alten imac bestellt. umtauschrecht?

Fl0rian

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Ich hatte öfter gerüchte küchen sachen gelesen. Ist da was dran, dass ich, wenn ich vor weniger als 2 wochen ein altes gerät gekauft habe, und gestern ein neuer vorgestellt wurde, ich den umtauschen kann?
 
Das sog. ''Fernabsatzgesetz'' räumt dir ein 14tägiges Umtaschrecht OHNE angaben von Gründen ein, es gilt wie der Name schon sagt NUR bei Onlinebestellungen.
Manche Händler (MM,Saturn) gewähren dir auch ein freiwilliges Rückgaberecht.
 
Völlig egal, ob ein neuer Mac vorgestellt wurde oder nicht, nach dem Fernabsatzgesetzt hast Du bei online Käufen sowieso das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen das Produkt zurück zu schicken.

Ich würde aber mal mit Apple sprechen. Vielleicht regeln die das auch anders.

Gruß
 
Na klar. Bin grad in der selben Situation. Neuer am Montag geliefert worden, und an der Hotline hat man mir schon gesagt "Dienstag kommt ein Neuer raus, entscheiden Sie. Ist alles ganu unkompliziert, wir würden den alten abholen."

Ich würde aber mal mit Apple sprechen. Vielleicht regeln die das auch anders.

Leider nein. Das sind 2 verschiedene Prozesse was Bestellung und Bezahlung angeht. Der Alte muss zurück, man kriegt das Geld wieder. Der Neue muss dann auch neu bezahlt werden. Also kein Tausch mit "Verrechnung" und Auszahlung, so wie man das vielleicht aus normalen Geschäften kennt.
 
Das sog. ''Fernabsatzgesetz'' räumt dir ein 14tägiges Umtaschrecht OHNE angaben von Gründen ein, es gilt wie der Name schon sagt NUR bei Onlinebestellungen.

So ganz stimmt das nicht. Ein Verbraucher hat gemäß dem BGB (das Fernabsatzgesetz gibt es schon lange nicht mehr, da es ins BGB integriert worden ist) ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht (hängt davon ab, für was sich der Verkäufer entschieden hat), aber kein Umtauschrecht, d.h. er kann die Ware zurückgeben (der erste Kaufvertrag wird damit aufgelöst) und andere Ware bestellen (was einem neuen Kaufvertrag entspricht). Bei einem Händler, der Versandkosten berechnet, müßte er dann aber bei der neuen Bestellung erneut die Kosten bezahlen. Bei Apple werden in diesem Fall aufgrund des Bestellwerts keine Versandkosten berechnet. Dennoch ist es kein Umtauschrecht, weil man keinen Anspruch hat, erneut beliefert zu werden.

Dem Verbraucher muß ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht im Fernabsatz eingeräumt werden, also bei Bestellungen per Mail, Internet-Shop, Fax, Telefon, usw. Für alle anderen gilt i.d.R. kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.
 
hab das ding in nem lokalem "apple store" händler ding gekauft. Einfach mal hingehhn?
 
Außerdem ist das nicht das Fernabsatzgesetz, sondern seit einigen Jahren das BGB.
§ 312b ff beschäftigen sich mit Fernabsatzverträgen.
§312b schrieb:
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ...
§312d schrieb:
Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, ...
§355 schrieb:
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


*edit*
Beim normalen Kauf an der Ladentheke gilt das alles natürlich nicht!
 
Ich würde den ersten behalten, wer weiß, was die neuen wieder für Macken haben...
 
Ich würde den ersten behalten, wer weiß, was die neuen wieder für Macken haben...

Zumindest zwei amerikanische Käufer sind mit dem neuen 24 Zoll iMac überhaupt nicht glücklich, weil der Bildschirm einen merkwürdigen Fehler zeigt:

http://discussions.apple.com/thread.jspa?threadID=1073643&tstart=0

Gut, das darf man jetzt auch nicht überinterpretieren, aber Apple wird sicherlich wieder neue Kinderkrankheiten wegen des kompletten Redesigns zu beseitigen haben.
 
deutlich mehr für weniger geld. oder viel mehr als deutlich mehr für das gleiche geld...
 
hab das ding in nem lokalem "apple store" händler ding gekauft. Einfach mal hingehhn?

Fragen kost' nix... vielleicht sind sie ja so kulant... aber im Ladengeschäft ist es eben wirklich nur Kulanz, wen sie sowas machen. Daher an den Grundsatz denken "Wie man in den Wald hineinruft..." ;)
 
Ich hatte öfter gerüchte küchen sachen gelesen. Ist da was dran, dass ich, wenn ich vor weniger als 2 wochen ein altes gerät gekauft habe, und gestern ein neuer vorgestellt wurde, ich den umtauschen kann?

aber es war doch schon vor zwei wochen mehr oder minder klar, dass jetzt neue imacs rauskommen. wieso hast du nicht gewartet?


ich hab extra gewartet - und jetzt sind die glossy.
:sick:
somit ist warten auch nicht immer die beste aller lösungen
:eek:
 
Zumindest zwei amerikanische Käufer sind mit dem neuen 24 Zoll iMac überhaupt nicht glücklich, weil der Bildschirm einen merkwürdigen Fehler zeigt:

http://discussions.apple.com/thread.jspa?threadID=1073643&tstart=0

Gut, das darf man jetzt auch nicht überinterpretieren, aber Apple wird sicherlich wieder neue Kinderkrankheiten wegen des kompletten Redesigns zu beseitigen haben.

Genau aus dem Grund warte ich mit dem Kauf bis Leopard verfügbar ist.
 
ein händler ist nicht verpflichtet, einen verkauften computer zurückzunehmen. das "recht" ohne angabe von gründen gilt nur online.

Um es zu präzisieren: wenn der Rechner bei einem Händler telefonisch (oder per Fax, Mail, Internet, usw., also einer der Fernabsatzmöglichkeiten) bestellt und dann vor Ort abgeholt worden ist, dann gibt es auch ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, denn es spielt nur eine Rolle, auf welchem Weg die Bestellung aufgegeben worden ist. Das mögen zwar die Händler nicht, aber Recht ist nunmal Recht.
 
geht ja um das gerät meiner eltern, die den überstürz gekauft hatten. Sie waren so froh den letzten verfügbaren bekommen zu haben ^^
 
Also, du kannst das Gerät innerhalb von 14 tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben in OVP und ohne Beschädigungen.

Grüße MIke
 
Ich habe leider das selbe Problem. Habe meinen iMac am 31.07.2007!!! bei Gravis im Laden gekauft. Mich ärgert es echt, dass ich nun einfach zuviel bezahlt habe, bzw. nun mehr bekommen hätte. Da ich den Rechner dort aber wirklich ohne vorherige Bestellung von Angesicht zu Angesicht gekauft habe, räume ich mir wenig Chancen ein.

Habe ne Mail an Gravis geschrieben, ob da etwas zu machen ist, weil ich finde eine Woche vorher das "alte Model" zu verkaufen echt nen bisschen und unglücklich.

Vielleicht habt ihr ja non nen paar Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, du kannst das Gerät innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben in OVP und ohne Beschädigungen.
Wo steht das?

Wenn Du die gesetzliche Regelung meinst, dann täuschst Du Dich. Denn diese 14-Tage-Regelung gilt ausschließlich für Fernabsatzverträge. (BGB ab §312b)
 
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