10.4 auf ätleres pb g4

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EchoMac

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Hello, warum kann ich von einem neuen PowerBook die originalen 10.4 cds nicht verwenden um auf einem (älteren) PowerBook wo noch in serie das 10.3 mitgeliefertr wurde das neue 10.4 installieren. Das PowerBook ist ein 1,25Ghz G4 Book wo 10.3.9 läuft. Er sagt immer diese Software kann nicht installiert werden. Danke für hile
 
Ich glaube, das ist OEM, das Mitgelieferte. Und deswegen immer speziell an die Serie angepasst, auch Softwaremäßig, beim PB ist ja andere SW bei als beim iMac
 
Die Versionen, die bei Computern mitgeliefert werden, können auch nur auf dem selben Typ installiert werden. Also eine 10.4 DVD die mit einem PowerBook G4 kam, geht auch nur auf einem PowerBook G4. Auf einem PowerBook G3 oder iBook G4 schon nicht mehr...

Zudem dürfte das rechtlich nicht so ganz einwandfrei sein.

MfG
henchen2410
 
chicoconfuso schrieb:
Ich glaube, das ist OEM, das Mitgelieferte. Und deswegen immer speziell an die Serie angepasst, auch Softwaremäßig, beim PB ist ja andere SW bei als beim iMac
Ich glaube Softwaremmäßig sind die CDs alle gleich. Die mitglieferten CDs enthalten aber u.U. die neueste OSX-Version mit einigen zusätzlichen Treiber, die erst beim nächsten Update (z.B. von 10.3.5 auf 10.3.6 beim iMacG5 für die Lüftersteuerung) auch in den "regulären" Versionen enthalten sind.

Die mitgelieferten CDs sind aber zusätzlich für die Verwendung auf anderen Computern gesperrt, da dies nach den Bestimmungen von Apple nicht zulässig ist.
 
Es gibt aber auch immer mal Ausnahmen. OS9.1 vom Powerbook ließ sich damals z.B. auch auf anderen Rechnern installieren. Und die bei den verschiedenen G5-PPC-Modellen mitgelieferten Systeme scheinen auch nicht zwischen den verschiedenen G5-PPC unterscheiden zu können.
 
ich habe mal für jemanden 10.3 (ibook version) auf einem powerbook, das 10.2 vorinstalliert hatte, raufgespielt, ohne probleme.

jaja, ich weiß, rechtlich nicht in ordnung, und ich war somit mittäter, aber die dame hatte gute argumente ....
 
henchen2410 schrieb:
Die Versionen, die bei Computern mitgeliefert werden, können auch nur auf dem selben Typ installiert werden...Zudem dürfte das rechtlich nicht so ganz einwandfrei sein.
stimmt, DAS ist rechtlich NICHT einwandfrei. das kann man mit seinen händlern machen, nicht mit endkunden. wenn ich eine software erwerbe, DARF das nicht an ein bestimmtes produkt gekoppelt sein, da nützen vertragsbestimmungen auch nix, die sind null und nichtig. apple darf lediglich darauf bestehen, dass eine software (os) auf nicht mehr als einem rechner gleichzeitig läuft, auf WELCHEM rechner hat mir kein hersteller der welt vorzuschreiben und in deutschland kann er es auch nicht.
 
@BEASTIEPENDENT: Es geht hier nicht um den direkten Erwerb einer Software sondern um den kauf eines Rechner, dem eine Software beiliegt. Das ist ein Unterschied!
(Auch wenn ich dir in den Übrigen Argumenten auch nicht so ganz zustimmen kann, aber diese Diskussionen gab es schon zu gnüge hier und sie wird wohl auch nie entschieden...)
 
quack schrieb:
@BEASTIEPENDENT: Es geht hier nicht um den direkten Erwerb einer Software sondern um den kauf eines Rechner, dem eine Software beiliegt. Das ist ein Unterschied!
AFAIK ist das beim Endverbraucher – im Gegensatz zum Händler – eben kein Unterschied. Stell Dir vor Du kaufst eine Kamera mit einem Objektiv... und dann darfst Du das Objektiv nur an diesem Gehäuse benutzen, nicht verkaufen, nicht an Deiner anderen Kamera nutzen? Neenee, das ist nicht zulässig, „unzulässige Beschneidung von Kundenrechten“ oder so ähnlich heißt sich das. Ebenso darf man als Endkunde ja auch solche OEM-Ware verramschen, OHNE das Gerät, was der Händler nicht darf.

