An Fotografen: Recht am eigenen Bild

tk69

tk69

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Hallo, professionelle Fotografen,

vielleicht kennt ihr euch damit besser aus und könnt eine Einschätzung darüber abgeben.

Fotos mit Personen, die auf einer Postkarte jemanden zur Information über ein persönliches Ereignis überlassen wurden, wurden wiederum abfotografiert und einer Whatsapp-Gruppe Personen zugänglich gemacht, die über das Ereignis nicht in Kenntnis gesetzt werden sollten.

Ist das rechtens oder verstößt einer von den beiden gegen geltendes Recht?

Cu und Gruß
tk
 
Deutschland?

Schau mal ins Kunsturhebergesetz: §22 (regelt das Recht am eigenen Abbild) und §23 (regelt die Ausnahmen zur Grundsatzregelung des §22)

Fotos mit Personen, die auf einer Postkarte jemanden zur Information über ein persönliches Ereignis überlassen wurden, wurden wiederum abfotografiert
Hier dürfen weniger die längst veröffentlichten Lichtbildnisse der Personen auf dem Foto abzuklopfen zu sein. Vielmehr ist der Urheber des zugrundeliegenden Fotos zu befragen. Das ist dann aber Sache des Urhebergesetzes.
 
Individuelle rechtliche Beratungen dürfen in Deutschland aufgrund eines Antijudengesetzes (aus früheren Zeiten) nur von zugelassenen Personen erteilt werden. Generell kann man aber sagen, daß immer, wenn Personen nicht entweder von öffentlichem Interesse sind oder nur Beiwerk sind auf dem Bild, die Veröffentlichung von ihrer Zustimmung abhängig ist.
Der genannte Sachverhalt klingt für mich so, als sei es nicht davon abgedeckt. Zumal wenn offensichtlich eine Weiterverbreitung gezielt nicht gewünscht war, auch nicht in einer abgeschirmten "fremden" Gruppe.
Ob das jetzt rechtliche Schritte rechtfertigt… schwer zu sagen, macht auf jeden Fall Stress.
Aber: Postkarten unterliegen ja nicht dem Briefgeheimnis… wenn die Karten wirklich verschickt wurden, allen einsehbar, könnte es komplizierter werden. Und vor Gericht dann auch länger dauern, teuer werden.
 
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