Wandlung?!?

hoppelmoppel schrieb:
Jo des is mir schon klar .. nur dann würden ja in Österreich andere Wandlungsbedingungen gelten als in Ger.

und? wäre das so schlimm und ungewöhnlich. Das BGB beruht ja nicht komplett auf EU-Recht ;)
 
hoppelmoppel schrieb:
Hmm, fragt sich ob da nen Unterschied zwischen Österreich und Deutschland ist .. glaub nicht, dass nen Rechtprof da Unrecht hat ..

zwischen theorie und praxis is wohl ein unterschied.

ich hab nach zwei jahren bei meinem damaligen imac eine externe firewireplatte während des betriebes abgezogen,
funkenflug - motherboard,ram,harddisk kaputt....
nachdem das aber stand der technik ist, dass man das darf, hat mir apple -
nach ca. 2 stunden telefonieren alledings, alles ersetzt !

ich hab einen reparaturschein mit garantieerweiterung zugesendet bekommen
und die applewerkstatt in österreich hat mir binnen zwei tagen den reparierten rechner zurückgesendet !
 
hoppelmoppel schrieb:
Jo des is mir schon klar .. nur dann würden ja in Österreich andere Wandlungsbedingungen gelten als in Ger.
Na und?
Zwei Staaten, zwei Gesetze.
Wenn die 846 EU-Verordnung zur Harmonisierung der Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Beitrittskandidaten gemäß EU-...,. irgendwann mal beraten, beschlossen und durch nationale Gesetze umgesetzt werden, sind die Regelungen in den einzelnen EU-Staaten vielleicht sogar mal gleich. Bis dahin halt nicht.

Wobei mir die Regelungen in A wesentlich verbraucherfreundlicher erscheinen, als die in D.
 
JO das mein ich ja .. vielleicht ist es ja für andere gut zu wissen, dass es in Österreich anders ist .. sollten sie mal Probleme habe.
 
hoppelmoppel schrieb:
JO das mein ich ja .. vielleicht ist es ja für andere gut zu wissen, dass es in Österreich anders ist .. sollten sie mal Probleme habe.

ich habe meine probleme mit apple bisher mit apple irland bereinigt
also.......
 
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