Ust.-Ident-Nummer ??

MacEnroe

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Hallo,

nach über 10 Jahren hab ich jetzt eine Ust-IdNr. bekommen. Wunderbar. :confused:

Die angegebene Tel.-Nummer ist natürlich ständig belegt... :sleep:

Ich wollte da fragen, was ich damit machen soll. Auf deren Website steht u.a.:

Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet die Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 10. Tage nach Ablauf jedes Meldezeitraums (Kalendervierteljahr) beim BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung StDÜV zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG).
Hier steht alles genau: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/index.html

Ich bin aber leider zu blöd für sowas.

Heißt das, wenn ich keine steuerfreien Waren ausführe, dann betrifft mich
das ganze nicht?

Wieso hab ich dann diese Nummer bekommen? Ich dachte bisher, als freier
Grafiker brauche ich die nicht und muss die nirgendwo angeben.
Aber vielleicht hat sich ja was geändert...?


Und weil wir schon dabei sind: In diesem PDF stehen die neuen Ust.-Sätze, geht
mal auf die letzte Seite, bei "Grafiker" steht 5,2% des Umsatzes"

Kann das sein, dass ich da mit meinen bisher 7% falsch liege?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich nicht ganz verstehe:
Hast Du jetzt Waren und/oder Dienstleistungen ins europäische Ausland verkauft oder nicht?

Wenn nicht, dann juckt Dich das alles doch sowieso nicht.

Die Meldung musst Du soweit ich weiss nur machen, wenn Du Geschäfte mit dem Ausland abwickelst und dabei keine MwSt in Rechnung stellst.

Hat man Dir die Nummer unaufgefordert zugeschickt?
DAS wäre wirklich mal eine Neuerung :hehehe:
 
Was ich nicht ganz verstehe:
Hast Du jetzt Waren und/oder Dienstleistungen ins europäische Ausland verkauft oder nicht?
Nein, habe ich nicht.
Wenn nicht, dann juckt Dich das alles doch sowieso nicht.
Doch, tut es. Ein bisschen. ;)
Die Meldung musst Du soweit ich weiss nur machen, wenn Du Geschäfte mit dem Ausland abwickelst und dabei keine MwSt in Rechnung stellst.

Hat man Dir die Nummer unaufgefordert zugeschickt?
DAS wäre wirklich mal eine Neuerung :hehehe:

Meinst du das ironisch? Ich hab doch keine Ahnung, warum ich die jetzt
zugeschickt bekommen habe. Deshalb frage ich ja...

Danke übrigens für deine Antwort!
 
doch, wenn du mir nach ösiland eine rechnung sendest, für deine arbeit, ich besitze auch eine uid.nr., so musst du mir eine netto rechnung ausstellen, also ohne mwst. - ganz einfach :)

unter angabe deiner und meiner uid.nr. natürlich, und es muss auch auf der rechnung folgendes vermerkt werden - innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie (waren/dienstleistung)lieferung....
 
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Normalerweise gibst Du bei der Beantragung der Steuernummer (nicht ID-Nummer) an, ob Du eine Ust-Identnummer brauchst.
Oder du beantragst die Identnummer seperat.

Aber "einfach so" schicken sie die nicht zu.

Die Identnummer ist interessant für Dich wenn Du im EU-Ausland Einkäufe für Deine firma machst.
Sagen wir mal, Du bestellst Dir online VMWare-Fusion (in Irland, glaube ich).
Dann kannst Du die Identnummer angeben und das Produkt wird Dir zum Nettopreis verkauft - also ohne USt. Gibst Du die Identnummer nicht an, so würden auf der Rechnung die irische VAT aufgeschlagen.

Die wiederum müsstest Du bei Deiner Ust-Voranmeldung getrennt aufführen.

Also: Leg das Ding gut weg, und wenn Du sie irgendwo beim Einkaufen (für die Firma) angeben kannst, gib sie an!

Wichtig!
Die Nummer wird verfiziert, das heißt, Deine Daten (Name, Vorname, Adresse, etc) müssen unbedingt mit den Daten übereinstimmen, die auf dem Bescheid, den Du bekommen hast, draufstehen.
 
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....ein weiterer vorteil ist, das wenn du eine USt.-Ident hast, das du nicht deine Steuernummer auf deinen Rechnungen angeben musst, nur die USt.-Ident reicht.

...welchen vorteil das hat?
...nun, mit der Steuernummer lässt sich ja auch recht viel Schmuh machen, da die FA gerade bei telefonischen Auskünften keine ernsthafte Authentifizierung verlangen.
 
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:Oldno: ich muss monatlich die meldungen über meine kunden an das finanzamt machen und die leiten das an die zuständigen finanzämter in der eu weiter, also so einfach ist missbrauch nicht......

das heisst zentrale Meldung.
 
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Und weil wir schon dabei sind: In diesem PDF stehen die neuen Ust.-Sätze, geht
mal auf die letzte Seite, bei "Grafiker" steht 5,2% des Umsatzes"

Kann das sein, dass ich da mit meinen bisher 7% falsch liege?

