Apple mag mein PB nicht austauschen... Hilfe gesucht :-(

Das Problem hatte ich auch mal - allerdings war mein Händler so fair und hat mir gesagt, daß er mit seinem Latein am Ende ist, Apple sich quer stellt und ich mehr
Erfolgschancen habe, wenn ich mich direkt an Apple wende.

Das habe ich dann auch gemacht.

Das mit dem Umtausch war schnell in die Wege geleitet (ich hatte ihm gesagt, wenn er es nochmal reparieren möchte, dann möchte ich anschließend eine schriftliche Bestätigung, daß das Gerät einwandfrei ist, damit ich es bei ebay verhökern und mir nen Win-Rechner kaufen kann. Darauf wollte er sich aber nicht einlassen :D).
Da ich aber weiterhin gestänkert habe, da auch mein PB lange "Abwesenheitszeiten" aufgrund von Reparaturen hatte, hatte er mir irgendwann angeboten, ich solle mir nen .Mac-Account, iLive oder iWork oder ne schöne Tasche aus dem Apple-Store aussuchen - als "Entschädigung für den Ärger und die Mühen, die ich hatte". Tja - ich habe dann die Brenthaven Fusion Flex Messenger genommen :D:D

Fazit: Bei Apple anrufen, drohen, nicht abwimmeln lassen - dann klappt es auch mit dem Umtausch ;)

Berichte doch mal bitte von deinem Anruf - würde mich interessieren, wie es gelaufen ist.....
 
Nur mal so am Rande:
Man kann schon nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur auf Wandlung bestehen, nicht erst bei der Dritten.
Aber da ist er ja so oder so drüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, dann rufe ich morgen da nochmal an und putze heute schonmal die Kanonenrohre :D

Das mit dem Latein hat mein Händler auch gesagt, daher rufe ich ja morgen dort auch nochmal an und er meinte mal schaun, was man so noch machen kann... aber vllt krieg ich ja auch so was raus :)

*schrubber holt*
 
Kann Ich auch empfehlen, sich direkt an Apple wenden, wenns kritisch werden sollte, freundlichst nach dem Namen fragen, weil Du mit der Auskunft nicht zufrieden bist und jetzt schriftlich die Anfrage an Apple stellen möchtest.
Dann wirst Du erfahrungsgemäss an den "Wachhabenden" weiterverbunden.
Gutschein habe Ich auch bekommen, so ein Code, soll wohl 100 € wert sein ;)
 
Evilution schrieb:
Nur mal so am Rande:
Man kann schon bei der zweiten Reperatur auf Wandlung bestehen, nicht erst danach.
Aber da ist er ja so oder so drüber.

Bei der Gewährleistung.
 
Hi,

noch ein Tipp von mir am Rande: Hebt euch alle Reparaturbelege auf, bei mir hat Apple zwei von drei Reparaturen in der Datenbank verschlampt, da war es gut, dass ich so ungern Sachen wegwerfe.

Grüße,

tasha
 
bömpfmactobi schrieb:
... Apple tauscht erst aus, wenn 3x diesselbe Reperatur (sic!) misslungen ist. Alles andere sieht Apple als Kulanz. ...
Das ist schlicht illegal. (Siehe BGB). Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten (§437), wenn das Gerät zweimal erfolglos "repariert" wurde (§440).

Also schnell einen netten Brief an Apple geschrieben, und wenn der nichts fruchtet ab zum Anwalt.
 
Badener schrieb:
Das mit dem Umtausch war schnell in die Wege geleitet (ich hatte ihm gesagt, wenn er es nochmal reparieren möchte, dann möchte ich anschließend eine schriftliche Bestätigung, daß das Gerät einwandfrei ist, damit ich es bei ebay verhökern und mir nen Win-Rechner kaufen kann. Darauf wollte er sich aber nicht einlassen :D).
Der war Gut :D
 
so danke für die sn, habe gerade nachgeschaut, du hast erst eine reperatur und zwar eine festplatte (das war am 2.2.06) und am anfang (28.7.2005) wurde dein netzteil getauscht. wenn du noch fragen hast kannst du mich auch mal anrufen, ich kann dir dann alles vorlesen :)

wenn du jetzt noch fragst warum apple das powerbook nicht tauscht, ganz einfach weil du noch keine 3 reperaturen an wichtigen teilen hattest.

p.s.: telefonnummer sende ich dir per pm
 
epsilonalpha schrieb:
Ich habe das Gefühl, dass du Gewährleistung und Garantie durcheinanderwürfelst. Die beiden haben nichts miteinander zu tun und sind unabhängig voneinander. Die Gewährleitung ist gesetzlich geregelt (und auch wie oft vom Händler nachgebessert werden darf), Garantie ist nicht vorgeschrieben, sondern völlig freiwillig vom Hersteller (und somit mit eigenen Garantiebestimmungen, mit denen der Gesetzgeber nichts zu tun hat).

