Arbeitszeit - Übertrag in nächsten Monat?

alexxus

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Ahoi,

unter ein paar Freunden entbrannte gestern Abend eine Diskussion um das Thema Arbeitszeit. Konkret geht es darum: Ein Arbeitnehmer hat einen 400 € Job bei Firma A. Im nächsten Monat wechselt er in Firma B, die ihn sozialvers.pfl. einstellt (> 800 € brutto). Nun arbeitet der Arbeitnehmer in dem letzten Monat in Firma A zu viel, d.h. er würde über 400 € verdienen. Nun geht es darum, ob man die zuviel geleisteten Stunden auf sein Arbeitszeitkonto gutschreibt und im Folgemonat auszahlen lässt, wenn er denn aber schon bei Firma B ist. Firma A lässt sich drauf ein, davon gehen wir jetzt mal aus und würde den AN für den nächsten Monat noch als 400 € Jobber gemeldet lassen, denn der Überhang würde die 400 € nicht überschreiten.

Nun zur Frage: Ist das möglich oder würde der AN für den Folgemonat in SK VI wechseln (müssen)? Falls nicht, würde Firma B von dieser Vereinbarung Notiz nehmen? Ist das überhaupt möglich oder müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auch im letzten Monat abgerechnet werden (und können nicht mitgenommen werden)?

Ich sage, dass das nicht geht, bin mir aber nicht sicher, wie das läuft, wenn man mit einem Arbeitszeitkonto arbeitet. Da die Firma ja wechselt, sollte es imho nicht gehen. Zwei andere Freunde meinen aber, dass das kein Problem sei, wissen aber auch nicht 100%, ob das legal ist. :D

Steuerberater hab ich keinen, den ich fragen kann.

Weiß jemand bescheid?

Danke!
 
Recht und recht sind zwei verschiedene Schuhe ;)

Wenn er einen Job auf 400,-€ hat, darf er nur so und zu viel Stunden im Monaten arbeiten bzw. Gehalt bekommen. Sprich der AG hat sich schon mal strafbar gemacht. Wenn der Mini Job nun auf den Papier weiter läuft, fände ich es ok., da der Angestellte ja einen regulären Job antritt. :)
 
Generell können auch Vergütungen, die aus einem zurückliegenden Arbeitsverhältnis stammen, auch später geleistet werden wenn der AG sich in einem neuen Beschäftigungsverhältnis ist.
 
Nun arbeitet der Arbeitnehmer in dem letzten Monat in Firma A zu viel, d.h. er würde über 400 € verdienen.

Dann sind die Vorrausetzungen eines 400 Euro Jobs nicht mehr gegeben und wir kommen in einen Bereich, den man unter Umstaenden als Steuer und Abgabenbetrug bezeichnet :) Wenn ich dich recht verstehe, soll dieser Zustand durch die Uebertragung von Arbeitszeiten von Firma A auf Firma B vertuscht werden :) Ich wuerde den Inhaber von A fragen ob er paar Extra Euro fuer Mehrarbeit ausspuckt und wenn nicht, wuerde ich das ganze vergessen :)
 
Nicht Übertragung von Firma A auf B sondern von (meinetwegen) diesen auf nächsten Monat, also angenommen, der AN darf 50 Std. arbeiten, arbeitet aber effektiv 65 Std. Die 15 zuviel gearbeiteten Stunden sollen auf das Zeitkonto gutgeschrieben werden und im nächsten Monat ausgezahlt werden. In dem Monat arbeitet der AN nun aber in einer komplett anderen Firma. ;)

Ich denk auch, dass es illegal ist aber auf mich hört ja keiner... :p
 
Zumindest die Sozialversicherungen werden ihm da gehörig aufs Dach steigen.

Gleichzeitig 400er und sozialversicherungspflichtig :rotfl:
 
Nicht Übertragung von Firma A auf B sondern von (meinetwegen) diesen auf nächsten Monat, also angenommen, der AN darf 50 Std. arbeiten, arbeitet aber effektiv 65 Std. Die 15 zuviel gearbeiteten Stunden sollen auf das Zeitkonto gutgeschrieben werden und im nächsten Monat ausgezahlt werden. In dem Monat arbeitet der AN nun aber in einer komplett anderen Firma. ;)

Ich denk auch, dass es illegal ist aber auf mich hört ja keiner... :p

der übertrag von Monat 1 in Monat 2 ist letztendlich halt schon Betrug meiner Meinung nach. Passiert er doch auch einzig und allein um Sozialabgaben zu sparen. das mag der Staat gar nicht.

Auch wenn das Risiko entdeckt zu werdengering ist, würde ich mir das überlegen. Die Sozialabgaben steigen zwischen 400 und 800€ auch nur recht langsam an. Ich meine man kann auch bis zu 2 mal im Jahr über 400€ liegen ohne das es Auswirkung hätte.
 
Also ein einziger Nebenjob neben dem Hauptjob ist bis 400€ Beitragsfrei, d. h. Firma A würde nur einen Pauschbetrag bezahlen... Das ist es nicht... Was ich mich frage ist halt, ob so eine Gutschrift auf ein Zeitkonto überhaupt erlaubt ist, wenn es um einen 400€ Job geht... ;) Ist letztlich die Frage, ob die Arbeitszeit, die tatsächlich in einem Monat geleistet wurde auch in dem Monat abgerechnet werden *muss*, in dem sie erbracht wurde.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beruf/minijob-und-hauptberuf-1.2420887
 
Wenn es verträglich geregelt ist, kann man ein Arbeitszeitkonto auch für 400€ Jobs haben, auf ein Jahr gesehen muss es sich aber ausgleichen.

Ansonsten ist es bei unvorhergesehen Überschreitungen auch kein Problem bis zu 2 Monate mehr zu verdienen.
Wichtig ist, das es Gründe gab für Mehrarbeit und es sich nicht um planmäßige Zahlungen wie Weihnachtsgeld handelt.
 
Nun arbeitet der Arbeitnehmer in dem letzten Monat in Firma A zu viel, d.h. er würde über 400 € verdienen. Nun geht es darum, ob man die zuviel geleisteten Stunden auf sein Arbeitszeitkonto gutschreibt und im Folgemonat auszahlen lässt, wenn er denn aber schon bei Firma B ist. Firma A lässt sich drauf ein, davon gehen wir jetzt mal aus und würde den AN für den nächsten Monat noch als 400 € Jobber gemeldet lassen, denn der Überhang würde die 400 € nicht überschreiten.
Nennt sich Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und ist eine Straftat nach § 266a StGB - wenn der Arbeitnehmer nebenbei auch noch Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezieht, ist das Betrug und strafbar nach § 263 StGB - der Arbeitgeber macht sich der Beihilfe zum Betrug schuldig...
 
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