Dieser Meinung schließe ich mich einfach an: s.S. 57 "Mitschnitt einer Vorlesung"
http://www.uvm.nrw.de/C1256AFC003A7991/0/FA103BA5756C8483C1256E240055C4CF/$file/ratgeber.pdf
Wenn eine Vorlesung nicht 'öffentlich' ist, was denn dann?
http://www.uvm.nrw.de/C1256AFC003A7991/0/FA103BA5756C8483C1256E240055C4CF/$file/ratgeber.pdf
Wenn eine Vorlesung nicht 'öffentlich' ist, was denn dann?
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