1und1-Kündigung?

Friedemann

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Mein Vater hat nen 1und1-Anschluß bestellt.

Nachdem er damit irgendwie nicht klar kam, hat er diesen - nach erfolgter Freischaltung aber innerhalb der 14Tagesfrist - gekündigt.

und hier haben wir das Problem, was ihm 1und1 wohl anlastet: er habe den Vertrag gekündigt und nicht, wie er es hätte machen müssen, den Auftrag storniert.

Wortklauberei? Oder hat er jetzt wirklich keine Chance vor Ablauf der 24 Monate aus dem Vertrag rauszukommen?
 
So wie ich das sehe hätte er "Widerrufen" müssen, denke er hat da rechtlich gesehen keine Chance.
 
Ich, mit meiner nicht juristischen Ausbildung und einem gesunden Menschenverstand, habe verstanden, dass das mit den Service-Verträgen nicht so einfach ist.
Erstens müssen Verträge widerrufen und nicht gekündigt werden. Denn Du nimmst ja Inanspruch, das der Vertrag gar nicht erst zustande kommt. Kündigen kann man nur einen bestehenden Vertrag. Wenn aber der Vertrag besteht, kann man sicherlich kündigen, aber sie wird erst in 24 Monaten wirksam. Zweitens darf die Leistung nicht in Anspruch genommen werden. Trotzdem darf die Leistung getestet werden. Die Frage, die also besteht, ist, viel ist Testen der Leistung und was gilt als Inanspruchnahme.

Daher wenn 1&1 nicht einlenkt, dann kann das langwierig werden oder anders gesagt: nehmt die 2 Jahre in Kauf.
 
1&1 – nie wieder

Mit 1&1 ist nicht zu spassen. Habe auch extreme Schwierigkeiten gehabt. Die haben recht linke Methoden mit ihren Kunden. 3-4 Monate vor Ablauf meines Vertrages wurde ich angerufen, mit der Option DSL von der Telekom zu 1&1 zu nehmen und gleichzeitig von dem volumenabhängigen Tarif 5Gig für 9,99€ zur Flatrate ebenfalls 9,99€ zu wechseln. Wie gesagt telefonisch auf Handy. Als Widerrufungsrecht haben die dann auf Anfrage 2Wochen angegeben.
Ich habe innerhalb der zwei Wochen widerrufen da in meinem Account die Kündigungsfrist um 2 Jahre verlängert wurde. Der Widerruf wurde mir schriftlich bestätigt mit dem Verweis, dass DSL weiter über die Telekom laufe. Als dann die Abrechnung des DSL´s auf der 1&1-Rechnung auftauchte und ich die Telekom bat DSL wieder über sie beziehen wurde mir von der Telekom gesagt, dass dies nur von 1&1 gemacht werden könnte. Die lapidare Antwort von 1&1 war, ich hätte in dem 2wöchigen Zeitraum ihr DSL ja benutzt und damit wäre mein Widerruf ungültig.
Da ich weder Zeit noch Lust hatte gerichtlich gegen 1&1 vorzugehen wechselte ich dann zu 3DSL, nachdem ich vorher eine Anfrage startete, ob der 16000er Zugang bei mir auch möglich wäre. Nach der Zustimmung orderte ich 3DSL. Entgegen aller Zusagen komme ich noch nicht mal auf einen 6000er Download.
Ich kann allen nur empfehlen die Finger von 1&1 zu lassen. Die arbeiten meiner Meinung mit Mitteln hart an der Legalität. Also sofort kündigen und sich auf keine Änderung einlassen.
 
Ich werfe mal § 133 BGB in den Raum und mittelbar 1&1 an den Kopf.
Im Übrigen habe ich bisher noch fast keine Widerrufsbelehrung gesehen, die allen (!) gesetzlichen Anforderungen gerecht wurde, mit der Wirkung, dass man auch noch am Sankt Nimmerleinstag widerrufen kann (theroetisch… - § 355 Abs. 3 S. 3 BGB). Es könnte sich lohnen, als zweites Standbein die Widerrufsbelehung mal abzuklopfen.
 
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Mein Vater hat nen 1und1-Anschluß bestellt.

Nachdem er damit irgendwie nicht klar kam, hat er diesen - nach erfolgter Freischaltung aber innerhalb der 14Tagesfrist - gekündigt.

emh,
wie wurde der Vertag geschlossen? Telefonisch, Fax, persönlich? wurde er über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt und hat er dieses unterschrieben? Wenn unterschrieben und wenn der Vertrag Telefonisch/Fax, Internet entstand, habt ihr 14 Tage Rücktrittsrecht, wenn wer nicht beleert wurde einen Monat und wenn ihr den Vertrag persönlich gemacht habt, ist er rechtskräftig nach verlassen des Gebäudes und nur noch über Kulanz zu lösen... :confused:
 
Hey, danke schonmal für eure Antworten - und ein besonderes Dankeschön an Wattschaf. Ich werde die Infos mal weiterleiten und das BGB studieren.
 
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