Es kommt halt drauf an, was im Sendeprotokoll steht. Wenn im Sendeprotokoll steht, dass die Gegenseite den erfolgreichen Empfang bestätigt hat bist du Safe. Nur steht das nicht zwingend in jedem Sendeprotokoll. Und man ist sicher nicht schlecht beraten bei wichtigen Faxen sich auch die Nachricht, die man gefaxt hat, im Sendeprotokoll ausdrucken zu lassen.
Für das Abschicken hast du den Einlieferbeleg und wenn du den schon hast zweifelt kein Gericht der Welt mehr an, dass du den Brief nicht in den Umschlag gesteckt hast.
Das tolle an der Rechtssprechung ist ja: Du musst nur nachweisen, dass die Nachricht im Empfangsbereich des Empfängers angekommen ist. Du musst nicht beweisen, dass z.B. das Fax des Empfängers fehlerfrei funktionierte. Du musst auch nicht beweisen, dass der Empfänger dein Einschreiben gelesen hat oder ähnliches. Du musst lediglich nachweisen, dass es im Empfangsbereich ankam und genau das sagt dir entweder das Sendeprotokoll des Fax oder die Sendungsnummer der Post. Stellt sich wider erwarten heraus, dass das Sendeprotokoll falsch ist oder die Sendungsverfolgung so ist der jeweilige Übermittler (Telefongesellschaft/Post) in der Haftung. Ich hab aber noch nie gehört, dass z.B. der Sendebericht eines Fax gesagt hat: Ist zugestellt. Und später stellte sich heraus, dass das Fax nicht zugestellt wurde bzw. Äquivalentes bei einem Einwurfeinschreiben.