tocotronaut
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 14.01.2006
- Beiträge
- 34.574
- Reaktionspunkte
- 13.532
Hallo.
Die Aktion Mensch möchte mir mal wieder 4 Gewinnchancen schenken.
Allerdings nur wenn ich ein Los für mindestens 6 Euro kaufe.
Ist sowas überhaupt erlaubt?
Gechenke müssen doch unabhängig von einer Bestellung sein, oder?
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/wettbewerbsrecht/unlauterer-wettbewerb/irrefuehrende-werbung/werbegeschenke-5196220
Sollte man denen das mal mitteilen?
Oder macht es Sinn, das Geschenk einzuklagen?
Die Aktion Mensch möchte mir mal wieder 4 Gewinnchancen schenken.
Allerdings nur wenn ich ein Los für mindestens 6 Euro kaufe.
Ist sowas überhaupt erlaubt?
Gechenke müssen doch unabhängig von einer Bestellung sein, oder?
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/wettbewerbsrecht/unlauterer-wettbewerb/irrefuehrende-werbung/werbegeschenke-5196220
Sollte man denen das mal mitteilen?
Oder macht es Sinn, das Geschenk einzuklagen?