Was schreibe ich auf die Rechnung?

MacOSY

MacOSY

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Es ist etwas komplizierter:

Mein Partner und ich wollten zusammen eine Firma gründen, aber OHG und GbR war uns zu unflexibel und GmbH kam nicht in Frage.

Deswegen habe nur ich die Firma, ein "eingetragener Kaufmann" (eK), eröffnet.

Jetzt haben wir uns soweit abgesprochen, dass wir beide die Kosten für das "gemeinsame Unternehmen" tragen und uns gegeseitig Rechnungen schreiben.

Nur was schreibe ich als Rechnungsposten auf, wenn ich die Hälfte der Kosten der Firma ihm in Rechnung stelle? Man könnte es ja als eine Art "Lizenzgebühr" sehen, dass er unter meinem Firmennamen werben und arbeiten darf. Aber wie schreibt man das am besten? Er muss die Kosten ja auch wieder steuerlich absetzen können.

Hat jemand Vorschläge?
 
Moin,

bei diesem Firmenkonstrukt wäre mein erster Gang zum Rechtsanwalt, der zweite zum Steuerberater und der dritte zum Notar - zumindest, wenn euch beiden etwas am dauerhaften fortbestand Freundschaft liegt.

Ciao
Fuzzel
 
Fuzzel hat recht. Laßt Euch sinvoller Weise von einem Profi beraten.

Gruß
 
Danke, aber das haben wir getan.
Deswegen wurde es auch n u r ein e.K.

Es ist mir auch klar, dass es nicht ganz die sauberste Lösung ist.
Aber es muss doch einen Rechnungsposten geben, der (1) realistisch klingt und die Sache gut beschreibt und (2) das Finanzamt akzeptiert.
 
MacOSY schrieb:
Nur was schreibe ich als Rechnungsposten auf, wenn ich die Hälfte der Kosten der Firma ihm in Rechnung stelle?

Was heißt "die Firma"? Du verkaufst ihm die Firma?

Gib mir mal ein konkretes Beispiel eines Rechnungspostens,
damit ich mir das vorstellen kann.
 
MacOSY schrieb:
Deswegen habe nur ich die Firma, ein "eingetragener Kaufmann" (eK), eröffnet.

MacOsy hat die Firma gegründet und will jetzt hälftig an einen weiteren Teilhaber verkaufen. Richtig?
 
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Neulich habe ich gelernt, dass es sogar DIN-Normen für Rechnungen und Geschäftsbriefe gibt. Informier dich da mal bei der Industrie und Handelskammer. Die geben die Kostenlose Auskünfte. Ich kann dir bei Bedarf auch noch einige Infos zuschicken.
 
Es klingt ja auch völlig an den Haaren herbeigezogen jemanden etwas zu berechnen an dem er sich sowieso schon beteiligt. Oder ich hab es nicht begriffen. Oder beides.
 
geschickt. du haftest mit allem und er hat mit allem nix zu tun... und kassiert auch noch...

wie bringt er seine arbeit ein? konkret wie erhaelt er geld? stellt er der "firma" eine rechnung mit seinen leistungen? um
 
Moin,

es geht wohl darum, die laufenden Kosten aufzuteilen und das wechselseitige Zuschanzen von Rechnungen im Rahmen dieser Kooperation (als modernes Steuersparmodell ?)

Allerdings - man möge mir meine Hartnäckigkeit nachsehen - wäre eben genau dies eine typische Aufgabenstellung für einen Steuerberater. Wenn nicht für verbindliche Beantwortung solcher Fragen, für welche denn wird selbiger entlohnt?

Ciao
Fuzzel
 
Vergiss nicht, bei Geld hört die Freundschaft auf !

Ich kann nicht widerstehen und muss einen Witz machen:
Was schreibt man auf Rechnungen? Natürlich "Für sexuelle Gefälligkeiten" !
SCNR ;)
 
Flupp schrieb:
Vergiss nicht, bei Geld hört die Freundschaft auf !

Ich kann nicht widerstehen und muss einen Witz machen:
Was schreibt man auf Rechnungen? Natürlich "Für sexuelle Gefälligkeiten" !
SCNR ;)

lol...und im Grundbuch taucht dann der Buchungssatz auf:
"Sexuelle Gefälligkeiten an Kasse"...
Sexuelle Gefälligkeiten wären in diesem Fall ein Aufwandskonto...:)
 
OT: Ist ja auch mit Aufwand verbunden, oder? :D

ciao
fuzzel
 
... und wie bucht man nach 9 Monaten der Ertrag? ;-)

Im Ernst, wenn sich Dein Partner an den Kosten beteiligen soll, brauchst Du dafür, glaub ich, keine Rechnung. Lass Ihn doch einfach was Einzahlen und quittiere ihm das. (Bareinlage in Firma...)
 
Fuzzelabbe schrieb:
es geht wohl darum, die laufenden Kosten aufzuteilen und das wechselseitige Zuschanzen von Rechnungen im Rahmen dieser Kooperation (als modernes Steuersparmodell ?)

Genau das.