MacEnroe, ich kann das nicht ganz rekonstruieren, wo Du das liest...
Kannst Du nochmal einen direkten Link zu diesem PDF posten?
 
Normalerweise gibst Du bei der Beantragung der Steuernummer (nicht ID-Nummer) an, ob Du eine Ust-Identnummer brauchst.
Oder du beantragst die Identnummer seperat.

Aber "einfach so" schicken sie die nicht zu.
Ja, aber das ist ja nun mal so passiert ... :confused:


....ein weiterer vorteil ist, das wenn du eine USt.-Ident hast, das du nicht deine Steuernummer auf deinen Rechnungen angeben musst, nur die USt.-Ident reicht.

...welchen vorteil das hat?
...nun, mit der Steuernummer lässt sich ja auch recht viel Schmuh machen, da die FA gerade bei telefonischen Auskünften keine ernsthafte Authentifizierung verlangen.

Ich gebe meine Steuernummer nicht auf den Rechnungen an. Seit wann muss
man das als freiberuflicher Grafiker? Da hab ich wohl eine Gesetzesänderung verpasst...
 
hier noch ein Link: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514_faq/index.html
Da steht alles zur UstID und auch, wie und wo Du die Daten von Geschäftspartnern abfragen kannst.
Da war ich ja schon. Aber das will ich ja gar nicht wissen... was interessieren mich Daten
meiner Geschäftspartner? Beispiele?


MacEnroe, ich kann das nicht ganz rekonstruieren, wo Du das liest...
Kannst Du nochmal einen direkten Link zu diesem PDF posten?

Da war doch nur ein Link auf der Seite. Der führt, direkt, dorthin:

http://www.bzst.de/003_menue_links...61_ausl_untern/611_vorschriften/005_ustdv.pdf

Dort, wie gesagt, die letzte Seite...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gebe meine Steuernummer nicht auf den Rechnungen an. Seit wann muss
man das als freiberuflicher Grafiker? Da hab ich wohl eine Gesetzesänderung verpasst...
Das Problem ist dann bei deinen Kunden, da das FA diese Rechnung nicht zu akzeptieren braucht. Für dich dann höchstens indirekt, wenn deine Kunden dich bitten, die Rechnung zu korrigieren. Aber wenn da eh keiner meckert, ist es wurscht.
 
Ich gebe meine Steuernummer nicht auf den Rechnungen an. Seit wann muss
man das als freiberuflicher Grafiker? Da hab ich wohl eine Gesetzesänderung verpasst...

...Du musst eine der beiden angeben, damit Deine Rechnung eine für das FA gültige Rechnung ist:

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.
das Ausstellungsdatum,
4.
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
9.
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html
 
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Da war doch nur ein Link auf der Seite. Der führt, direkt, dorthin:

http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/521_vorschriften/002_StDV_01_07.pdf

Dort, wie gesagt, die letzte Seite...

....ch kann da auch nichts von dem lesen, was dir aufgefallen ist:

attachment.php
 

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Auf eine Rechnung gehören u.a.

Rechnungsdatum
Datum der Lieferung bzw. der Leistungserbringung
Steuernummer des Rechnungsausstellers

Wenn nicht kann das Finanzamt dem gewerblichen Kunden den Vorsteuerabzug verweigern.
 
Da war ich ja schon. Aber das will ich ja gar nicht wissen... was interessieren mich Daten
meiner Geschäftspartner? Beispiele?

Wenn Du einen Kunden im EU-Ausland, bspw. Österreich hast, und dieser Kunde Dir SEINE Ust-ID gibt, weil er eine Netto-Rechnung möchte, dann bist Du verpflichtet, SEINE Ust-ID zu prüfen, bevor Du ihm die Netto-Rechnung schickst.

Die Angaben, die er gemacht hat (Name, Anschrift, etc) müssen mit den Daten übereinstimmen, die bei der Ust-ID Abfrage angezeigt werden. Tun sie's nicht, darf er keine Nettorechnung bekommen.

Damit Du die Abfrage aber überhaupt machen kannst, musst Du selbst auch eine ID-Nr besitzen.
 
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O.K. - ich fasse für mich zusammen:

In Zukunft kommt immer meine neue Ust.-ID Nr. auf jede Rechnung.

Ansonsten ändert sich überhaupt nichts, außer evtl. beim Online-Kauf
aus dem Ausland (Software etc.) oder wenn ein Kunde aus dem Ausland
eine Rechnung ohne Steuern haben will.

Achja, zum Zeitpunkt: Ich vermute, ich hab das Ding jetzt bekommen, weil ich
letzte Woche zum ersten Mal eine Einkommenssteuer elektronisch übermittelt
habe (Die Ust. hatte ich eig. letztes Jahr schon mit Elster gemacht)
 
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Nachtrag zu Deiner Zusammenfassung:

Der von Dir gefundene Prozentsatz hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Es bleibt weiterhin bei den allseits bekannten 7% und 19%.
 
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