten sowohl B&W- wie auch Farblaserausdrucke in ihrer Haltbarkeit eher durch das Papier als durch die beim Laserdruckverfahren verwendete Technik (Grob vereinfacht: Kunststoffpulver wird auf Papier aufgetragen. Dann werden die Kunststoffpartikel mit Hilfe von Wärme und Druck untereinander und mit den Papierfasern "verschmolzen".) limitiert sein.
Ähnliches gilt für "Wachsdrucker", wobei man IMHO heute wohl mehr von Kunstharz als von Wachs sprechen sollte.
Tintenstrahlerausdrucke (insbesonders, wenn es sich dabei um reine B&W-Ausdrucke mit schwarzer, pigmentierter Tinte handelt),
können sehr beständig sein, wenn die Lagerbedingungen stimmen (Licht, Feuchtigkeit, Temperatur). Für Dokumente, bei denen es sich um Urkunden im rechtlichen Sinn handelt, dürften sie nicht zulässig sein (wg. Beständigkeit, Fälschungssicherheit, etc.).
Btw.: Behörden, Banken und Sparkassen, usw., benutzen ja u.a. aus diesen Gründen heute noch Nadeldrucker.
Unter dem Strich jedoch sollte man davon ausgehen, dass die besten Chancen, eine längere Lagerung gut zu überstehen (auch hier natürlich unter Berücksichtigung der Faktoren Licht, Feuchtigkeit, Temperatur!) die Ausdrucke von Laserdruckern und "Wachssprühern" haben, da sich IMHO bei diesen nur noch eine Komponente chemisch verändern kann, nämlich das Papier. Je besser (säurefreier) dessen Qualität ist, desto länger halten die Drucke.
Im übrigen werden Laserdrucker (genauer, eigentlich das System aus Laserdrucker und Papier) auch im Hinblick auf ihre Tauglichkeit zur Herstellung von Urkunden, etc., geprüft. Als Beispiel sei hier die
Prüfurkunde für den Kyocera FS-1030D genannt.
Bei anderen Herstellern gibt es diese Urkunden auch – entweder zum Download oder auf Nachfrage beim Hersteller/Vertrieb.
MfG, Peter
P.S.: Es geht nicht um Buchführung oder Steuern sondern um Urkunden- und Archivwesen.
Ich denke, was Drucke (Ausdrucke) bzw. Drucksysteme angeht, unterscheiden sich die Dinge rechtlich gesehen (Finanzenwesen vs. Urkunden- und Archivwesen) wenig bis überhaupt nicht.