Wie organisiert ihr euch, damit ihr nicht als Scheinselbstständigkeit geltet?

hrrfrnd

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Hallo zusammen,
seit April greift ja das neue Gesetz, in dem auch das Thema Scheinselbstständigkeit definiert ist und viele meiner Freelancer-Kollegen sind nun stark verunsichert, wie sie mit Buchungen umgehen sollen, um nicht als Scheinselbstständig zu gelten.
Ich finde die Gesetzestexte auch schwammig und vor allem negativ formuliert, so dass ich auch keinen Rat geben kann, was man denn tun soll, damit man nicht als Scheinselbstständigkeit gilt.
Ich hatte nur die Idee, eigene Vertragsbedingungen aufzusetzen, die die Punkte der Definition aufgreifen und die Eigenständigkeit in der Projektausführung klarstellen.
Wie handhabt ihr es mit euren Buchungen? Was macht ihr, um nicht als Scheinselbstständig zu gelten?
 
Hast du keinen Steuerbrater, der dir das erklärt, bzw. dabei unterstützend zur Seite steht? Ich glaube nicht, dass hier im Forum irgendwelche illegalen Tipps zur Umgehung von Gesetzen gepostet werden sollten. ;)
 
Hmm, also ersten wüsste ich nicht, was das mit meinem Steuerberater zu tun haben sollte? Ist ja auch nicht sein Fachgebiet und zweitens geht es nicht um illegale Tipps, sondern um ein schwammig formuliertes Gesetz und die Frage, wie das nun in der Praxis gelebt wird.
 
Ich denke schon, dass ein Steuerberater qualifizierte Auskunft über Steuer- und Sozialversicherungsrecht geben kann.

Von der Beratung zum legalen Beschiss ernährt sich doch fast die gesamte Branche.

Insofern dürftest du mit deinem Problem da - kostenpflichtig - gut aufgehoben sein.
Übrigens: Ver.di (die Gewerkschaft) bietet auch für Mitglieder, die als Kleinunternehmer arbeiten, eine Beratung an. U. U. auch andere Berufsverbände.

Es lohnt sich also, etwas Geld in die Hand zu nehmen.
Viel Glück.
 
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Was macht ihr, um nicht als Scheinselbstständig zu gelten?

Mein Post hat sich auf diesen Satz von dir bezogen. Kann man mehrdeutig verstehen.

Hmm, also ersten wüsste ich nicht, was das mit meinem Steuerberater zu tun haben sollte? Ist ja auch nicht sein Fachgebiet und zweitens geht es nicht um illegale Tipps, sondern um ein schwammig formuliertes Gesetz und die Frage, wie das nun in der Praxis gelebt wird.

Ähem... was macht denn ein Steuerberater sonst? :rolleyes: Er berät dich in Steuerlichen Angelegenheiten, was hier ja der Fall wäre.
 
Nein, wäre hier nicht der Fall.
Doch. Genau das ist der Fall. denn es geht hier um die Steuern, die man für die Selbstständigkeit bzw. Nichtselbstständigkeit zahlen muss. Dazu berät dich ein guter Steuerberater. Nicht am Wort Steuer festbeissen. So jemand hat noch einiges mehr drauf als nur deine Steuern zu machen (wenn er gut ist).
Lass mich mal tippen: Du hast gar keinen.

Du kannst dich auch von deiner Kammer beraten lassen. Die haben für so etwas Spezialisten.
 
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Hallo, weiß jemand etwas zum Thema? Was für ein neues Gesetz?
 
Danke für die Links. Habe alles im Schnelldurchgang gelesen. Scheint gar nicht so einfach und
eindeutig zu sein. Es gibt viele „Hinweise“ die auf Scheinselbständigkeit hinweisen „können“.

In meinem Fall gibt es Punkte, die dafür sprechen. z.B. über Jahre ein Kunde, der den Großteil
des Geschäftes ausmacht. Andere Punkte, die dagegen sprechen, werden gar nicht aufgezählt, z.B.
dass ich in ständiger Konkurrenz zu anderen Agenturen stehe.
Letztlich würde nur das Urteil eines Richters endgültig Klarheit schaffen.
 
