iPhill
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Hallo ihr Lieben!
Da es gerade bei Apple Geräten, seien es iPods/iPhones oder auch Mac Computer, immer mal wieder zu einem hardwarebedingten Garantiefall kommt, möchte ich euch hier über ein sehr nettes Etwas unterrichten.
Wie ihr bestimmt alle wisst, neigt Apple dazu, defekte Geräte durch 'refurbished' Gerätschaft auszutauschen. Nun ist es aber so, dass sich ein Käufer dies in der Schweiz nicht gefallen lassen braucht. Im Gegenteil: Der Käufer kann das "Geld zurück" verlangen; was hier einem Produktaustausch gegen ein neues Gerät gleichkommt.
Dies dank dem Obligationenrecht Art. 205
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a205.html
Wenn ihr also das nächste Mal in einen Store nach Zürich oder Genf gehen solltet, um eine Reklamation aufgrund eines Hardwaredefekts anzubringen, so macht mal gebrauch von euren Rechten.
Liebe Grüsse,
iPhill
PS: Rechtlich gesehen muss man sich nicht einmal eine Reparatur gefallen lassen.
PS2: Apple selbst schränkt dies auch nicht ein, was schliesslich rechtswidrig wäre. ->
"[...] WIE SICH DER VERBRAUCHERSCHUTZ ZU DIESER GARANTIE VERHÄLT
DIESE GARANTIE GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. UNTER UMSTÄNDEN HABEN SIE WEITERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT ODER LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. APPLE SCHLIESST ANDERE IHNEN ZUSTEHENDE RECHTE NICHT AUS, BESCHRÄNKT DIESE NICHT UND ERSETZT DIESE NICHT, INSBESONDERE NICHT RECHTE, DIE IHNEN WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄßER ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGES ZUSTEHEN, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH ERLAUBT. UM IHRE RECHTE VOLLUMFÄNGLICH ZU VERSTEHEN, SOLLTEN SIE DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN IHRES STAATES ODER LANDES HERANZIEHEN.
Die unter lokalem Recht bestehende gesetzliche Gewährleistung wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt. [...]" (Quelle: http://www.apple.com/legal/warranty/products/mac-german.html)
PS3: Bitte stellt mir keine Fragen zum DEUTSCHEN System, ich kenne mich damit NICHT aus.
Da es gerade bei Apple Geräten, seien es iPods/iPhones oder auch Mac Computer, immer mal wieder zu einem hardwarebedingten Garantiefall kommt, möchte ich euch hier über ein sehr nettes Etwas unterrichten.
Wie ihr bestimmt alle wisst, neigt Apple dazu, defekte Geräte durch 'refurbished' Gerätschaft auszutauschen. Nun ist es aber so, dass sich ein Käufer dies in der Schweiz nicht gefallen lassen braucht. Im Gegenteil: Der Käufer kann das "Geld zurück" verlangen; was hier einem Produktaustausch gegen ein neues Gerät gleichkommt.
Dies dank dem Obligationenrecht Art. 205
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a205.html
Wenn ihr also das nächste Mal in einen Store nach Zürich oder Genf gehen solltet, um eine Reklamation aufgrund eines Hardwaredefekts anzubringen, so macht mal gebrauch von euren Rechten.
Liebe Grüsse,
iPhill
PS: Rechtlich gesehen muss man sich nicht einmal eine Reparatur gefallen lassen.
PS2: Apple selbst schränkt dies auch nicht ein, was schliesslich rechtswidrig wäre. ->
"[...] WIE SICH DER VERBRAUCHERSCHUTZ ZU DIESER GARANTIE VERHÄLT
DIESE GARANTIE GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. UNTER UMSTÄNDEN HABEN SIE WEITERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT ODER LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. APPLE SCHLIESST ANDERE IHNEN ZUSTEHENDE RECHTE NICHT AUS, BESCHRÄNKT DIESE NICHT UND ERSETZT DIESE NICHT, INSBESONDERE NICHT RECHTE, DIE IHNEN WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄßER ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGES ZUSTEHEN, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH ERLAUBT. UM IHRE RECHTE VOLLUMFÄNGLICH ZU VERSTEHEN, SOLLTEN SIE DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN IHRES STAATES ODER LANDES HERANZIEHEN.
Die unter lokalem Recht bestehende gesetzliche Gewährleistung wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt. [...]" (Quelle: http://www.apple.com/legal/warranty/products/mac-german.html)
PS3: Bitte stellt mir keine Fragen zum DEUTSCHEN System, ich kenne mich damit NICHT aus.
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