Und die "beiliegende" Software ist ja auch kein Zückerchen des Herstellers, sondern wird regulär bezahlt. ;)
 
du erwirbst eine LIZENZ, die dir erlaubt die software zu nutzen und in dieser lizenz steht, was du darfst und was nicht.

und software mit einem kamera-objektiv zu vergleichen ist total daneben.

BEASTIEPENDENT,
kannst du deine behauptungen beweisen?
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
AFAIK ist das beim Endverbraucher – im Gegensatz zum Händler – eben kein Unterschied. Stell Dir vor Du kaufst eine Kamera mit einem Objektiv... und dann darfst Du das Objektiv nur an diesem Gehäuse benutzen, nicht verkaufen, nicht an Deiner anderen Kamera nutzen? Neenee, das ist nicht zulässig, „unzulässige Beschneidung von Kundenrechten“ oder so ähnlich heißt sich das. Ebenso darf man als Endkunde ja auch solche OEM-Ware verramschen, OHNE das Gerät, was der Händler nicht darf.

Und die "beiliegende" Software ist ja auch kein Zückerchen des Herstellers, sondern wird regulär bezahlt. ;)
wie mein vorposter schon schrieb: du hast eine lizenz zu befolgen! sobald du OSX installierst stimmst du dieser lizenz zu. und in dieser lizenz steht, dass das mitgelieferte OSX nur auf dem rechner installiert werden darf mit dem es kam! alles andere ist ein verstoß gegen die lizenbestimmungen und somit strafbar!
"beschneidung der kundenrechte" trifft nicht zu, da du freiwillig und aus eigenem willen mit den lizenzbestimmungen einverstanden warst!
 
Hmm, ich kann jetzt zwar keine Quelle nennen, bin mir aber auch ziemlich sicher, daß es mal ein Urteil gab, das besagt, daß man gebundelte – also OEM – Software trotz anders lautender Lizenzen weiterverkaufen darf. Auch wenn auf der Verpackung steht „Nur in Verbindung mit einem neuen Computer“ … blah, blah … „Weiterverkauf verboten“ … blah, blah …

Somit liegt die Vermutung nahe, daß in den bestätigten Lizenzen einiges geschrieben steht, das vor deutschem Recht keinen Halt findet.
 
istari, so ist es. und selbstredend steht in solchen lizenzen – ebenso wie in sehr vielen AGB – rechtlich nicht haltbarer kram drin, der vor keinem gericht bestand hat.

der bundesgerichtshof hat diese selbstverständliche rechtsauffassung 200 auch bestätigt, wie einfaches googeln schnell bestätigt (klar kann ich meine behauptungen beweisen, nachtschwärmer ;) ):
"Als besondere Ohrfeige für die Softwareindustrie kann die Feststellung des BGH gelten, dass der gesplittete Vertrieb von Software (als reguläre Vollpreis- und als verbilligte OEM-Version) kein notwendiges und schützenswertes Recht darstellt.

...Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert."

siehe zB hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493
oder hier ist die ganze liste: http://www.google.de/search?hl=de&q=oem+weiterverkauf+legal+bundesgerichtshof&btnG=Suche

@rupp: ich habe eine lizenz dann zu befolgen, wenn sie rechtlich einwandfrei ist _und_ ich sie freiwillig eingegangen bin. mehr nicht. genauso wie viele filmanbieter seit ewigkeiten auf ihre videokassetten im "vorspann" schrieben, dass ein kopieren nicht erlaubt sei, was ebenfalls schlicht gelogen war.
 
auch wenn ich meine (gedruckte) "Einzelbenutzerlizenz" fürs ibook grad nich finde :D ging ich nich davon aus, dass sich die ganzen gewerblichen verkäufer bei ebay, die panther- und tiger-discs und -cds verkaufen strafbar machen...

bei macosxhints.com bestehen die mods drauf, dass oem-discs zu benutzen illegal sei und schließen schnell die threads (http://www.google.com/search?as_q=i...forums.macosxhints.com&as_rights=&safe=images)...


bleibt trotzdem das problem, dass die oem-discs wirklich "locked" sind, bspw. kannst du mit g4-ibook-cds einen alten g3-imac ohne dvd/firewire NICHT zum laufen bringen, selbst mit der richtigen firmware...
man braucht schlicht und einfach GENAU DAS GLEICHE MODELL in bezug auf kriterien wie ppc (g3,4,5), usb, firewire, dvd, ...
g4-discs (bei dir EchoMac wohl dvds) können also auf baugleichen modellen installiert werden, wie weit xpostfacto (http://eshop.macsales.com/OSXCenter/XPostFacto/Framework.cfm?page=XPostFacto.html) hilfreich ist weiß ich net.
jedenfalls, danke für die links.

legal - illegal - :p



mir doch egal

nachfrage an BEASTIEPENDENT
hältst du es tatsächlich für legitim g4-tiger auf einen g3 zu klonen?
bedenke: du hast eine einzelbenutzer-lizenz erworben. naja, es sei denn, du brauchst die original-oem-tiger-discs nich mehr...
 
