Alltag Ab wann ein lange am Grundstückszaun angekettetes fremdes Fahrrad entfernen?

geronimoTwo

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
13.09.2009
Beiträge
9.752
Reaktionspunkte
4.983
Ein kleines Ärgernis auf dem strassenseitigen Fußweg an meinem schmiedeeisernen Grundstückszaun. Vor 14 Tagen wurde dort ein Fahrrad angekettet. Das Fahrrad ist ein heruntergewirtschaftetes Geländerad, welches wohl aufgrund eines gerissenem Felgenbremsen Bowdenzugs dort zurückgelassen wurde.

Ab wann darf ich als Privatperson dieses anscheinend herrenlos und defekt angekettete Fahrrad von meinem Grundstückszaun entfernen?
 
Frag beim Ordnungsamt, die wissen das.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: geronimoTwo
Da es dein Zaun ist würde ich es an deiner Stelle direkt abmachen und entfernen.
 
... ich denke, dass du das Schloss problemlos von deinem Zaun entfernen kannst. Das Fahrrad selbst steht ja auf öffentlichem Grund.
Das würde ich jetzt mal nicht so ohne Weiteres "entsorgen". Möglicherweise ist das ein sauteures Spezialrad oder so ...
 
Das Fahrrad ist ein heruntergewirtschaftetes Geländerad, welches wohl aufgrund eines gerissenem Felgenbremsen Bowdenzugs dort zurückgelassen wurde.
Am Montag mache ich einen Anruf beim Ordnungsamt.

Es gibt zwar auch bei uns eine Städtische Mängelmelder Webseite, aber das »Mängelformular« fokussiert sich eher auf defekte Strassenlaternen oder Autoreifenentsorgung in Parkanlagen. 😕
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MilesVorkosigan
... das ist sicher eine gute Lösung. Denn spätestens, wenn du das Ding weggeworfen hast und der Besitzer Schadenersatz fordert, wird aus dem heruntergewirtschafteten Geländerad ein sauteures Spezialrad ;)
 
Wo steht da was von wegschmeissen?
 
Wie deutest Du „entfernen“? Im Schuppen aufbewahren?
 
Ab wann?...... darf ich?.....

In meinem Fall habe ich vor ein paar Jahren einen Tag gewartet, dann die Nachbarn gefragt, dann die Flex geholt, das Ding getrennt und auf der anderen Straßenseite in den Graben geworfen.

Ein paar Tage später war es weg.

Ehrlich, ich verstehe solche Fragen nicht. Mein Zaun, meine Regeln. Die setz ich durch, frage nicht, sondern lebe ggf. mit den Konsequenzen.

Welcher Fußballer hatte nochmal die Frage nach den Eiern gestellt?:unsure:
 
  • Gefällt mir
  • Traurig
Reaktionen: masta k, Opa_Bommel und boenne1987
Würde es nicht reichen das Schloss von deinem Eigentum zu entfernen? Der Rest erledigt sich in der Regel von selbst.
 
Update: Leider hat die Radikal-Fraktion dieses Forum recht gehabt. 😕

Nach Anrufen beim Stadtordnungs- und Stadtreinigungsamt hat sich dort niemand für die Beseitigung des an meinem Grundstückszaun angeketteten Schrottrades für zuständig erklärt.

Lösung: Nur wenige Tage später hat das Schrottrad an einem zwei Strassen von mir entfernten öffentlichen Fußweg einen neuen, von Bäumen beschatteten Platz gefunden und wurde dort trotz gerissener Bremsseilzüge wenige Wochen später nicht mehr gesehen. 😇
 
Jetzt weiss ich, wie ich mein Schrottrad loswerden kann... :)
 
  • Haha
Reaktionen: razormax
Ich meine das schon ernst. :( Für Leute, die Autoreifen, Möbel oder Kühlschränke einfach am Waldrand auskippen habe ich kein Verständnis.

Ich habe versucht, bei der Beseitigung des Schrottrades den legalen Weg zu gehen. Bin an den Behörden gescheitert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: erikvomland
ich seh die Sache auch nüchtern, gelassen aber auch ernst;
öffentlicher Bereich: im Falle des Falles wärst du Schadensersatzpflichtig
du hast somit eine unerlaubte Inbesitznahme gemacht, Besitz!
Der Eigentümer bleibt der, der es angekettet hat! Idealerweise mit Eigentumsnachweis!

Am eigenem Zaun: abmachen erlaubt, aber dem Fundamt übergeben,
die andere Frage wäre; stellt das angekettete Fahrrad für andere Verkehrsteilnehmer/Fußgänger eine ***Gefahr oder Behinderung dar;
egal in welcher Art, in dem Falle zögere ich keine sekunde, Kette ab, Rad zum Fundamt, fertig

ob der Eigentümer dir dann eine Schadensersatzforderung stellt wegem dem defektem Schloss, rechtfertigungsgrund wäre ***
nun ja, dafür ham wir ja das BGB :hehehe:
 
Googel weiß viel..

https://www.mdr.de/sachsenradio/fahrrad-schloss-recht-anwalt-100.html

..Private Verbotsschilder hingegen dürfen Radfahrer nicht ignorieren. Der Eigentümer und Besitzer einer Sache – etwa ein Ladenbesitzer – kann sich gegen "Besitzstörungen" wehren. "Werden also Fahrräder an Schaufenster angelehnt oder an Zäunen angekettet, so kann der Eigentümer oder Besitzer verlangen, dass das Fahrrad entfernt wird, selbst wenn das Fahrrad auf öffentlichem Grund steht", sagt La Malfa. Das zwangsweise Entfernen des Fahrrades wäre dann berechtigt – wobei zuvor der Fahrradfahrer über das Verbot aufgeklärt werden müsste, beispielsweise durch ein Schild.
Quelle: Zeit.de
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: stonefred
Hier kommt man noch dran, wenn der Dieb sich den Hals bricht, weil keine Luft im Reifen war... :crack:
 
  • Haha
  • Gefällt mir
Reaktionen: Martin1969 und razormax
Wieso knipst Dues mit nem Bolzenschneider nicht einfach weg, besorgst Dir für 1.- ein neues im 1.- Laden und klickst es beim
Nachbarn :noplan: wieder an und beobachtest was passiert? :suspect:
 
  • Haha
Reaktionen: razormax und Martin1969
Zurück
Oben Unten