Apple iWork ist da

Eine Fax-Funktion ist kein Bestandteil eines Routers. Und eine Fritzbox ist kein Router, sondern ein Kombigerät. Darin enthalten sind viele Geräte, wie Router, Switch, Firewall, WLAN Access Point, Dect-Basisstation, Analog-Telefon-Adapter, ISDN-Adapter, Telefonanlage, NAS usw.
 
Es kommt halt drauf an, was im Sendeprotokoll steht. Wenn im Sendeprotokoll steht, dass die Gegenseite den erfolgreichen Empfang bestätigt hat bist du Safe. Nur steht das nicht zwingend in jedem Sendeprotokoll. Und man ist sicher nicht schlecht beraten bei wichtigen Faxen sich auch die Nachricht, die man gefaxt hat, im Sendeprotokoll ausdrucken zu lassen.

Für das Abschicken hast du den Einlieferbeleg und wenn du den schon hast zweifelt kein Gericht der Welt mehr an, dass du den Brief nicht in den Umschlag gesteckt hast.
Das tolle an der Rechtssprechung ist ja: Du musst nur nachweisen, dass die Nachricht im Empfangsbereich des Empfängers angekommen ist. Du musst nicht beweisen, dass z.B. das Fax des Empfängers fehlerfrei funktionierte. Du musst auch nicht beweisen, dass der Empfänger dein Einschreiben gelesen hat oder ähnliches. Du musst lediglich nachweisen, dass es im Empfangsbereich ankam und genau das sagt dir entweder das Sendeprotokoll des Fax oder die Sendungsnummer der Post. Stellt sich wider erwarten heraus, dass das Sendeprotokoll falsch ist oder die Sendungsverfolgung so ist der jeweilige Übermittler (Telefongesellschaft/Post) in der Haftung. Ich hab aber noch nie gehört, dass z.B. der Sendebericht eines Fax gesagt hat: Ist zugestellt. Und später stellte sich heraus, dass das Fax nicht zugestellt wurde bzw. Äquivalentes bei einem Einwurfeinschreiben.

So stimmt das nicht ganz.

Sobald es um den Zugang geht und dein Gegner bestreitet, dass das von dir behauptete Schreiben nicht in Umschlag war, bist du wieder voll beweisbelastet.

Ich habe bisher nur Faxprotokolle gesehen, in welchem die erfolgreiche Übermittlung bestätigt wurde. Ob das Fax aber auch aus dem anderen Fax rauskommt steht da nie drin….
 
Ich habe bisher nur Faxprotokolle gesehen, in welchem die erfolgreiche Übermittlung bestätigt wurde. Ob das Fax aber auch aus dem anderen Fax rauskommt steht da nie drin….
Wir haben im Amt einen Canon-Fax, das nach dem senden ein Fax-Protokoll ausgibt, auf dem im oberen Viertel das Sendeprotokoll steht und darunter die erste Seite des versendeten Fax.
Das Sendeprotokoll betätigt die korrekte Übermittlung und den Empfang am anderen Ende (Handshake).
 
Sobald es um den Zugang geht und dein Gegner bestreitet, dass das von dir behauptete Schreiben nicht in Umschlag war, bist du wieder voll beweisbelastet.
Das wäre mir neu und wäre auch ziemlich cool. Ich bekomm vom Arbeitgeber die Kündigung: Einfach behaupten, dass die Kündigung gar nicht im Umschlag war - zack, Kündigung unwirksam.
Du hast natürlich recht, dass man es schon beweisen können sollte und wenn man einen Zeugen hat ist das gewiss nicht verkehrt. Aber die Gegenseite muss in so einem Falle aber auch erstmal glaubhaft machen können, dass das Schreiben gar nicht enthalten war. Das ist alles andere als leicht.
 
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