Verlinkung auf andere...

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error502

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hallo Forum,

ich möchte eine (momentan noch) private Website mit verschiedenen kommerziellen Websites verlinken. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist das generell ohne Mitteilung an entsprechende Personen möglich? Brauche ich eine schriftliche Einverständniserklärung? Gibt es einen Unterschied, ob ich auf die Startseite oder auf die Unterseiten verlinke?

Beispiel "Stadtplandienst": Hier ist es erlaubt auf die Startseite zu verlinken, die Verlinkung auf eine Unterseite (mit gezielten Informationen) ist widerrum kostenpflichtig.

Sicher wäre es auf jeden Fall gut, zumindest eine kurze Mitteilung an die jeweiligen Betreiber zu schicken, mir geht es hier aber erstmal um die rein rechtliche Situation.

Danke im vorraus, error
 
hi error502,

eine entgeldforderung, für das verlinken auf sites, ist gemäss § 305c (1) dgb
unwirksam. das gilt auch für "unterseiten", egal was in den agb steht.
du brauchst dazu auch keine zustimmung des webmasters.
fairerweise solltest du aber deutlich machen, dass es sich um "fremde inhalte"
handelt (text oder neues fenster).

grüsse vom raynor
 
danke dir, raynor

das ist interessant, dann kann ich ja guten Gewissens... :)

Und ...ja, die Links werden unter der Rubrik "externe Links" und im neuen Fenster geöffnet.

grüße, error
 
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