Steuern sparen kann man damit wohl nicht. Aber man ist absolut frei in der Wahl, wer welche Kosten übernimmt. Bei einer OHG ist das ja immer 50%/50%, bzw. ein anderer fester Satz.

Wie war das denn mit den Foto-Porst-Händlern? Die mussten doch auch was abdrücken, wenn sie mit dem großen Namen Porst ihre Sachen verkaufen wollten. Und das, obwohl sie absolut selbständig waren.

(ich schreib "waren", gibt's Porst noch?)
 
Ihr beiden habt doch sicherlich einen Vertrag beim Notar gemacht, wo auch die Kostenbeteiligung deines „noch“ Freundes enthalten ist.

Ich würde, bei der Rechnungsschreibung, mich auf diesen Vertrag beziehen.

Also:

Kostenabrechnung laut Vertrag vom ??.??.????

Gas Anteilig für den Monat Januar 2007 45,00 €
Wasser
Strom
Abwasser

Nutzung der Büroausstattung
Usw.

Ich würde jeden Monat eine Abschlagsrechnung schreiben (Pauschalbetrag für jeden einzelnen Posten) und am
ende des Jahres eine Abschlussrechnung.
 
Hm. Also soweit ich weiß sind die Kosten für eine Firmengründung 1. nicht absetzbar und 2. nicht als Ausgaben zu berechnen. Dementsprechend würde das nix bringen...

Aber was anderes. Wenn ihr euch beraten lassen habt, warum habt ihr dann keine limited gegründet bzw. wurde euch dies empfohlen? Ich kann zu dieser Rechtsform nur sagen, dass sie für kleine Start-Up Unternehmen eine wirklich gute Alternative ist, weil:
1. billig (ab 1,50 € Stammeinlage, Gründungskosten ab 200 € bis max. 450 €)
2. volle Haftungsbeschränkung (egal was man mit seiner Firma macht, DAS hat immer Vorteile (ich weiß wovon ich rede))
3. einfache, schnelle Organisation innerhalb der Firma (nicht ein Notargekotze wie bei der GmbH (auch hier weiß ich wovon ich rede))
4. mittlerweile in Deutschland akzeptiert (soll heißen: hat in den letzten Jahren dieses Image der "arme-Leute-GmbH" verloren.

Nachdem ich vorher schon einige Sachen gemacht habe und auch schon mehrere GmbH Beteiligungen hinter mir habe, hab ich im letzten November eine solche limited bei GoAhead gegründet und kann nur Gutes berichten. Man muss sich um wenig kümmern und die Kosten halten sich wirklich in Grenzen. Definitiv eine Überlegung wert...
 
warum schließt ihr keinen KG Vertrag. Als Komanditist sollte es einfach sein die Kosten aufzuteilen. z.B. Rechnung über "Kostenbeteiligung an KG" etc.
Und jeder Aufwand der für Firma getätigt wird läßt sich auch absetzen...
 
Lest einfach mal auf Wikipedia unter BGB-Gesellschaft (GbR), OHG und KG nach... Das sind seit Jahrezehnten bewährte Muster wie zwei Leute zusammenarbeiten können. Warum das neu erfinden?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Offene_Handelsgesellschaft

Steht alles schon viel auführlicher drin als Freelancer das jemals erklären können...

MacOSY schrieb:
aber OHG und GbR war uns zu unflexibel
und
Jetzt haben wir uns soweit abgesprochen, dass wir beide die Kosten für das "gemeinsame Unternehmen" tragen und uns gegeseitig Rechnungen schreiben.
Das verstehe ich noch nicht. Was ist an einer GbR unflexibel? Übrigens habt Ihr m.E. schon eine gegründet dadurch daß Ihr Euch abgesprochen habt das zusammen zu machen, auch wenn nur einer als e.K. eingetragen ist. Zitat aus Wikipedia:
Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z.B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.

Also: es gibt (fürs Finanzamt und andere) einen "A" (selbständig), einen "B e.K.", und eine "A&B e.K. GbR".

-- hns
 
Zuletzt bearbeitet:
MacOSY schrieb:
EMein Partner und ich wollten zusammen eine Firma gründen, aber OHG und GbR war uns zu unflexibel und GmbH kam nicht in Frage. Deswegen habe nur ich die Firma, ein "eingetragener Kaufmann" (eK), eröffnet.
Das heißt nur Du hast eine Firma und bist eingetragen. Dein Kumpel hat keine Firma

Jetzt haben wir uns soweit abgesprochen, dass wir beide die Kosten für das "gemeinsame Unternehmen" tragen und uns gegeseitig Rechnungen schreiben.
Das geht nicht weil Dein Kumpel ja keine Firma hat, bzw. er muß zumindest eine vom Finanzamt anerkannte selbstständige Tätigkeit haben wie freiberufler oder künstler etc.
Was ist sein Haupterwerb und hat er dafür eine steuernumme und ist er mwst. vorabzugberechtigt. etc.

Deine Hintergrundinfos sind zu dünn für diesen komplexen sachverhalt.
Steuerberater konsultieren oder hier mehr fakten nennen als das bisl was
geschrieben wurde.
 
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