Ampelmann geschützt?

... und mit der Drucksache keine finanziellen Interessen verfolgt werden, bin ich doch eigentlich aus dem Schneider, oder?

Solange deine Drucksache nicht mit den Interessen von Ampelmann.de korrelliert, denke ich, bist du das. Sonst müsste doch Apple alle Obstpressen verklagen die einen Apfel im Logo haben. Aber wenn du sicher gehen willst fragst du halt bei Ampelmann an. Andererseits, wer viel fragt....

Diese Antwort hat natürlich keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit.
 
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Markenrechte hat er wohl an sämtlichen Produktgruppen außer denen, die dem damaligen Gegner vom Gericht zugesprochen wurden.

Wenn ich nun aber davon ausgehe, dass meine Verwendung in ein selbständiges künstlerisches Werk mündet und mit der Drucksache keine finanziellen Interessen verfolgt werden, bin ich doch eigentlich aus dem Schneider, oder?

würd ich so sehen.
ärger bekommst du wahrscheinlich nur, wenn du auf einmal anfängst ampelmännchen-produkte, wie beispielsweise ampelmännchen-plätzchen, ampelmännchen-lebkuchen, ampelmännchen-christbaumschmuck, ampelmännchen-kerzenständer, ampelmännchen-was-weiss-ich zu produzieren & zu verkaufen.

hier übrigens noch ein paar links zu public domain vektorgrafiken:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Ampelmännchen_Geh.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Ampelmann.svg
und, damit das ampelmännchen nicht so alleine ist
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Ampelfrau.svg
:xsmile:
 
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Ob es eine Schrift gibt oder nicht ist vollkommen irrelevant. Wenn die Abbildung geschützt ist, ist sie geschützt.

LOL. :D Wenn ich eine Schrift kaufe, kann ich sie zur Gestaltung eines Logos oder Drucksache verwenden. Siehe Eingangsposting.
 
zu spät.. das wollte ich auch grad kundtun... (der Russe will aber nur von Firmen eine Gebühr erheben, würd mal gerne wissen wie er das beweisen will, das eine Firma das ;-) genutzt hat...)
 
Hallo zusammen,

für eine Drucksache würde ich gerne das Ost-Ampelmännchen verwenden, wie es in Berlin ja heute noch zum Teil Verwendung findet. Nun gab es aber vor einigen Jahren den Streit, wem die Rechte an der Bildmarke gehören.

Weiß jemand wie der momentane rechtliche Status ist? Darf ich den Ost-Ampelmann für ein eigenständiges Werk verwenden oder nicht?

Danke für eure Hilfe!

Gruß digitomm


Also, das Ostampelmännchen, Geher und Steher, ist ein Symbol aus der Schild- Lichtsignaltechnik im öffentlichen Straßenverkehr. Dafür hat seinerzeit das „Komitee zu Rettung der Ampelmännchen“ gekämpft. In diesem Verein war Herr Heckhausen nur als Fördermitglied. Die Markenanmeldung verstößt meines Erachtens gegen geltendes Recht und ist zudem in böswilliger Absicht geschehen, um künstlerische Gestaltungsvarianten von Mitwettbewerbern zu verhindern. Eine Löschung der Markenzeichen, Ursymbol Geher und Steher, ist längst überfällig und wird in absehbarer Zeit auch geschehen. Das Ampelmännchen Geher und Steher muß aus den Klauen eines eifersüchtigen Verwertungsdiktators befreit werden. Ein neues Komitee aus Künstlern, Illustratoren, Grafikern und sonstigen Fans formiert sich bereits, um dies zu bewerkstelligen. Als "klever" haben diese unrechtmäßige Markeneintragung wohl immer nur Marktwirtschaftfundamentalisten empfunden. Aus der Sicht nicht weniger juristisch versierten Personen ist hier das Patentamt nicht seiner Prüfungspflicht nachgekommen.

Kurz und gut: mach Dein eigenständiges Kunstwerk mit dem Ampelmännchen und schau mal auf der Internetseite www.die Ampelmanns.de rein, da sind Varianten des Berlin Künstlers Thomas Bühler zu sehen, der sich zur Zeit einigen Angriffen ausgesetzt sieht.
 
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