Spendenquittung als Bezahlung?!

Beachte auch, dass Du nur einen maximalen Betrag an Spenden pro Jahr absetzen kannst. IMHO liegt der so um die 3500 EUR. Darauf hat mich QuickSteuer Deluxe vorhin hingewiesen :)
 
MacEnroe schrieb:
Ich denke das kommt auf das Gleiche raus, wie wenn du das Geld erst erhältst und es dann wieder spendest.

So wird es normalerweise gemacht, da so alles "sauber" ist.
 
Das ist ein ganz normales Verfahren. Wieso sollte ich nur "Barspenden" absetzen können und keine Arbeitsleistung? Das haben wir in unserem Verein genauso gehandhabt.
Dass man nicht alles vom Finanzamt wieder bekommt ist klar, aber der Witz an einem gemeinnützigen Verein ist ja, dass man sich durch Sach- und Geldspenden (und eine Webseite wäre in diesem Fall eine Sachspende) am Leben hält, ohne direkt der Kommune auf der Tasche zu liegen.
 
So wird es normalerweise gemacht, da so alles "sauber" ist.

Das ist ja nur eine buchhalterische Angelegenheit. Geld fliesst da tatsächlich keines.
 
nobse schrieb:
An mich ist ein wohltätiger Verein herangetreten, mit der Bitte einen Web-Aufritt zu realisieren. Nach dem Briefing habe ich ein Angebot von 2.500 Euro netto abgegeben (website ist nicht besonders aufwändig).

Nun soll das folgendermassen ablaufen: ich würde ganz normal meine Rechnung stellen und würde dafür eine Spendenquittung über diesen Betrag erhalten.

Hat das von euch schonmal einer gemacht? Ist das so in Ordnung?

Die Spendenquittung muß natürlich höher sein, als deine Rechnung, sonst bekommst vom Finanzamt ja viel weniger zurück (ca. 2x bis 3x so hoch).

Ist übrigens eine völlig normale vorgehensweise,auch bei staatlichen Organisationen.
 
Jabba schrieb:
Dass dieser Verein natürlich lt. Gesetz förderungswürdig sein muss, sollte jedem klar sein. Nicht jeder Sepp kann eine Sepndenquittung ausstellen.

Dazu reichts afaik, wenn er gemeinnützig ist.
 
Moin,

..mal ganz kurz; Zitat Spendenrecht: Nicht als Spende gelten z.Bsp. Arbeitsleistung, Nutzungsüberlassung, auch nicht der nachgelassene Betrag bei verbilligter Arbeits- und Sachleistung oder Nutzungsüberlassung".

Also ist der hier schon erwähnte Weg, erst Geld für die Arbeitsleistung bekommen, dann wieder spenden, der richtige.

Es mag auch anders praktiziert werden, hält dann einer Steuerprüfung aber nicht stand.

Gruß Th.
 
thomas-147 schrieb:
Also ist der hier schon erwähnte Weg, erst Geld für die Arbeitsleistung bekommen, dann wieder spenden, der richtige.

...da wäre ich mir aber gar nicht sicher! Es ist sehr wohl möglich eine Rechnung zu stellen, auf der schon vermerkt ist, daß auf Bezahlung verzichtet wird, bei Stellung einer entsprechenden Spendenbescheinigung. Das hält stand, ist legal und auch klar.

Wichtig ist der Punkt auf den Jabba hinweist: Jeder gemeinnützige Verein, welche auch steuerlastrelevante Spendenbescheinigungen ausstellen darf, ist in Besitz eines aktuellen Bescheids, welchen er in Kopie übergeben kann. Zudem gibt es eine klare Form, wie die Spendenbescheinigung auszusehen hat, also was darauf wie vermerkt sein muß.

Und je nach Form des Leistungserbringers (Privatperson / Unternehmung / ...) gibt es tatsächlich unterschiedliche Grenzen der Absetzbarkeit. Werden diese überschritten, ist es schön und gut karitativ tätig zu sein, es wirkt sich dann aber nict mehr auf die Steuerschuld aus.

Um dies alles einmal deutlich zu sagen:
Es irren hier einige gewaltig, wenn sie davon schwafeln, es würde sich hier um etwas anrüchiges oder was auch immer handeln.

Das ist doch Betrug!
Anstatt 16 % werden 100 % absetzbar. Super!

Erstens mag der Autor sich einmal in die grundsätzliche Idee des Steuerrechts einlesen, bevor man derartigen Quatsch postet und zweitens ergibt sich die Absetzbarkeit der tatsächlich erbrachten Leistung, aus der Gemeinnützigkeit des Leistungsempfängers! Alles klar? Nein? Also gaaaanz einfach gesagt: Einer tut etwas, von dem angenommen wird, es nutzt allen, dafür nimmt er nun die Leistung einer Firma in Anspruch (z.B. Webauftritt).

