Wohin mit defekter wireless Tastatur?

schlauebohne

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Hallo,

ich habe vor ca. 2 Monaten beim MediaMarkt eine apple wireless Tastatur (die weiße) gekauft.

Nun scheint sie einen Wackelkontakt zu haben. Sie wird nur für kurz Zeit gefunden und ist dann wieder weg, obwohl diese ruhig auf dem Schreibtisch liegt!
Habe dieses Problem direkt beim iMac und beim MacBook, scheint also an der Tastatur zu liegen!

Nun zu meiner eigentliche Frage: Kann ich die Tastatur auch bei Gravis reparieren lassen, oder muss ich damit zum MediaMarkt?
Zu Gravis käme ich einfach schneller und ich denke, dass die Tastatur dort auch schneller wieder fit ist!
 
tauschen die die im mediamarkt nicht direkt um, statt zu reparieren?
 
Ich schätze nur MM weil du es dort gekauft hast. Dort musst du einen netten Mitarbeiter suchen und mit dem reden (Umtauschen -> glaube ich eher nicht, sie stellen sich oft sehr stur an)
Oder direkt zu Apple (wenn es eine Apple Tastatur ist)
 
Wenn so ein frustrierter Mitarbeiter daherkommt dann hat man Pech gehabt. Dann kommt so was wie: "...14 Tage (die es ja eigentlich nicht gibt) sind schon rum...".
 
Ja wayne. Hier in Deutschland muss der Händler die Garantieabwicklung für dich machen. Punkt. Wie die das handhaben ist deren Sache. Ob die das Keyboard austauschen oder es über Apple machen weiß ich nicht.

Gravis würde das Ding denke ich zu Apple schicken und du bekommst ein neues.
 
Blödsinn, die sind verpflichtet dazu. Ich hab auch meine Sennheiser-Headphones nach 5 Monaten austauschen können (ich hab neue bekommen :) )
 
Anlaufstelle ist prinzipiell der Händler, bei dem man gekauft hat.
Manche "Händler" wie die Apple-Online-Shops wickeln Reparaturen über Partner ab, aber das ist deren Sache.
Apple ist aus dem Deal erst mal raus und daher: ab zu MM. Und die können sofort umtauschen, müssen es aber nicht.
 
OK, dann muss ich die Tage also mal nach Bochum fahren! Danke für eure Antworten!

PS: Werde berichten, wie es abgelaufen ist!
 
das ist so nicht ganz korrekt:

es besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Händler soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Wird dies verweigert oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder ggf. Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.
 
Ich auch mal:

1. die Garantie ist eine freiwillige Leistung, häufig vom HERSTELLER einer Sache, manchmal auch vom HÄNDLER. Die Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist dem Garantiegeber überlassen. Apple gibt als Hersteller ein Jahr Garantie.

2. die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, in der Pflicht ist hier der HÄNDLER der Sache, nicht der Hersteller. Die Gewährleistung beträgt (in D) zwei Jahre. Im ersten Halbjahr muß der Händler dem Käufer ein Verschulden nachweisen, wenn er nicht in die Pflicht genommen werden will. Danach muß der KÄUFER nachweisen, daß der Schaden nicht durch seine Schuld entstanden ist, sondern bereits latent von Anfang an vorhanden war.
 
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