Apple-Store Rechnung - Probleme mit dem Finanzamt?

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FunkyFriedChick

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Ich habe gerade die Rechnung zu meinem bestellten iMac endlich per Post bekommen. Irgendwie sieht die sehr verquer aus. Rechnung aus Irland, aber mit deutschem Steuersatz, keine Adresse einer deutschen Niederlassung und zur Krönung noch zwei unterschiedliche Steuernummern?! Hä?

Ich hatte eigentlich vor den iMac über die nächsten drei Jahre abzuschreiben, nur mit dieser Rechnung seh' ich schwarz. Ich muss mit meinem Finanzamt ja schon jedesmal streiten, wenn nur das Wörtchen Dupikat auf der Rechnung drauf steht ("..und wo ist die Original-Rechnung?...") aber das ist in diesem Fall ja das kleinste Übel.

Bin ich der Einzige, der darin (fälschlicherweise?) ein Problem sieht bzw. hatte schon mal jemand von euch Probleme damit die Rechnung steuerlich geltend zu machen?

Ich hoffe ich liege mit meiner Annahme falsch, denn das wär ärgerlich, wenn ich einen Rechner, den ich zu 90% beruflich nutze komplett privat zahlen müsste.
 
Wenn du dich im Apple Store einloggst, kannst du deine Bestellungen ansehen und dort auch die Rechnung ausdrucken. Evtl. sieht die anders aus bzw. besitzt die "richtigen" Steuernummern.

Selbige Rechnung habe ich eingereicht - keine Probleme. Allerdings auch nicht mit so einer "Irland"-Rechnung.
 
Vielen Dank für den Hinweis, aber auf der Rechnung im Kundenbereich steht der gleiche Schnodder drauf - wenn was anderes drauf stünde wär mir aber glaub ich noch mulmiger geworden :D
 
Das sollte eigentlich kein Problem sein. Da Du in Deutschland die Mehrwertsteuer bezahlt hast, ist egal, ob die Rechnung woanders her ist.

Ich hatte mal am Zoll eine ewige Diskussion, als ich ein mit iPhoto erstelltes Buch aus den Staaten bestellt hatte bzw es wurde von dort geschickt. Bezahlt und bestellt hatte ich es in Deutschland. Da hieß es auch ewig, ich müsse Zoll und Steuern zahlen, bis dem Beamten endlich auffiel, dass auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgezeichnet und bezahlt wurde.

Das wird beim Finanzamt sicher ähnlich sein. Du hast in Deutschland MwSt bezahlt, also wird alles gut. ;)
 
Das Problme hier in dieser Region ist, dass das Finanzamt alles andere als ausgelastet ist. Deswegen bekommen Firmen hier regelmäßig alle zwei bis drei Jahre Besuch von denen... Und die Leute vom FA sind darauf trainiert, noch so-und-so viel Prozent an Nachzahlungen rauszuschlagen. Wenn nichts gefunden wird, geht's vom hundertstel ins tausendstel. Und eine solche Rechnung bietet natürlich ein enormes Potential fürs nörgeln... Zumal das einer meiner wenigen & vor allem größten Ausgabenposten ist, kann ich mir hier keine "vielleichts" erlauben.
 
Na und? Lass sie nörgeln. ;)
Im Endeffekt können sie Dir das Abschreiben nicht verweigern. Du hast es ja nachweislich in Deutschland gekauft. Du bist ja nicht der erste der seinen Mac beruflich nutzt. Also erstmal entspannen und abwarten.
 
Rechnung aus Irland, aber mit deutschem Steuersatz, keine Adresse einer deutschen Niederlassung und zur Krönung noch zwei unterschiedliche Steuernummern?! Hä?
Und wenn Du Dir den Briefumschlag ansiehst, wirst Du feststellen, dass die Rechnung obendrein auch noch aus Holland verschickt wird.

Mittlerweile habe ich zwei Macbooks für die Firma gekauft und bei beiden lag erstmal überhaupt keine Rechnung bei. Find' ich echt scheiße.

Dann die Hotline angerufen und eine Rechnung per Post kommen lassen.
Die haben mir dann Rechnungen geschickt, auf denen fett DUPLICATE steht.

Ist es nicht möglich, dass diese firma eine stinknormale Rechnung ausstellt? Nämlich meine? Für mich?

Ich werde nachher nochmal bei denen anrufen und erneut um eine Rechnung ohne DUPLICATE und den ganzen Mist bitten.

Mich nervt das gerade total... sorry für den nicht-helfenden Post ;)
 
Hier ist Apple definitiv in der Bringschuld.
Ein Onlineausdruck kann aufgrund der fehlenden elektronischen Signatur abgelehnt werden (ist zwar nicht gängige Praxis, aber geltendes Recht, und dein FA scheint ja Zeit zu haben)
Duplikat ist auch nicht so der Bringer.
Apple hat die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Mindestbestandteile hinsichtlich der Rechnung zu erfüllen.
ich hab noch nichts für gewerbliche Zwecke onlien gekauft, darum kenne ich die rechnung nicht.
Wundern tut mich das Verfahren aber schon.
Frage ist nur, wie bekommt man Apple dazu, dass auch richtig zu machen.

