dosenpils
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Moin,
Mal eine recht theoretische Frage zur allgemeinen Apple Garantie bzw. Apple Care Verlängerung welche ja hinzugekauft werden kann.
Angenommen ein Laden Xyz hat einen Mac als Ausstellungsstück im Verkauf, welcher im Laden
als Vorführgerät bereits 5 Monate gelaufen ist .. Also täglich morgens von 10-20 uhr abends..
Dann ist der Mac ja in Betrieb (und schon registriert?)
Nach 5 Monaten verkauft der Laden also nun den Aussteller günstiger, natürlich mit voller
Händlergarantie aber wie sieht es mit der 1-Jährigen Apple-Hersteller Garantie aus? Gilt die auch
wieder ab Tag Null zum Zeitpunkt des Kaufdatums? Schliesslich ist das Gerät bereits 5 Monate in Betrieb gewesen?
Und nun wird es noch theoretischer: Angenommen jemand kauft den Aussteller.. Aktiviert und Nutzt ihn für ein paar Tage
und retourniert ihn dann an den Händler wegen nichtgefallen.. Der Händler verkauft ihn erneut mit voller Garantie als
Aussteller / Retour.. Kann der "Zweitkäufer" ihn erneut bei Apple registrieren und hat ab Kauftag wieder die volle 1 jahr Garantie?
Soweit ich weiss richtet sich ja Apple nicht nach irgendwelchen Händlerrechnungen mit Kaufdatum, sondern nur der Seriennummer
bzw. Aktivierung?
Mal eine recht theoretische Frage zur allgemeinen Apple Garantie bzw. Apple Care Verlängerung welche ja hinzugekauft werden kann.
Angenommen ein Laden Xyz hat einen Mac als Ausstellungsstück im Verkauf, welcher im Laden
als Vorführgerät bereits 5 Monate gelaufen ist .. Also täglich morgens von 10-20 uhr abends..
Dann ist der Mac ja in Betrieb (und schon registriert?)
Nach 5 Monaten verkauft der Laden also nun den Aussteller günstiger, natürlich mit voller
Händlergarantie aber wie sieht es mit der 1-Jährigen Apple-Hersteller Garantie aus? Gilt die auch
wieder ab Tag Null zum Zeitpunkt des Kaufdatums? Schliesslich ist das Gerät bereits 5 Monate in Betrieb gewesen?
Und nun wird es noch theoretischer: Angenommen jemand kauft den Aussteller.. Aktiviert und Nutzt ihn für ein paar Tage
und retourniert ihn dann an den Händler wegen nichtgefallen.. Der Händler verkauft ihn erneut mit voller Garantie als
Aussteller / Retour.. Kann der "Zweitkäufer" ihn erneut bei Apple registrieren und hat ab Kauftag wieder die volle 1 jahr Garantie?
Soweit ich weiss richtet sich ja Apple nicht nach irgendwelchen Händlerrechnungen mit Kaufdatum, sondern nur der Seriennummer
bzw. Aktivierung?