alexxus
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 27.08.2006
- Beiträge
- 2.795
- Reaktionspunkte
- 43
Ahoi,
unter ein paar Freunden entbrannte gestern Abend eine Diskussion um das Thema Arbeitszeit. Konkret geht es darum: Ein Arbeitnehmer hat einen 400 € Job bei Firma A. Im nächsten Monat wechselt er in Firma B, die ihn sozialvers.pfl. einstellt (> 800 € brutto). Nun arbeitet der Arbeitnehmer in dem letzten Monat in Firma A zu viel, d.h. er würde über 400 € verdienen. Nun geht es darum, ob man die zuviel geleisteten Stunden auf sein Arbeitszeitkonto gutschreibt und im Folgemonat auszahlen lässt, wenn er denn aber schon bei Firma B ist. Firma A lässt sich drauf ein, davon gehen wir jetzt mal aus und würde den AN für den nächsten Monat noch als 400 € Jobber gemeldet lassen, denn der Überhang würde die 400 € nicht überschreiten.
Nun zur Frage: Ist das möglich oder würde der AN für den Folgemonat in SK VI wechseln (müssen)? Falls nicht, würde Firma B von dieser Vereinbarung Notiz nehmen? Ist das überhaupt möglich oder müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auch im letzten Monat abgerechnet werden (und können nicht mitgenommen werden)?
Ich sage, dass das nicht geht, bin mir aber nicht sicher, wie das läuft, wenn man mit einem Arbeitszeitkonto arbeitet. Da die Firma ja wechselt, sollte es imho nicht gehen. Zwei andere Freunde meinen aber, dass das kein Problem sei, wissen aber auch nicht 100%, ob das legal ist.
Steuerberater hab ich keinen, den ich fragen kann.
Weiß jemand bescheid?
Danke!
unter ein paar Freunden entbrannte gestern Abend eine Diskussion um das Thema Arbeitszeit. Konkret geht es darum: Ein Arbeitnehmer hat einen 400 € Job bei Firma A. Im nächsten Monat wechselt er in Firma B, die ihn sozialvers.pfl. einstellt (> 800 € brutto). Nun arbeitet der Arbeitnehmer in dem letzten Monat in Firma A zu viel, d.h. er würde über 400 € verdienen. Nun geht es darum, ob man die zuviel geleisteten Stunden auf sein Arbeitszeitkonto gutschreibt und im Folgemonat auszahlen lässt, wenn er denn aber schon bei Firma B ist. Firma A lässt sich drauf ein, davon gehen wir jetzt mal aus und würde den AN für den nächsten Monat noch als 400 € Jobber gemeldet lassen, denn der Überhang würde die 400 € nicht überschreiten.
Nun zur Frage: Ist das möglich oder würde der AN für den Folgemonat in SK VI wechseln (müssen)? Falls nicht, würde Firma B von dieser Vereinbarung Notiz nehmen? Ist das überhaupt möglich oder müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auch im letzten Monat abgerechnet werden (und können nicht mitgenommen werden)?
Ich sage, dass das nicht geht, bin mir aber nicht sicher, wie das läuft, wenn man mit einem Arbeitszeitkonto arbeitet. Da die Firma ja wechselt, sollte es imho nicht gehen. Zwei andere Freunde meinen aber, dass das kein Problem sei, wissen aber auch nicht 100%, ob das legal ist.
Steuerberater hab ich keinen, den ich fragen kann.
Weiß jemand bescheid?
Danke!