Gruss

Bolitho
 
Ein nicht unerheblicher Anteil von Apple dürfte an kommerzielle Kunden gehen, die ja allesamt eine Rechnung brauchen.
Ich bin mir sicher, dass die Rechnungen ausreichend sind, sonst würde Apple da was ändern.
Mal die Jungs von FinAmt kommen lassen und warten, was passiert.
 
meine MB Rechnung wurde ohne Probleme vom Finanzamt anerkannt.
 
deutschen Niederlassung und zur Krönung noch zwei unterschiedliche Steuernummern?! Hä?

Beginnt etwa die eine Steuernummer mit DE ?,

dann ist das eine deutsche Steuernummer. Apple führt dann als irisches EU- Unternehmen die Steuer in Deutschland ab.
 
kleine Frage

Könnte es evtl. sein, dass du auch Steuernummer und Ust.-Identnummer verwechselst?

Die Identnummer sollte mit DE beginnen, die Steuernummer enthält (afaik) keine Buchstaben.

Die gesetzlichen Anforderungen an so eine Rechnung findest du im übrigen im §14 UstG

Da kannst du genau nachlesen, was drauf stehen muss!! um Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.

Ich vermute sehr stark, wenn diese Kriterien erfüllt sind, mäkelt auch keiner an deiner Abschreibung.

Gruß
Karsten
 
Ok, da ich mit verschiedenen PDF-/Online-Rechnungen bei unserer letzten Steuerprüfung schwer auf die Augen bekommen habe, meine 'Erkenntnisse' daraus:

Das UStG schreibt deutlich u.a. vor:
a) Eine elektronische Rechnung MUSS mit einer qualifizierten Signatur gem. SigG unterzeichnet sein.
b) Eine solche Rechnung darf NICHT zur Archivierung ausgedruckt werden und muss zusammen mit einem entsprechenden Prüfprotokoll elektronische archiviert werden (CD-ROM reicht zur Unveränderbarkeit).

Und genau so wurde es mir bei der Prüfung angekreidet - wir mussten entsprechend die GESAMTE Vorsteuer aus diesen Rechnungen inkl. ZINSEN an das Finanzamt zahlen - das war nicht witzig. Wir haben mittlerweile für einige Rechnungen entsprechende Belege in Papier angefordert und wenigstens die Vorsteuer wiederbekommen - die Zinsen wurden einbehalten, da wir erst jetzt eine 'gültige' Rechnung vorlegen konnten.

Jo, was ich von dem ganzen halte? Ich schreibe es anstandshalber nicht hier rein. Mir passiert es jedenfalls nicht nochmal....

Zur Lösung:

Ich habe zwei Links aus einem anderen Forum getestet und wir benutzen jetzt den signagate viewer (http://www.signagate.de) der kostenlos ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das Teil ist einfach und gibt eine einzelne Datei raus, die dann Prüfungsergebnis, ein Protokoll und die eigentliche Rechnung enthält - war mir am einfachsten.... Die Leute von secrypt haben den digiseal reader (http://www.secrypt.de) mit dem ich aber irgendwie nix anfangen konnte - testet selbst.

Es ist übrigens so: die Rechnung selbst (bzw. deren Nettobetrag) wird von Finanzamt anerkannt - ob mit Signatur, ausgedruckt oder sonstwie. Es geht bei den Signaturen und (wie der Name schon sagt) UStG um die Vor-/Umsatzsteuer - die wird verzinst zurückgefordert, wenn der Steuerprüfer drauf kommt - und die 'lernen' jeden Tag dazu...

Zum Ausdrucken:

Meine bescheidene Meinung: jo, das sollte doch gehen, oder? Tja, wir haben damit Pech gehabt - damit ging nämlich alles los: Wir sind bei einem 'namhaften' Mobiltelefon-Anbieter Kunde (gewesen), der uns seine Rechnungen als unsignierte PDFs geschickt hat - wir fein ausgedruckt. Der Steuerprüfer wusste aber, das die nur solche Rechnungen verschicken, ansonsten eine extra Gebühr für den Papierversand berechnen - unsere waren natürlich ohne diese Gebühr, also hat er gewusst, die sind ausgedruckt - das wars, dann hat er angefangen sämtliche Rechnungen zu prüfen (er hatte wohl sonst nix zu tun....) - am Ende war das eine Stange Geld und wir die Doofen.

Zu den Kommentaren hier 'wurde vom Finanzamt akzeptiert':

Hattet Ihr tatsächlich schon eine Steuerprüfung? Oder vermutet Ihr die Akzeptanz, weil Ihr die Unterlagen zum Steuerberater gegeben habt und er sie 'abgenickt' hat? Das hatte unserer auch.....

Also - wenn auf Euren elektronischen Rechnungen die MWSt drauf ist und KEINE Signatur gem. SigG, dann - unbedingt eine Rechnung auf Papier einfordern und im Zweifel den Briefumschlag dazu antackern, oder halt eine mit korrekter Signatur und die mit einem der Programme oben entsprechend verarbeiten.

Wie ich das finde - wow - an der Länge meines posts seht Ihr wahrscheinlich schon, wie sehr es mich noch heute 'anmacht'. Aber evtl. helfen die Infos hier Euch - denn etwas, was man an das Finanzamt im Grunde ja schon bezahlt hat, NOCHMAL zu bezahlen - man, das regt mich wirklich auf...


icecoke
 
Uuups - da war noch was!

Fast das wichtigste für uns Macuser ;) Ich habe übrigens KEIN Programm gefunden, dass direkt unter MacOS läuft. Ich habe parallels installiert und nutze die Dosenprogramme dort.

icecoke
 
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