Steuererklärung - iMac absetzen

MLansen

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Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mir im November letzten Jahres einen iMac bei Saturn mit der Rechnung auf meinen Namen gekauft. Bis November war ich noch als Ausbildungskraft angestellt, wurde jedoch mit Abschluss meines Studiums im November fest übernommen. Demnach verdiene ich seit Dezember mehr.

Wo soll/kann/darf ich den iMac nun absetzen? Da ich im letzten Jahr auf Grund des Ausbildungslohns (ca. 650€ netto) nicht gerade viel Steuern bezahlt habe (und im übrigen auf der Dezember-Rechnung, also jene vom ersten "richtigen" Gehalt eine Rückzahlung von knapp 400€ hatte - wohl Steuern?!) ist nun die Frage, ob ich den iMac dieses Jahr bei der Steuererklärung aufführen kann/muss oder besser bis zum nächsten Jahr warte, weil ich dieses Jahr viel mehr Steuern zahle?!

Ich habe Wirtschaftsinformatik studiert, arbeite nun vollzeit in einem IT-Unternehmen und habe die Möglichkeit Homeoffice zu machen und studiere berufsbegleitend einen IT-Masterstudiengang. (Muss ich dies alles bei der Steuererklärung aufführen und belegen?)

Mit welcher Rückzahlung kann ich bei dem Gerät rechnen? Er kostete 1669€.
(Des Weiteren zahle ich seit Beginn des Jahres mtl. für meinen Masterstudiengang. Diese Kosten als Werbungskosten darf ich aber sicherlich erst im nächsten Jahr aufführen, richtig?)

Viele Grüße
Mlansen :)
 
Computerabschreibung geht ueber 3 Jahre. Sprich 33 1/3% pro Jahr an Werbungskosten ansetzbar.
 
gilt das noch? Mein Notebook habe ich mit WISO Steuer in 2 Jahren abgesetzt und das abhängig vom Kaufdatum ( oktober 2012) also nur 25% 2012 und die restlichen 75% dann in 2013. Ging problemlos durch.
 
Vielen Dank.

Dringlichst waren die Fragen bzgl. des Zeitpunkts der Aufführung auf der Steuererklärung. Dieses oder nächstes Jahr. Was ist erlaubt und was nicht, was bringt mehr Kostenvorteile und was eher weniger?

LG!
 
Das ist ein höherwertiges Wirtschaftsgut. Diese müssen über 3 bis 5 Jahre abgesetzt werden. Das kommt ganz darauf an wie, man das Finanzamt überzeugen kann, dass das Wirtschaftsgut ersetzt werden kann. Praktisch durchgesetzt hat sich bei vielen Finanzämtern 4 Jahre für Desktops und 3 Jahre für Notebooks. Wie gesagt, mit besonders guter/schlechter Begründung, kann das bei jedem Finanzamt etwas unterschiedlich sein.

Wobei die erste Hürde ist, dass Du nachweisen muss, dass Du ihn beruflich benötigst und er deswegen angeschafft wurde.

Aber ehrlich gesagt? Etwas Steuerrecht sollte man bei einer wirtschaftlichen Ausbildung schon erwarten.

Ansonsten hilft auch Google und siehe hier: http://www.faz.net/aktuell/finanzen...omputer-von-der-steuer-absetzen-11868287.html

PS: Natürlich muss etwas angesetzt werden in dem Jahr, indem die Aufwendung aufgetreten ist.
PPS: Das Du jetzt Homeoffice machen kannst ist irrelevant. Denn zum Zeitpunkt der Anschaffung war dies nicht gegeben und auch nicht vorauszusehen. Denn prinzipiell ist der Arbeitgeber zum Bereitstellen der Arbeitsmittel, auch bei Home Office, verpflichtet. Die Anschaffung kann in meinen Augen nur im Rahmen der Ausbildung, also wie Fachliteratur, als Werbungskosten betrachtet werden.
 
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Steuerrecht war leider nicht Teil einer Vorlesung (schade eigentlich) und da erst jetzt die ersten "richtigen" Steuererklärungen anstehen, habe ich mich bislang auch nicht damit beschäftigt.

Den Link werde ich mir ansehen und Dr. Google werde ich auch mal anschmeißen ;-)

Viele Grüße
Mlansen
 
Entscheidend ist u. a. auch der Anschaffungszeitpunkt ...

@MLansen

In Deinem Fall kannst Du nur die Hälfte ansetzen, weil der Kauf im 2.Halbjahr erfolgte.
 
mach es doch mit den Steuerprogrammen, dann errechnet sich das eh alles automatisch.

und mang ibt es ja erstmal an, wenn das finanzamt fragen hat melden die sich eh, oder winken es halt durch ;)
 
Hängt auch stark von der Tageslaune des jeweiligen FinAmt ab.
Nach Abschaffung der vereinfachten Halbjahresregel kann man z.B. beim Kauf im November nur noch 2/12 der AfA des Jahres absetzen.
 
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