MacMo
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Das Gewährleistungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Käufer (dir) und Verkäufer (Media Markt). Damit hat Apple tatsächlich nichts zu tun.
In Deutschland hast du zwei Jahre nach Kauf einen Anspruch auf Gewährleistung. Nach einem halben Jahr tritt allerdings die so genannte Beweislastumkehr ein. Das heißt, du hättest Media Markt beweisen müssen, dass der (auslösende) Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war. Du merkst, das wäre sehr sehr schwierig geworden.
Die abgelaufene Garantie gibt Apple freiwillig und sie regelt das Verhältnis zwischen Hersteller (Apple) und Kunde (dir). Sie gilt allerdings nur für ein Jahr und ist somit schon abgelaufen.
Media Markt hat dich tatsächlich "vorschnell" an Apple verwiesen. Aber nach dem du das Gerät bei Gravis zur Reparatur abgegeben hast, war alles andere leider schon zu spät.
Viele Grüße und eine gute Nacht,
Moritz
In Deutschland hast du zwei Jahre nach Kauf einen Anspruch auf Gewährleistung. Nach einem halben Jahr tritt allerdings die so genannte Beweislastumkehr ein. Das heißt, du hättest Media Markt beweisen müssen, dass der (auslösende) Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden war. Du merkst, das wäre sehr sehr schwierig geworden.
Die abgelaufene Garantie gibt Apple freiwillig und sie regelt das Verhältnis zwischen Hersteller (Apple) und Kunde (dir). Sie gilt allerdings nur für ein Jahr und ist somit schon abgelaufen.
Media Markt hat dich tatsächlich "vorschnell" an Apple verwiesen. Aber nach dem du das Gerät bei Gravis zur Reparatur abgegeben hast, war alles andere leider schon zu spät.
Viele Grüße und eine gute Nacht,
Moritz