Defcon_5
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Hier kannst Du selbst nachlesen, ob man im Sinne von Verkehrspflichten zumutbare Vorkehrungen zu treffen hat, welche die Verbreitung von Schadsoftware unterbindet, oder zumindest erschwert. Was zumutbar ist findet sich auch beschrieben. - Kurzer Auszug:Doch genau so funktioniert unser Rechtssystem. Ich bin nicht verpflichtet Schutzmaßnahmen für andere zu ergreifen, es sei denn ein Gesetz schreibt das vor.
Betreiberhaftung
Prinzipiell kennt das deutsche Recht keine Verhaltensvorschrift, die jemanden verpflichtet, jedweden Schaden von Dritten abzuwenden. Dieser Grundsatz findet seine Schranken aber in den so genannten allgemeinen Verkehrspflichten: Diese beruhen auf dem Gedanken, dass jemand, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, auch die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit treffen muss (Palandt, BGB, § 823, Rn. 47).
http://2014.kes.info/archiv/online/09-1-024.htm