Zuletzt bearbeitet:
nachtschwaermer schrieb:
bleibt trotzdem das problem, dass die oem-discs wirklich "locked" sind, bspw. kannst du mit g4-ibook-cds einen alten g3-imac ohne dvd/firewire NICHT zum laufen bringen, selbst mit der richtigen firmware...
das ist richtig und DA kann man auch nix gegen machen als kunde, das ist leider rechtens.

NICHT rechtens ist es allerdings, so eine version als vollwertige zu verkaufen (bei ebay oder wo immer). da muss dann natürlich dabei stehen, dass es eine oem-version ist und nur auf dem und dem rechner läuft.

so habe ich durchaus schon ein tiger für einen euro weggehen sehen, bloß weil es nur für einen (ich glaube sogar älteren) emac geeignet war *g*.
 
EchoMac schrieb:
Hello, warum kann ich von einem neuen PowerBook die originalen 10.4 cds nicht verwenden um auf einem (älteren) PowerBook wo noch in serie das 10.3 mitgeliefertr wurde das neue 10.4 installieren.

BEASTIEPENDENT schrieb:
stimmt, DAS ist rechtlich NICHT einwandfrei. das kann man mit seinen händlern machen, nicht mit endkunden. wenn ich eine software erwerbe, DARF das nicht an ein bestimmtes produkt gekoppelt sein,

BEASTIEPENDENT schrieb:
das ist richtig und DA kann man auch nix gegen machen als kunde, das ist leider rechtens..

AHA, hat sich also jemand doch noch mal alles duchgelesen und seine Meinung geändert! Hier ging es nämlich ursprünglich um OEM(!) und nicht um den einzelnen Kauf (oder gar Verkauf über eBay) einer Software.
 
quack schrieb:
AHA, hat sich also jemand doch noch mal alles duchgelesen und seine Meinung geändert! Hier ging es nämlich ursprünglich um OEM(!) und nicht um den einzelnen Kauf (oder gar Verkauf über eBay) einer Software.
wo hab ich meine meinung geändert?

worum es ursprünglich mal ging, ist mir doch wurst, ich habe mich auf eine spezielle aussage bezogen, sonst nix.
 
Du hast geschrieben, dass man (Apple) keine Software verkaufen darf, die nur an einen Rechenr gekoppelt ist, ich habe darauf hingewiesen, dass es doch um OEM geht, du schreibst:
BEASTIEPENDENT schrieb:
AFAIK ist das beim Endverbraucher – im Gegensatz zum Händler – eben kein Unterschied.

Und nun sagst du, dass OEM rechtens ist. Was denn nu? Ist es kein Unterschied wie ich die Software erhalte, oder ist es doch ok, dass OEM an einem Rechner gebunden ist?
 
lies bitte deutlicher ;)
ein hersteller darf für den endkunden eine software nicht an ein gerät koppeln durch eine lizenz. er darf und kann ihm nicht unterbieten, diese software zu verkaufen o.ä.
ein hersteller kann aber seine software durchaus so gestalten, dass sie nur mit einem bestimmten geräteTYP läuft, wenn diese software mit dem gerät miterworben und nicht einzeln gekauft wird. deswegen kann er dem käufer trotzdem nicht vorschreiben, dass er diese software nicht verkaufen oder auf einem anderen gerät nutzen darf.
 
DIE frage schlechthin...

kurz zusammengefasst:
oem-versionen sind kein merkmal, dass es verbietet, diese ohne hardware zu verkaufen (das besagt das Gerichtsurteil von anno dazumal...).

ok, ma abgesehn von dem ganzen legalistischen kram:

wer hält es tatsächlich für legitim, g4-tiger auf einen g3 zu klonen, denn nur so könnte der "kopierschutz" umgangen werden (um auch mal wieder auf die eingangsfrage zurückzukommen, oder ist das ne "böse" frage, muss also gelöscht werden)?
 
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