Reise Reise 2 Tage nach Buchung stornieren?

MLansen

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Hallo zusammen,

meine Freundin hat Gestern für uns beide einen Ägyptenurlaub im Sommer bei ThomasCook im Reisebüro gebucht.

Im Prospekt sind ein paar Bilder des Hotels, des Pools und ein Wohnbeispiel, wie so üblich.

Jetzt haben wir nochmal im Internet nachgeschaut und eine Seite entdeckt, wo User ihre eigenen Bilder hochgeladen haben.
Und erst da wurde sichtbar, dass man zum "Einstieg ins Meer" eine Leiter braucht.

Ja hört sich komisch an, aber am Ende des Liegebreichs ist eine 30cm hohe "Mauer", die man passieren muss, um sofort ins tiefe Meer einzusteigen.
Hat also "Pool-Flair" und es liegt kein schön langsam abfallender Sandstrand vor...

Das ist jetzt ganz bitter, weil das eigentlich ein Muss für uns war.
Es war halt ein Sonderangebot und da hat sie schnell zugeschlagen und einfach mal darauf vertraut, dass sie auf solch ein Manko wäre aufmerksam gemacht worden.

Nun zur eigentlichen Frage:

Wir wollen morgen ins Reisebüro gehen und die Reise stornieren.
Haben lediglich eine Reiserücktrittsversicherung (20%).
Allerdings ist die Buchung dann ja gerade mal 2 Tage her und den Flug würden wir auch noch behalten wollen und nur auf ein anderes Hotel (wo wir letztes Jahr waren) umbuchen.

Welche Rechte haben wir?
Oder müssen wir auf Kulanz des Reisebüros hoffen?

Ich meine im Katalog wird ja auch nicht von einem herrlichen Sandstrand geschwärmt, sodass dort ja auch kein "Betrug" vorliegt...

Danke schon Mal für Tipps, welche Argumente ich morgen anbringen kann bzw. ob ich ruhigen Gewissens hingehen kann, weil ich im Recht bin :)

Einen schönen Abend noch,
Marius :)
 
Was steht in den Reisebedingungen?
 
meine Freundin hat Gestern für uns beide einen Ägyptenurlaub im Sommer bei ThomasCook im Reisebüro gebucht.
Was lernst du daraus? Nächstes mal lässt du das Ernie und Bert machen. Dann geht das zwar auch in die Hose, aber du hast wenigstens was zu lachen.
 
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Du alles beibehaelts bis auf das Hotel kann das Reisebuero sicher was machen. Ist am Ende aber reine Kulanz.
 
mich würde interessieren was da nun wirklich stand. Wenn das "Einstieg ins Meer" - was du zitierst - dran stand, wie kommt man auf die Idee daß dort ein langsam abfallender Sandstrand sei???
 
Reiserucktrittsversicherung zahlt nur bei Krankheit.
Ansonsten mal die AGBs anschauen, oftmals kann man -wenn man früh storniert- das gegen einen Betrag von 10-20% des Reisepreises tun.

Ansonsten sorry, vorher lesen und im Internet nachschauen ist nie verkehrt, aber das weißt du ja jetzt. Am besten mit dem Reiseveranstalter reden und sagen, du möchtest gegen Aufpreis nen schöneres Hotel mit Sandstrand. Sollte auf Kulanz und gegen Zuzahlung gehen.
 
Reiserucktrittsversicherung zahlt nur bei Krankheit.

das ist sowieso eine der nutzlosesten Versicherungen die es gibt. Wenn man sich die AGB durchliest merkt man, daß die für praktisch nix einspringt, weswegen man von einer Reise zurücktreten wollen könnte. Das Geld kann man sich echt sparen, aber da man den Kunden einredet, damit würde alles "rundum sorglos", springen viele drauf an.
 
Hallo zusamman,

@walfrieda: stimmt nicht so wie du es darstellst. Meine RRV hat bezahlt, nachdem die Sterbeurkunde meiner Mutter kurz vor Reisebegin bei denen vorlag.

@MLansen: viel Glück beim Umbuchen.