Aber meines Wissens MUSS der Hersteller ein Jahr Garantie geben. Ob er will oder nicht. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Jahr Herstellergarantie, ein Jahr Händlergarantie.

Dazu hat der Kunde immer vier Rechte wenn mal was nicht klappt: Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadensersatz. Dummerweise muss man vorher drei Nachbesserungen über sich ergehen lassen.

Und nicht durch die AGBs verunsichern lassen, viele Firmen schreiben da rein was sie wollen, das heißt aber nichts. AGBs stehen nicht über gültigem Recht, sondern anders herum ;)
 
Aber meines Wissens MUSS der Hersteller ein Jahr Garantie geben. Ob er will oder nicht. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Jahr Herstellergarantie, ein Jahr Händlergarantie.

Nicht ganz: Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, bei der sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt, d.h. Du musst beweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Die Garantie ist herstellerabhängig und kann vom Hersteller frei definiert werden.
 
garantie ist eine FREIWILLIGE leistung des herstellers!
 
mac12 schrieb:
Aber meines Wissens MUSS der Hersteller ein Jahr Garantie geben. Ob er will oder nicht. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Jahr Herstellergarantie, ein Jahr Händlergarantie.

Nein. Das ist ganz sicher nicht so. Es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung und die vom Händler. Garantie vom Hersteller ist nicht vorgeschrieben und somit freiwillig.

mac12 schrieb:
Dazu hat der Kunde immer vier Rechte wenn mal was nicht klappt: Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadensersatz. Dummerweise muss man vorher drei Nachbesserungen über sich ergehen lassen.

Das sich aus der Gewährleistung und bezieht sich damit nur auf den Händler. Es sind glaube ich aber nur zwei Nachbesserungen.

HäckMäc schrieb:
Das ist schlicht illegal. (Siehe BGB). Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten (§437), wenn das Gerät zweimal erfolglos "repariert" wurde (§440).

Also schnell einen netten Brief an Apple geschrieben, und wenn der nichts fruchtet ab zum Anwalt.

Der Käufer hat mit dem Händler einen Vertrag und nicht mit Apple (außer man kauft direkt im Applestore), daher wohl eher einen netten Brief an den Händler schreiben und nicht an Apple.
 
Nur mal am Rande, weil es sich wie ein roter Faden durch diesen Fred zieht:

Es heißt: REPARATUR :cool:
 
Ich glaube auch hier wird prinzipiell am falschen Ende angesetzt.

Er hat das Gerät bei einem HÄNDLER erworben. Gegenüber diesem hat er auch seine primär- sowie sekundärvertraglichen Ansprüche. Also schluss mit ständig die Apple Hotline blockieren und einfach nur gegenüber dem Verkäufer gem. §§ 346 I iVm 437 Nr. 2, 323 I zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Fertig. So kompliziert ist das nicht.

Da brauch man nicht immer drei Seiten lang den Thread mit formaljuristischen Gedankenspielereien jenseits der WANDLUNG voll schreiben.
 
epsilonalpha schrieb:
Der Käufer hat mit dem Händler einen Vertrag und nicht mit Apple (außer man kauft direkt im Applestore), daher wohl eher einen netten Brief an den Händler schreiben und nicht an Apple.
Davon abgesehen, steht im BGB nichts davon, dass es sich um verschiedene Reparaturen handeln darf. Entsprechende Rechtsprechung kenne ich aber nicht. Bei mir waren es ja jeweils unterschiedliche Dinge (Display, Mainboard, Brenner etc.).
 
1.) epsilonalpha und Commander:
Ihr habt natürlich Recht, der Vertragspartner ist der Verkäufer. In meiner mehr oder weniger großen Weisheit bin ich davon ausgegangen, daß Sandal Tolk direkt bei Apple gekauft hat. Diese Annahme kann durchaus falsch sein.

