Stream abspeichern

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Lukas the brain

Lukas the brain

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Hi,

ist es erlaubt einen Online-Stream aufzuzeichnen?

Folgendes Szenario: Ein Fernsehsender stellt eine Sendung, an der er selbst das Copyright hat, ins Internet (z. B. die Tagesschau). Darf man diesen Videostream abspeichern?

Das könnte doch problematisch werden, weil es da ja auch Urherberrechte gibt. Aber man dürfte die Tagesschau z.B. auch im TV über den Videorecorder aufnehmen.



Gruß, Lukas
 
ich glaub das beispiel "tagesschau" ist schlecht gewählt.
die tagesschau gibts auch als podcast zum download ;)
 
Ähm ähm ähm...

Ich mit meinem Laienhaften Verständnis hätte gedacht das man das mit der GEZ bezahlt hat?
 
mit der gez bezahlst du das recht die inhalte konsumieren zu dürfen. nicht automatisch auch sie weiterverbreiten zu dürfen.
 
Wenn ich eine Privatkopie ähnlich einem Videorekorder mache ist das doch keine Weiterverbreitung?
 
Aufzeichnen: Ja.
Weiterverbreiten: Nein

So kompliziert ist ja Recht auch nicht :)
 
Dann sind wir uns ja alle einig. ;-)
 
ich häng mich mal ganz weit ausm Fenster:

Ist es erlaubt einen Online-Stream aufzuzeichnen?

.. erlaubt nicht, aber geduldet.
copyright gibt es übrigens in Deutschland immer noch nicht, Urheberrechte nur bei entsprechender 'Höhe' (=ein Nachrichtenbeitrag eher nicht...), die Produzenten (reuters, S. Niggemeier, wer immer..) treten Nutzungsrechte ab ...

Durch den Besuch einer website, die streams anbietet, akzeptierst Du auch deren Nutzungsbedingungen (da mal guggn). Natürlich muss die tagesschau etc. die Rechte für webstreams einholen (Riesenthema bei Journalisten...).

Spannend wird es, wenn zB RealMedia verwendet wird, was recht effektiv das Speichern verhindert.. ist das im aktuellen Sinne des 'Kopierschutz überwindens' eine Maßnahme, wenn ich einen screen recorder a la SnapZ laufen lasse....?


... warum hab ich Trottel vor 20 Jahren nicht Medienrecht studiert?? :cool: :D
 
Fällt die Benutzung von Sharewares oder FF-Plugins für Streams von z.B. Pandora oder last.fm schon unter "Überwindung eines Kopierschutzes"?

:kopfkratz:
 
Fällt die Benutzung von Sharewares oder FF-Plugins für Streams von z.B. Pandora oder last.fm schon unter "Überwindung eines Kopierschutzes"?

Natürlich fällt die Nutzung von Programmen, die der Überwindung von Kopierschutzmaßnahmen dienen, unter den Paragraphen..

Das hat ja nix damit zu tun, ob die shareware sind, oder sich leicht installieren lassen. Die berühmte 'Ananas' ist freeware...
 
Natürlich fällt die Nutzung von Programmen, die der Überwindung von Kopierschutzmaßnahmen dienen, unter den Paragraphen.

Sorry, da habe ich mich unpräzise ausgedrückt:

Kann man bei Pandora oder last.fm von einem Kopierschutz sprechen?
 
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