Abschreibung für Analphabeten

Chaostheorie

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Hi zusammen,

vorausgesetzt das abzuschreibende Gerät
a) wird ansich vom FA anerkannt
b) muss nicht mit anderen Geräten in eine Pool-Abschreibung

hier mal eine Frage: es gibt ja die Grenze von 410 € netto, bis zu der man z. B. einen Computer im Anschaffungsjahr komplett abschreiben kann. Liegt der Kaufpreis darüber, muss man es über drei Jahre verteilen. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn der Rechner nur geringfügig über den 410€ netto/487,90€ brutto liegt, weil man sich dann für weitere Computeranschaffungen in den nächsten drei Jahren ggf. blockiert - wenn das FA z. B. sagt, dass man für seine Tätigkeit nicht zwei Rechner gleichzeitig braucht und abschreiben kann.

Nehmen wir mal an, der Rechner, der abgeschrieben werden soll, kostet z. B. bei Media Markt 530€ brutto, liegt also knapp über der Grenze. Was ist, wenn ich eine MM-Guthabenkarte i.H.v. 50€ nehme (etwa geschenkt bekommen oder irgendwann gekauft) und an der Kasse vom Verkaufspreis abziehen lasse. Der ausgewiesene Betrag, der noch an der Kasse bezahlt werden muss und auf der Rechnung steht, liegt dann unter der Grenze. Ist sowas beim FA möglich, wird der Wert der Guthabenkarte auch zum Kaufpreis dazugerechnet oder richtet sich das FA dann nach üblichen Listenpreisen?

Ist in den Überlegungen noch irgendwo ein Haken? (außer dass mir etwas MwSt. durch die Lappen geht)
 
Ha ha :auslach: Anal :crack:
 
Hi zusammen,

vorausgesetzt das abzuschreibende Gerät
a) wird ansich vom FA anerkannt
b) muss nicht mit anderen Geräten in eine Pool-Abschreibung

hier mal eine Frage: es gibt ja die Grenze von 410 € netto, bis zu der man z. B. einen Computer im Anschaffungsjahr komplett abschreiben kann. Liegt der Kaufpreis darüber, muss man es über drei Jahre verteilen. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn der Rechner nur geringfügig über den 410€ netto/487,90€ brutto liegt, weil man sich dann für weitere Computeranschaffungen in den nächsten drei Jahren ggf. blockiert - wenn das FA z. B. sagt, dass man für seine Tätigkeit nicht zwei Rechner gleichzeitig braucht und abschreiben kann.

Nehmen wir mal an, der Rechner, der abgeschrieben werden soll, kostet z. B. bei Media Markt 530€ brutto, liegt also knapp über der Grenze. Was ist, wenn ich eine MM-Guthabenkarte i.H.v. 50€ nehme (etwa geschenkt bekommen oder irgendwann gekauft) und an der Kasse vom Verkaufspreis abziehen lasse. Der ausgewiesene Betrag, der noch an der Kasse bezahlt werden muss und auf der Rechnung steht, liegt dann unter der Grenze. Ist sowas beim FA möglich, wird der Wert der Guthabenkarte auch zum Kaufpreis dazugerechnet oder richtet sich das FA dann nach üblichen Listenpreisen?

Ist in den Überlegungen noch irgendwo ein Haken? (außer dass mir etwas MwSt. durch die Lappen geht)

Du kannst Dir auch tausend Rechner kaufen und abschreiben, dass ist Deine unternehmerische Freiheit und das FA kann da gar nix machen. Aber welcher Unternehmer kauft sich Maschinen, die er nicht braucht? - Eben.

Wer macht denn die Steuer für Dich?
Oder machst Du sie selbst?

Wenn 1 - dann frag den,
Wenn 2 - dann besorg Dir ein Programm, mit dem Du sie machst z.B. Umsatz
 
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