Aktfotografie: Rechtlicher Hinweis auf Webseiten Pflicht?

Katrin

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Hallo Freelancer,

wer kennt sich mit rechtlichen Belangen von Websiten aus, die Aktfotos beinhalten? Ich betreue derzeit 2 Website-Kunden, die beide Aktfotos im künstlerischen Sinne (nicht pornografisch – aber wo sind da die Grenzen?) zeigen. Nun stellte sich uns die Frage, ob es Pflicht sei, vor dem Betreten der Site einen Hinweis auf Nacktbilder und damit verbunden eine Warnung vor der Verletzung religiöser Gefühle oder aber ein Mindestalter zu benennen – braucht es dann auch einen Exit-Button (aber wohin?), oder reicht es, den Benutzer ggf. zum Verlassen der Seite aufzufordern?

Es geht hauptsächlich darum, ob man auch ohne einen derartigen Hinweis keinen Gesetzesbruch begeht. Danke für Hinweise

Katrin
 
Ich glaube das müsstest Du dich beim Anwalt informieren, allein schon wegen Jugendschutz.
 
Da würd ich auch nen Juristen konsultieren!

Was Pronografie ist und was Akt das ist zwar eigentlich geregelt, so manches Bild erreicht aber dennoch mal eine Grauzone! Da es hier um kommerzielle Präsenzen geht, würd ich da auch nicht lang fackeln und nen Juristen konsultieren.
 
Wennn Du den Anwalt sparen willst, kannst Du dich auch direkt mit den „Jugendschützern“ in Verbindung setzen und anfragen, ob das, was Ihr zeigt, im Sinne des Gesetzes liegt (www.jugendschutz.net). Bei Aktfotos dürfte es allerdings kein Problem sein, wenn es nicht explizit pornografisch ist und somit geben § 184c verstößt -->> http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html

Achso: Einen Hinweis, dass eure Seiten religiöse Gefühle verletzen könnte, braucht ihr hierzulande nicht. Die Chance, dass ihr wegen ein paar nackten Boobies auf Schadenersatz verklagt werdet wie in den US of A ist hier eher null :D
 
Also bei Akt und Erotikbildern würde ich immer auf Nummer sicher gehen und zur Not ein Passwort Portal einrichten oder aber ne andere Lösung zu Sicherstellung das Euch keiner an den Karren fahren kann.

Stephan

Sonst nenn doch mal die URL damit MANN sich ein Bild machen kann :p :rotfl: :teeth:
 
Hmm, sieht so aus, als wäre ich mit einem entsprechenden Hinweis (und ggf. einer Aufforderung zum Verlassen der Seite) erstmal auf der sicheren Seite, oder? Eine Sicherung mit Passwörtern ist so gut wie unmöglich, die Seiten sind gut besucht, ich kann ja die Surfer nicht eben so mal aussperren, Ziel ist ja, die Seiten bekannt zu machen.
 
Mal so locker aus der Hüfte:

Nackte Männlein und Weiblein finden sich ja heute in jedem
Aufklärungsheftchen in Schule oder Kindergarten.

Ich würde einen Hinweis reinstellen und gut ists.
 
Normalerweise solltest du mit Aktfotografie, also Kunst eine Probleme haben, soweit ich weiss...

Probleme gibt es wenn entsprechend eindeutige Posen abgelichtet werden, beziehungsweise der Fokus der Bilder auf die Geschlechtsteile gelenkt ist.

Über Kopulation brauchen wir hier jawohl nicht reden.

Gutes Beispiel dafür das es eigentlich mit einfachen Aufnahmen von nackten Personen hierzulande keine Probleme geben sollte ist das SpOn gestern oder vorgestern die Bilder zu einem Artikel über eine Kunstaktion bei der eine große Menge nackter Personen auf einem Haufen abgelichtet werden sollte, ohne entpsrechenden "Warnhinweise" veröffentlicht hat... ;)
 
Selbst auf SM-Websiten befindet sich lediglich ein Hinweis als Startseite,
dass eben nackte Haut gezeigt wird und Dinge, die vielleicht (religiöse)
Gefühle verletzen. Ich glaube man muss mit dem weiter-Button versichern,
dass man über 18 ist.
Also einfach mal "einschlägig" umschauen im Web.

Und bevor wilde Gerüchte um sich greifen:
Ja, ich habe mal eine solche Website gestaltet ;)
 
Vielen Dak für die schnelle Hilfe. Klingt plausibel, ich schließe mich vor allem McEnroes und melamints Meinungen an. Allerdings erscheint mir die Formulierung eines solchen Hinweises gar nicht mal so unkompliziert – gerade im Hinblick auf die religiösen Gefühle. Ich denke aber, dass man dies auch dem Kunden überlassen kann, ich werd schließlich nicht als Texter bezahlt.
 
Ich denk mal dass die SM-Seiten sich da rechtlich gut abgesichert haben,
und die Texte überprüfen ließen.
Den kann man - denk ich - einfach kopieren.
Soweit ich mich erinner kann, ist mir der Text bei der Recherche
ständig in der selben Formulierung begegnet.
 
Ja wenn ich es recht überlege haben Aktseiten oft nur die Hinweis auf Nackte Haut. Wenn MANN dann "Mehr" sehen will muss man bezahlen.
 
Hast du mal'n Link. Dann schau ich mir den Schweinkram mal an. :D
 
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich mitbekommen habe, gilt wohl Folgendes:

Wenn es tatsächlich künstlerische bzw. reine Aktfotos sind, ist kein Hinweis irgendeiner Art nötig.
Wären es Darstellungen, die unter das Jugendschutzrecht fallen, wäre ein einfacher "Hinweis" zu wenig; in diesem Falle müsste eh ein belastbares und vom Gesetzgeber/der Rechtsprechung anerkanntes Altersverifikationssystem vorgeschaltet sein.
 
Achso: Einen Hinweis, dass eure Seiten religiöse Gefühle verletzen könnte, braucht ihr hierzulande nicht. Die Chance, dass ihr wegen ein paar nackten Boobies auf Schadenersatz verklagt werdet wie in den US of A ist hier eher null :D

In den USA gibt es, dank Meinungsfreiheit, keinen Jugendschutz im freien Internet. Anders ist das in Deutschland, wo pornografische Angebote mit einer wirksamen Alterskontrolle ausgestattet sein müssen.

Die einzige Verplichtung für Websitebetreiber in den USA mit entsprechenden Inhalten ist (offline) einwandfrei zu dokumentieren, daß die abgelichteten Personen über 18 sind.
 
Sonst nenn doch mal die URL damit MANN sich ein Bild machen kann
Oder nenn doch mal die URL, damit ich die erste Abmahnung schicken kann :hehehe:


Aber jetzt im Ernst:
Ich bezweifle, dass in Deutschland ein Button "Ja, ich bin 18" groß rechtliche Wirkung entfaltet.
Dasselbe gilt für den Hinweistext.
Ich vermute auch, es läuft auf ein "Entweder völlig unproblematisch - oder gleich wirksame Altersverifikation" hinaus.
 
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