2.) bömpfmactobi:
Das ist richtig, daß im BGB nichts von gleichen oder verschiedenen Fehlerursachen steht.
Wenn man's genau betrachtet, ist das aber doch ganz prima.
Gerät dreimal defekt (d.h. zweimal vergeblich nachgebessert) -> Rückgabe und Geld zurück.
Der Gang zum versierten Anwalt könnte sich daher absolut lohnen, falls der Verkäufer eine andere Rechtsauffassung vertritt...
 
Commander schrieb:
Ich glaube auch hier wird prinzipiell am falschen Ende angesetzt.

Er hat das Gerät bei einem HÄNDLER erworben. Gegenüber diesem hat er auch seine primär- sowie sekundärvertraglichen Ansprüche. Also schluss mit ständig die Apple Hotline blockieren und einfach nur gegenüber dem Verkäufer gem. §§ 346 I iVm 437 Nr. 2, 323 I zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Fertig. So kompliziert ist das nicht.

Da brauch man nicht immer drei Seiten lang den Thread mit formaljuristischen Gedankenspielereien jenseits der WANDLUNG voll schreiben.

Zählt das ganze auch, wenn es nur eine, aus Apples Sicht schwerwiegende Reperatur war?
Das Problem ist, dass der Displaytausch und der Festplattentausch in einem Rutsch durchgeführt worden sind und die 3x Kabeltauschen nicht zählen wollen...

Aktueller Stand ist, dass das PB morgen wiedereinmal nach Süddeutschland geht und dort diesmal hoffentlich richtig durchgecheckt wird.
Dabei muss dann ein Fehler zu Tage kommen, der nicht heißt "Kabel muss getauscht werden". Damit habe ich dann wenn alles richtig läuft meine 2. "schwerwiegende" Reperatur.
Wenn das mit dem Display dann akut wird, gibt es hoffentlich schon die nächste Revision des MacBook Pro und dann werde ich es wandeln lassen, bzw zurücktreten.

Wenn es wiedereinmal nicht richtig durchgecheckt wird, kreist der Hammer... :mad:
 
HäckMäc schrieb:
1.) epsilonalpha und Commander:
Ihr habt natürlich Recht, der Vertragspartner ist der Verkäufer. In meiner mehr oder weniger großen Weisheit bin ich davon ausgegangen, daß Sandal Tolk direkt bei Apple gekauft hat. Diese Annahme kann durchaus falsch sein.

Sandal Tolk schrieb:
[…]Also hin zum Vertrieb bei dem ich das gekauft habe, eine halbe Woche später bekam ich es wieder (es ist natürlich am Do Abend stehengeblieben, Fr hingebracht...) mit dem Kommentar "geht alles, aber die Partitionsdaten der Platte sind kaputt, sie müssen neu Partitionieren etc".

[…]

Gleich am Tag darauf bin ich also wieder zum Vertrieb hier in Hannover gefahren und habs denen wieder hingebracht und obrige Geschichte nocheinmal dem Fillialleiter dort erzählt, bei dem ich auch auf vollstes Verständnis gestoßen bin. […]

Aus diesen Äußerungen im Anfangspost schließe ich, dass sie nicht direkt bei Apple gekauft hat.

Ich habe das Gefühl, dass sich der Händler geschickt aus der Affäre zieht, indem er alles direkt über die Garantie von Apple laufen lässt, anstatt selbst über die Gewährleistung einzustehen (erster Defekt war ja spgar noch im ersten halben Jahr).
 
epsilonalpha schrieb:
Aus diesen Äußerungen im Anfangspost schließe ich, dass sie nicht direkt bei Apple gekauft hat.
Schon gut. Du hast ja Recht. Ich habe den Eingangspost-Roman nicht vollständig gelesen...

Sandal Tolk schrieb:
Zählt das ganze auch, wenn es nur eine, aus Apples Sicht schwerwiegende Reperatur war?
RepArAtur.

Im BGB steht nichts von schwerwiegender oder einfacher Fehlerursache. Defekt ist defekt. Reparatur ist Reparatur. Und eine Reparatur ist (nach meiner Auffassung) ein Nachbesserungsversuch.
Ob bei einem solchen Versuch, dem Gerät die versprochenen Eigenschaften zu geben (Computer funktioniert), alles bis auf das Gehäuse ausgetauscht wird, oder nur ein 2 Ct-Kontakt erneuert wird, ist doch dem Kunden egal. Es zählt nur das Resultat.
Und das Resultat war ja wohl eindeutig. Reparatur erfolglos, Gerät defekt, erneute Reparatur.
 
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