An alle MacUser aus der Schweiz - Garantiefälle bei Apple

iPhill

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Hallo ihr Lieben!

Da es gerade bei Apple Geräten, seien es iPods/iPhones oder auch Mac Computer, immer mal wieder zu einem hardwarebedingten Garantiefall kommt, möchte ich euch hier über ein sehr nettes Etwas unterrichten.
Wie ihr bestimmt alle wisst, neigt Apple dazu, defekte Geräte durch 'refurbished' Gerätschaft auszutauschen. Nun ist es aber so, dass sich ein Käufer dies in der Schweiz nicht gefallen lassen braucht. Im Gegenteil: Der Käufer kann das "Geld zurück" verlangen; was hier einem Produktaustausch gegen ein neues Gerät gleichkommt.
Dies dank dem Obligationenrecht Art. 205

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a205.html


Wenn ihr also das nächste Mal in einen Store nach Zürich oder Genf gehen solltet, um eine Reklamation aufgrund eines Hardwaredefekts anzubringen, so macht mal gebrauch von euren Rechten. ;)
Liebe Grüsse,
iPhill

PS: Rechtlich gesehen muss man sich nicht einmal eine Reparatur gefallen lassen.

PS2: Apple selbst schränkt dies auch nicht ein, was schliesslich rechtswidrig wäre. ->

"[...] WIE SICH DER VERBRAUCHERSCHUTZ ZU DIESER GARANTIE VERHÄLT

DIESE GARANTIE GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. UNTER UMSTÄNDEN HABEN SIE WEITERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT ODER LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. APPLE SCHLIESST ANDERE IHNEN ZUSTEHENDE RECHTE NICHT AUS, BESCHRÄNKT DIESE NICHT UND ERSETZT DIESE NICHT, INSBESONDERE NICHT RECHTE, DIE IHNEN WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄßER ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGES ZUSTEHEN, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH ERLAUBT. UM IHRE RECHTE VOLLUMFÄNGLICH ZU VERSTEHEN, SOLLTEN SIE DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN IHRES STAATES ODER LANDES HERANZIEHEN.

Die unter lokalem Recht bestehende gesetzliche Gewährleistung wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt. [...]" (Quelle: http://www.apple.com/legal/warranty/products/mac-german.html)


PS3: Bitte stellt mir keine Fragen zum DEUTSCHEN System, ich kenne mich damit NICHT aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
das gleiche gilt in Deutschland auch, nennt sich Gewährleistungsrecht und macht ebenfalls eine Wandlung möglich.

zudem solltest du "selbst bei Apple Geräte..." durch "gerade bei Apple Geräten" ersetzen ;)
 
Bedeutet das, dass wenn das Handy 1ml kaputt geht, man sein Geld zurück verlangen kann ?
In Deutschland ist das erst möglich, wenn der Händler 2 mal die Chance hatte, das Gerät zu reparieren.
 
das gleiche gilt in Deutschland auch, nennt sich Gewährleistungsrecht und macht ebenfalls eine Wandlung möglich.

zudem solltest du "selbst bei Apple Geräte..." durch "gerade bei Apple Geräten" ersetzen ;)

Na gut, das mag schon sein, da ich aber hier in der Schweiz in Recht unterrichtet werde, kann ich nur für die schweizerische Rechtslage "gewähren" und habe mich deshalb konkret an in der Schweiz wohnhaften Macuser wenden wollen. ;)
PS: Gesagt getan; warum auch immer du das geändert haben wolltest. :noplan:
 
Bedeutet das, dass wenn das Handy 1ml kaputt geht, man sein Geld zurück verlangen kann ?
In Deutschland ist das erst möglich, wenn der Händler 2 mal die Chance hatte, das Gerät zu reparieren.

In der Schweiz ja, sofern du dich innerhalb der 1 jährigen Hardware-Garantiezeit befindest, respektive den Apple Care Protection Plan hast. (Unser Recht Professor hat gemeint, dass er noch nie ein Gerät, das er in der Schweiz gekauft hat reparieren liess, sondern immer auf OR Art. 205 verwiesen hat, um ein nigelnagelneues Device zu erhalten. Dabei betonte er, dass durch die Reparatur ein gewisser Mehrwert verloren ginge, insbesondere bei einem Wiederverkauf.)
Diese 2-mal-reparieren-und-probieren Angelegenheit entfällt bei uns somit.
 
Wie ihr bestimmt alle wisst, neigt Apple dazu, defekte Geräte durch 'refurbished' Gerätschaft auszutauschen.

Nein, das wissen wir nicht. Das lese ich zum ersten mal. Aber in der Schweiz gelten ja andere Gesetze, da kann schon mal der Verursacher sich selbst zum Anläger ernennen.

Wir suchen einen guten Apple Servicer, der repariert das Gerät einwandfrei, und fertig.

