mcbook schrieb:
was heißt das konkret?
garantie: der Hersteller tauscht es um/repariert es freiwillig
gewährleistung der Hersteller ist gezwungen
???
Nein, auch falsch
Kurz und knapp:
Gewährleistung:
- "gibt"
Verkäufer als Vertragspartner, also der Händler (NICHT der Hersteller!)
- 24 Monate (i.d.R.)
- NUR Mängel, die im Kaufzeitpunkt vorlagen
- Beweislastumkehr nach 6 Monaten: Bei einem vorliegenden Mangel wird innert der ersten 6 Monate angenommen, dass er schon beim Kauf vorlag. (Aber Achtung: Die Beweislast, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, trifft dich als Käufer meines Wissens dennoch)
Garantie:
- gibt Hersteller oder Händler (realiter bei Computern meistens der Hersteller)
- es gelten grundsätzlich nur die Garantiebedingungen des Garantiegebers, (wobei es da natürlich auch periphere Einschränkungen gibt, wenn damit geworben wird, etc...)
Resultat:
Festplatte geht nach 7 Monaten kaputt:
In aller Regel nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
In aller Regel aber von einer einjährigen Garantie.
in2itiv schrieb:
Wobei diese Erklärung auch wieder nicht korrekt ist.
Im Gewährleistungsfalle muß "der Hersteller" gar nichts nachweisen.
Er ist überhaupt kein Ansprechpartner.
Die Gewährleistung ist nämlich
nicht - wie dort steht - eine "gesetzliche Verpflichtung des Herstellers"
Alles meines Wissens - aber ohne Gewähr