Grüße
 
Ich würde auch sagen dass das Rücktrittsbegehren nur schiefgehen kann.
Gebucht ist gebucht und wenn die Formulierung auch nur in der Nähe der Realität ist (und Reiseveranstalter haben im Laufe der Jahre eine grenzenlose Phantasie entwickelt wie sie desolate Zustände charmant umschreiben können), dann ist der Veranstalter im Recht.
"zentrale Lage" => Verkehrslärm
"Einkaufs- und Vergnügungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe" => Laute Dizze oder Kneipe vorm Fenster
"Direkter Strandzugang" != am Strand, aber die 5km Straße führen direkt gerade dort hin. haha..

Wie schon erwähnt nutzt Dich die Reiserücktrittsversicherung leider gar nichts.
Wenn der Veranstalter nicht auf Kulanz macht, war es das.

So nebenbei: super.günstige Schnäppchen haben IMMER einen Haken...
5*-Resort direkt am menschenleeren Strand der eigenen Lagune mit All-In in er Hauptsaison gibt es NIE billig.
 
Ggf. könntet ihe auch den Vertrag auf Grund von Irrtum §119 BGB anfechten, vorausgesetzt ihr habt bei dem Buchen auch ausdrücklich gesagt, dass der Sandstrand essentiell wichtig ist. Ggf. hat das Reisebüro dann einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn ihr Studenten seid, dann gibt es eine kostenlose Rechtsberatung bei eurem Studentenwerk und ggf auch bei eurem AStA, da würde ich mal hingehen.
 
@walfrieda: stimmt nicht so wie du es darstellst. Meine RRV hat bezahlt, nachdem die Sterbeurkunde meiner Mutter kurz vor Reisebegin bei denen vorlag.

Und weil ein Verwandter ersten Grades kurz vor dem Urlaub sterben könnte, schließt man so eine Versicherung ab? OK, wenn der Verwandte schon sehr krank ist, kann man sowas ja ausnahmsweise mal machen (ich würde dann aber eher auf den Urlaub verzichten...). Aber als Argument, daß es sich lohnt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, taugt das nicht.
Wie ich schon sagte, den Leuten wird mit dieser "Versicherung" etwas vorgegaukelt, nämlich finanzielle Sicherheit wenn sie von der Reise zurücktreten wollen. Das ist eben nicht der Fall, von wenigen, seltenen, und in den AGB explizit angegebenen Fällen abgesehen, in denen man praktisch vom Urlaub zurücktreten muss. Realistisch gesehen, wie oft treten solche Fälle ein? Und wie oft kurz vor einem geplanten Urlaub? Dafür eine Versicherung abzuschließen ist einfach nur rausgeschmissenes Geld. Aber was solls, Leute spielen ja auch Lotto :crack:
 
Ggf. könntet ihe auch den Vertrag auf Grund von Irrtum §119 BGB anfechten

Erklärungsirrtum (-)
Inhaltsirrtum (-)
Eigenschaftsirrtum (-), aufgrund der Leistungsbeschreibung sehe ich den abfallenden Strandzugang nicht als verkehrswesentliche Eigenschaft

:noplan:
 
aufgrund der Leistungsbeschreibung sehe ich den abfallenden Strandzugang nicht als verkehrswesentliche Eigenschaft
Es könnte sich ja auch um eine arglistige Täuschung handeln, wenn die Freundin in dem Reisebüro explizit gesagt hat, dass der Sandstrand eine wesentliche Eigenschaft ist, welche das Hotel erfüllen muss. Das Reisebüro könnte zugesichert haben, dass es diesen gibt und die Freundin hat darauf vertraut, dass diese Info richtig ist.
Es könnte sich ja auch um eine Vertretung handeln. Es kommt halt drauf an, was die Freundin und was das Reisebüro gesagt hat.

Was ich sagen will ist, dass es u.U. möglich ist, dass der TE doch noch da irgendwie rauskommt, je nachdem, wei die Bedingungen etz. waren, unter denen der Vertrag geschlossen wurde.
 
Hallo,

waren heute Morgen im Reisebüro. natürlich war der entsprechende Berater nicht da.

Die Leitung des Reisebüros war mehr als unfreundlich und sollten es am Montag nochmal probieren " da samstags ja keine kompetenten leute beim reiseveranstalter sitzen "

Nachdem ich mich etwas beruhigt hatte, habe ich zu Hause das Zepter in die Hand genommen und den Reiseveranstalter selbst angerufen.

Innerhalb 5 Minuten war die Reise umgebucht auf das Hotel unserer Wahl.
Mussten zwar 33€ draufzahlen, aber das macht den Braten ja nicht fett ;-)

Also, kein Problem liebe Leuts!!
 
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