4-Sitzer mit 5 Personen

kos

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Moin zusammen,

hätte mal ein Frage. Und zwar fahre ich einen 4-Sitzer (Golf IV Cabrio) welcher demzufolge hinten nur 2 Gurte hat. Jetzt habe ich ein wenig im Internet rum-recheriert und rausbekommen das man den 5. Sitzplatz ohne Gurt auch besetzen darf.

Besser wäre natürlich wenn vorhanden. Gibt es da ein Gurt-Provisorium? Ich denke da an so etwas wie im Flugzeug, da gibt es für Kleinkinder ein Stück Gurt welches bei Mama/Papa mit eingeklinkt werden kann um auf dem Schoß zu sitzen.

MFG
kos
 
Schau mal in deine Zulassungsbescheinigung (ALT: Fahrzeugschein) , da steht drin für wie viele Plätze das Fzg. zugelassen ist. S1 ist die besagte Zeile. Alles andere geht wohl eher nicht, bzw. ist nicht zulässig.
 
So rein rechtlich habe ich "damals" in der Fahrschule gelernt dass man sehr wohl mit mehr Personen im Auto sitzen DARF wenn alle einen "richtigen Sitzplatz haben.
Da es auf den Rücksitzen keine Anschnallpflicht gibt, darf man rein rechtlich 3 oder von mir aus auch 5 schmale Personen (Kinder?) hinten reinsetzen.
Ich würde aber niemals auch nur 1 cm fahren wenn hinten Leute sitzen, die nicht richtig angeschnallt sind.
@TE: und selbst wenn es einen "provisorischen" Beckengurt geben würde: stell Dir mal vor was mit dem Mitfahrer passiert wenn Du auch nur eine Vollbremsung machen musst.
Ich würde das lassen.
 
So rein rechtlich habe ich "damals" in der Fahrschule gelernt dass man sehr wohl mit mehr Personen im Auto sitzen DARF wenn alle einen "richtigen Sitzplatz haben.
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Falsch. Es gibt eine Bauartzulassung und die regelt auch die max. Personenanzahl im Fahrzeug. Wenn mehr Leute drin sind, keine Zulassung, keine Versicherung!

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Da es auf den Rücksitzen keine Anschnallpflicht gibt, darf man rein rechtlich 3 oder von mir aus auch 5 schmale Personen (Kinder?) hinten reinsetzen.
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Falsch. Anschnallpflicht gilt auf allen Plätzen und Gurte sind auch in den Autos für die max. Personenzahl vorhanden. Ein beckengurt ist alles andere als provisorisch, auch er kann Leben retten. Er stellt aber nicht den letzten Stand der technik da.
 
Du darfst schon mehr Personen mitnehmen, nur die auf einem Sitz mit Gurt müssen dann aber angeschnallt sein.
 
Falsch. Es gibt eine Bauartzulassung und die regelt auch die max. Personenanzahl im Fahrzeug. Wenn mehr Leute drin sind, keine Zulassung, keine Versicherung!

Also diesbezüglich habe ich eine E-Mail im Netz vom TÜV persönlich gefunden: http://www.isirider.de/alt/wir/auto/AnfrageTUEV.txt

Die Sache mit dem Beckengurt ist eben nur für Notfälle und meiner Meinung nach einfach besser als gar kein Gurt. Ich möchte einfach gerne einen im Auto dabeihaben nur für den Fall das man mal in die Situation kommt.
 
Hier auch zum nachlesen:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit

Aktualisierungsdatum 02.01.2007

http://www.polizei.rlp.de/.../...f5711f80&conPage=1&conPageSize=50.htm

Vielleicht hilft das weiter.
 
Falsch. Es gibt eine Bauartzulassung und die regelt auch die max. Personenanzahl im Fahrzeug. Wenn mehr Leute drin sind, keine Zulassung, keine Versicherung!

:nono:
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist ... gesetzlich nicht bestimmt, so dass - solange andere Bestimmungen (etwa über das zulässige Gesamtgewicht) nicht verletzt sind - (niemandem ....) ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass mehr Personen in dem Fahrzeug mitgefahren sind, als Plätze und Gurte vorhanden waren (OLG Düsseldorf, VRS 50, 315; OLG Karlsruhe, VerkMitt. 1981, 36; Jagusch/ Hentschel, StraßenverkehrsR, 35.Aufl., § 21a StVO Rdnr. 9; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 14.Aufl., Rdnr. 16; a.A. Kuckuk/ Werny, StraßenverkehrsR, 8. Aufl., § 23 StVO Rdnr. 18).
 
1984 wurde in Deutschland die Gurtpflicht für die Rücksitze eingeführt.
 
das hier ist eine ausnahmeregelung.
jeder, der die möglichkeit hat sich anzuschnallen, muss dies auch tun.
so zum beispiel auch bei oldtimern; wo es keine gurte gab, muss man auch keine nachbauen. ebenfalls wie den rechten aussenspiegel und solche scherze.
 
das hier ist eine ausnahmeregelung.
jeder, der die möglichkeit hat sich anzuschnallen, muss dies auch tun.
so zum beispiel auch bei oldtimern; wo es keine gurte gab, muss man auch keine nachbauen. ebenfalls wie den rechten aussenspiegel und solche scherze.

AFAIK gilt das nur für Oldtimer, für die keine Originalgurte existieren. Sollte also Hersteller X Gurte nachrüstbar damals gehabt haben, musst du welche einbauen. Um eine Nachrüstung rum kommt man generell hingegen bei LKW.
 
AFAIK gilt das nur für Oldtimer, für die keine Originalgurte existieren. Sollte also Hersteller X Gurte nachrüstbar damals gehabt haben, musst du welche einbauen. Um eine Nachrüstung rum kommt man generell hingegen bei LKW.

soweit mir bekannt gibt es keine Nachrüstpflicht für PKW vor Bauj. 1970.
Ich habe einen Düsseldorfer Baujahr 73 und werde bald Gurte einbauen. Muss immer an einen Unfall denken den ich vor langer Zeit auf der alten Brennerstr. gesehen habe, da ist der LKW Fahrer durch die Scheibe und hat echt schlimm geheult.
Und da hatte er noch nicht sein Gesicht gesehen.
 
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