Sollte ein Gerät mehrmals den gleichen Defekt haben der auch nach dem dritten Reparaturversuch nicht beseitigt werden kann, hat man Recht und Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages, man kriegt also sein Geld zurück.
Damit kann man dann ein neues Gerät kaufen, und vermutlich wird Apple und seine Servicepartner selbsständig einen Tausch defekten Mac gegen einen neuen anbieten.
Wenn man mit Apple direkt verhandelt kann man sogar zusätzlich zum neuen Mac ein kleines Wiedergutmachungsgeschenk aushandeln, je nach Neuwert des Mac z. B. einen Gutschein von 20 bis 200 € für den App-Store.

Sehr sehr sehr Hilfreich ist bei alledem, dem Servicetechniker den Fehler nachvollziehbar darzulegen. Das geht am einfachsten mit einem Screenshot, oder Foto, oder wenn das technisch nicht möglich ist, ein Videoschipsel aufzeichnen.
 
Nein, das wissen wir nicht. Das lese ich zum ersten mal. Aber in der Schweiz gelten ja andere Gesetze, da kann schon mal der Verursacher sich selbst zum Anläger ernennen.

Wir suchen einen guten Apple Servicer, der repariert das Gerät einwandfrei, und fertig.

Doch wissen wir. Das gilt aber nur für iOS Geräte/iPods und so Zeug wie MagicMouse etc. Da bekommt man immer ein Refurb Gerät von Apple.
 
… Sollte ein Gerät mehrmals den gleichen Defekt haben der auch nach dem dritten Reparaturversuch nicht beseitigt werden kann, hat man Recht und Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages, man kriegt also sein Geld zurück …

Das Recht hat man gegenüber dem Händler aus der Gewährleistung nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch.


Doch wissen wir. Das gilt aber nur für iOS Geräte/iPods und so Zeug wie MagicMouse etc. Da bekommt man immer ein Refurb Gerät von Apple.

Und Displays (Cinema Display, LED Display, Thunderbolt Display). Getauschte Teile sind auch meistens gebraucht.
 
zudem solltest du "selbst bei Apple Geräte..." durch "gerade bei Apple Geräten" ersetzen ;)

... Schwätzer :p

Im Ernst: Von meinen Apple-Geräten hatte ich bisher gerade mal einen Defekt und den auch selbst verschuldet (Sturzschaden beim iPad mit Glasbruch). Mein altes iPhone 3GS hat inzwischen meine Frau, meinen uralten iPod Video meine Tochter, das iPhone 1. G von meinem Vater lebt auch noch.

Verglichen mit meinen vorherigen Handys - 3x defektes Motorola, 2x "defektes" Nokia (die bekannte Geschichte mit dem Wackelkontakt am Akku) - oder auch einem nur noch teilweise funktionalen Archos (gut, der ist dann aber auch echt schon steinalt) ist das nicht schlecht.

Die Apple-Geräte sind ganz sicher nicht schlechter verarbeitet als die Konkurrenzprodukte, wie Du das mit Deiner Aussage implizieren möchtest.
 
Hallo ihr Lieben!

Da es gerade bei Apple Geräten, seien es iPods/iPhones oder auch Mac Computer, immer mal wieder zu einem hardwarebedingten Garantiefall kommt, möchte ich euch hier über ein sehr nettes Etwas unterrichten.
Wie ihr bestimmt alle wisst, neigt Apple dazu, defekte Geräte durch 'refurbished' Gerätschaft auszutauschen. Nun ist es aber so, dass sich ein Käufer dies in der Schweiz nicht gefallen lassen braucht. Im Gegenteil: Der Käufer kann das "Geld zurück" verlangen; was hier einem Produktaustausch gegen ein neues Gerät gleichkommt.
Dies dank dem Obligationenrecht Art. 205

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a205.html


Wenn ihr also das nächste Mal in einen Store nach Zürich oder Genf gehen solltet, um eine Reklamation aufgrund eines Hardwaredefekts anzubringen, so macht mal gebrauch von euren Rechten. ;)
Liebe Grüsse,
iPhill

PS: Rechtlich gesehen muss man sich nicht einmal eine Reparatur gefallen lassen.

PS2: Apple selbst schränkt dies auch nicht ein, was schliesslich rechtswidrig wäre. ->

"[...] WIE SICH DER VERBRAUCHERSCHUTZ ZU DIESER GARANTIE VERHÄLT

DIESE GARANTIE GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. UNTER UMSTÄNDEN HABEN SIE WEITERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT ODER LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. APPLE SCHLIESST ANDERE IHNEN ZUSTEHENDE RECHTE NICHT AUS, BESCHRÄNKT DIESE NICHT UND ERSETZT DIESE NICHT, INSBESONDERE NICHT RECHTE, DIE IHNEN WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄßER ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGES ZUSTEHEN, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH ERLAUBT. UM IHRE RECHTE VOLLUMFÄNGLICH ZU VERSTEHEN, SOLLTEN SIE DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN IHRES STAATES ODER LANDES HERANZIEHEN.

Die unter lokalem Recht bestehende gesetzliche Gewährleistung wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt. [...]" (Quelle: http://www.apple.com/legal/warranty/products/mac-german.html)


PS3: Bitte stellt mir keine Fragen zum DEUTSCHEN System, ich kenne mich damit NICHT aus.



Aber das ist doch nicht neu…
 
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