§ 355 - Widerrufsrecht und Apple

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pferdle

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Doch, im BGB ist auch das Widerrufsrecht beim Kauf von Software geregelt.

Schau dir mal §312d BGB an (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html):

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
[...]

Demnach ist das Vorgehen von Apple (und eigentlich allen anderen Online-Shops die ich kenne) rechtmäßig.
 
Ich sage mal so viel: Es ist überall so. Und ich könnten nur zu gut verstehen, wenn das Gesetz dies so regeln würde. Es wäre auf Deutsch gesagt grober Schwachsinn, die Händler zu verpflichten geöffnete Software zurück zu nehmen.

Auch bei Sexspielzeug hat der Gesetzgeber nicht weit genug gedacht. Viele Händler im Netz haben ein echtes Problem damit.
 
Ist handelt sich nicht um Software, sondern um Hardware. Bei Software kann ich es gut verstehen!
 
Software kann ebenfalls innerhalb des genannten Zeitraums zurückgegeben werden, vorausgesetzt, das Produktpaket wurde noch nicht geöffnet.

Oh Mann... Ich sollte noch mal in die Grundschule... Lesen lernen... Es liegt wohl an der Müdigkeit... Großes Sorry!

Liebe Moderatoren, habt Erbarmen mit einem altem Mann und schließet diesen Thread...
 
Ich hab bei MM mal geöffnete Software zurückgegeben, der Verkäufer meinte ''schreiben wir halt die SW ist defekt'' und ich hab an der Kasse mein Geld zurückbekommen.
 
Das wird ja doch noch richtig interessant :) Berichte mal von Deinen Erfahrungen :D
Naja, wenn man es im Netz bestellt hat man ja per Gesetz 14 Tage Rückgaberecht. Wenn Leute Computer so kaufen, eine Woche benutzen und dann zurück senden ist das ja nicht so extrem tragisch (obgleich ich dieses Vorgehen verachte und mich hiervon ausdrücklich distanziere!). Aber bei Sexspielzeug ist das schon eine andere Nummer. Viele Sachen sind nach der Verwendung für andere unbrauchbar. Leider gibt es hier vom Gesetzgeber her aber keine Ausnahmeregelung wie z.B. bei der Software. Ergo müssen die Anbieter die Ware zurücknehmen, können sie aber nicht weiter verkaufen. So manchem Händler ist dadurch bereits ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Es gab sogar schon Preiserhöhungen aus diesem Grund. Einen Computer kann man ja einfach wieder einpacken oder zur Not als wiederaufbereitet verkaufen. Aber einen Dildo oder gar noch weitaus exotischere Dinge? Das geht einfach nicht, schon allein aus hygienischen Gründen.
 
selbst wenn ihr jetzt noch Ravioli-Dosen anführen würdet, dieser Thread bekäme keinen Sinn. Ich habe Mitleid mit Herrn Lydecker.
 
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