Danke für die Links. Habe alles im Schnelldurchgang gelesen. Scheint gar nicht so einfach und
eindeutig zu sein. Es gibt viele „Hinweise“ die auf Scheinselbständigkeit hinweisen „können“.

In meinem Fall gibt es Punkte, die dafür sprechen. z.B. über Jahre ein Kunde, der den Großteil
des Geschäftes ausmacht. Andere Punkte, die dagegen sprechen, werden gar nicht aufgezählt, z.B.
dass ich in ständiger Konkurrenz zu anderen Agenturen stehe.
Letztlich würde nur das Urteil eines Richters endgültig Klarheit schaffen.
Genau, deswegen dachte ich, ich frage mal in die Runde wie das andere Freelancer/Selbstständige machen, sich von der Scheinselbstständigkeit abzugrenzen. Aber wahrscheinlich ist das alles noch zu frisch.
 
Hast du dich damit beschäftigt und weißt du, was jetzt eigentlich neu oder geändert
wurde in dem Gesetz? So kurz zusammengefasst, was ist neu?
 
Hast du dich damit beschäftigt und weißt du, was jetzt eigentlich neu oder geändert
wurde in dem Gesetz? So kurz zusammengefasst, was ist neu?
Hmm, da ich nicht genau weiß, wie das Gesetz früher war, kann ich zum Unterschied leider nichts sagen. Die Details des Gesetzes sind in den Links von Oldy62 schon gut dargestellt. Was ich aber noch brisant finde, ist, dass jetzt nicht mehr die allgemeine Selbstständigkeit geprüft wird, sondern jedes Projekt / jede Buchung individuell. Das bedeutet, wenn man früher sagen konnte, ich habe viele unterschiedliche Projekte von unterschiedlichen Auftraggebern, gilt das jetzt nicht mehr, denn jedes Projekt / jede Buchung wird nun individuell geprüft. Wenn du also jeden Monat einen anderen Auftraggeber hast oder 5 gleichzeitig, kann es trotzdem sein, dass bei einem die Kriterien der Scheinselbstständigkeit erfüllt sind. Ein pures Minenfeld.
 
OK, das mit den Buchungen dürfte mich nicht betreffen. Ich schreibe halt Rechnungen über
meine geleisteten Arbeiten. Jede Buchung / jedes Projekt zu „prüfen“ wird nicht möglich sein,
eine Rechnung beinhaltet etwa 20 Projekte. So a la „Entwürfe, Gestaltung, Erstellen der Druckvorlagen,
Erstellen von Simulationen“ oder so ähnlich. Was wollen die da prüfen?
 
Also, um auf deinen (guten) Link einzugehen:

- Ich habe das eigene unternehmerische Risiko
- Ich mache Grafik Arbeiten, die beim Kunden niemand macht oder machen könnte
- „weisungsgebunden“ ... was heißt das? Ich handle ständig nach Weisung des Kunden, letztlich
werden auch nur Entwürfe umgesetzt, die dem Kunden gefallen. Er entscheidet und gibt vor, ob und
wann etwas gedruckt wird, ins Internet gestellt wird usw.
Anders kann das doch auch gar nicht funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt: Deutsche Rentenversicherung
Falls Sie als Auftraggeber oder Auftragnehmer zweifeln, ob es sich bei Ihnen um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen.
 
Weisungsgebunden meint, das der Auftraggeber Dir sagen kann wann Du zu arbeiten hast und wann nicht – also Tageszeitabhängig, frei nach dem Motto: Hier wird für mich von 8 bis 17 Uhr gearbeitet und zwischendrin ist nix mit Pausen.

Das nennt man weisungsgebunden … wenn der Auftraggeber Dir Deinen Tag vorschreibt.
 
Man kann bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt: Deutsche Rentenversicherung
Tolle Idee, die sagen grundsätzlich das du erst mal nicht selbstständig bist damit kräftig einzahlen darfst. Wenn es dann soweit ist, prüfen die es nochmal und dann wird dir erzählt das du kein Ansprüche hast. Da kannst du auch gleich zum FA gehen mit deine Buchhaltung und fragen wie viel Steuern du bezahlen musst. Der 'Feind' Gegenpartei ist nicht der Ratgeber die man fragen sollte.
 
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