Ich hatte öfter gerüchte küchen sachen gelesen. Ist da was dran, dass ich, wenn ich vor weniger als 2 wochen ein altes gerät gekauft habe, und gestern ein neuer vorgestellt wurde, ich den umtauschen kann?
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Ich würde aber mal mit Apple sprechen. Vielleicht regeln die das auch anders.
Das sog. ''Fernabsatzgesetz'' räumt dir ein 14tägiges Umtaschrecht OHNE angaben von Gründen ein, es gilt wie der Name schon sagt NUR bei Onlinebestellungen.
§312b schrieb:Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ...
§312d schrieb:Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, ...
§355 schrieb:Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ich würde den ersten behalten, wer weiß, was die neuen wieder für Macken haben...
hab das ding in nem lokalem "apple store" händler ding gekauft. Einfach mal hingehhn?
hab das ding in nem lokalem "apple store" händler ding gekauft. Einfach mal hingehhn?
Ich hatte öfter gerüchte küchen sachen gelesen. Ist da was dran, dass ich, wenn ich vor weniger als 2 wochen ein altes gerät gekauft habe, und gestern ein neuer vorgestellt wurde, ich den umtauschen kann?
Zumindest zwei amerikanische Käufer sind mit dem neuen 24 Zoll iMac überhaupt nicht glücklich, weil der Bildschirm einen merkwürdigen Fehler zeigt:
http://discussions.apple.com/thread.jspa?threadID=1073643&tstart=0
Gut, das darf man jetzt auch nicht überinterpretieren, aber Apple wird sicherlich wieder neue Kinderkrankheiten wegen des kompletten Redesigns zu beseitigen haben.
ein händler ist nicht verpflichtet, einen verkauften computer zurückzunehmen. das "recht" ohne angabe von gründen gilt nur online.
Wo steht das?Also, du kannst das Gerät innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben in OVP und ohne Beschädigungen.