Dieser bekommt über die Leistung eine entsprechende Bescheinigung, weil er damit auch allen genutzt hat. Und genau deshalb wird er dem gegenüber, der so etwas nicht tut, bessergestellt.
Ergo: Staat wird durch privates Engagement entlastet und der Ausgleich findet über die Berechnung der jeweiligen Steuern statt. Mit Betrug hat das nun wirklich gar nichts zu tun.

Man kann sich grundsätzlich ganz andere Modelle denken. Klar. Dies jedoch ist das Bundesrepublikanische Modell und es ist nicht so supertoll, aber es ist auch nicht soooo schlecht. Was denkt ihr denn, wie Organisationen wie ai, Brot für die Welt oder irgendein kleiner lokaler Umweltschutzverein ihre (tatsächlich notwendige) öffentliche Kommunikation finanzieren? Auch durch Geldspenden, aber eben auch dadurch, daß viele Profis ein- bis mehrmals pro Jahr etwas für die Gemeinschaft tun - und das macht Sinn. Wie schön. Guten Tag :)
 
Barcelona schrieb:
...da wäre ich mir aber gar nicht sicher! Es ist sehr wohl möglich eine Rechnung zu stellen, auf der schon vermerkt ist, daß auf Bezahlung verzichtet wird, bei Stellung einer entsprechenden Spendenbescheinigung. Das hält stand, ist legal und auch klar.

...ich habe nur das Spendenrecht zitiert, hast du auch eine Quelle?

Gruß Th.
 
macmeikel schrieb:
Goil! Fingierte Spendenquittung und Deine Arbeitsleistung bezahlen dann alle Steuerzahler zusammen! :p

Den Einwand finde ich berechtigt! Darf ich dann auch mitbestimmen, wie die Webseite aussehen soll? Da ich mitzahle, möchte ich das auch!
 
thomas-147 schrieb:
...ich habe nur das Spendenrecht zitiert, hast du auch eine Quelle?

Gruß Th.

Hallo Thomas,

ja, habe ich: Den örtlichen Steuerberater des öffentlichen Vertrauens, sprich das Hmaburger Finanzamt (nur als Beispiel). :D
Wie gesagt, es sollte dafür allerdings auf der rechnung vermerkt sein. Und dies ersetzt auf keinen Fall, den Vorgang korrekt in die Buchhaltung einzupflegen etc.
 
Holger-Holger schrieb:
Den Einwand finde ich berechtigt! Darf ich dann auch mitbestimmen, wie die Webseite aussehen soll? Da ich mitzahle, möchte ich das auch!

Von deinem Geld fressen sich auch Verwaltungsfachangestellte voll. Möchtest du auch mitbestimmen, was die zu essen bekommen? ;-)
 
Barcelona schrieb:
Hallo Thomas,

ja, habe ich: Den örtlichen Steuerberater des öffentlichen Vertrauens, sprich das Hmaburger Finanzamt (nur als Beispiel). :D
Wie gesagt, es sollte dafür allerdings auf der rechnung vermerkt sein. Und dies ersetzt auf keinen Fall, den Vorgang korrekt in die Buchhaltung einzupflegen etc.

...fein, wieder was gelernt, dann haben die Finanzämter also einen gewissen Ermessensspielraum bzgl. der Auslegung des Spendenrechtes. Das werde ich den Kollegen des hiesigen Finanzamtes gelegentlich mal mitteilen. Die sperren sich nämlich dagegen.
 
Mag sein, dass die Finanzämter das unterschiedlich handeln. Einem Kollegen von mir ist es passiert, dass das Finanzamt ihm unterstellte, keine "Gewinnerzielungsabsicht" auszuüben. Von daher: Bezahlen lassen und dann spenden. Ist für alle Beteiligte der sicherste Weg (siehe oben "sauber").
 
....ausserdem mag es durchaus sein, dass der Beamte A in HH das so sieht, wenn dann aber der Beamte B bei der Prüfung anders entscheidet, kann die ursprüngliche Aussage von A nicht als rechtsverbindlich gewertet werden.
 
Jabba schrieb:
Ich glaub, das siehst Du falsch. Der Betrag mindert Deine komplette Steuerlast, d.h. Du musst 2006 xxxx Steuern insgesamt zahlen, darauf kannst Du dann Die Spenden etc. ebenfalls komplett anrechnen, nicht nur den prozentualen Anteil deines Steuersatzes.(...)

Überleg mal:

Das wären goldene Zeiten für jeden geneinnützigen Verein! Jede Firma könnte spenden, soviel sie will, solange es nicht mehr als die komplette Steuerschuld ist, und Vater Staat müßte alles zahlen. Das wäre klasse...

Das wäre dann aber keine Spende der Firma mehr.
 
MacEnroe schrieb:
Das wären goldene Zeiten für jeden geneinnützigen Verein! Jede Firma könnte spenden, soviel sie will, solange es nicht mehr als die komplette Steuerschuld ist, und Vater Staat müßte alles zahlen. Das wäre klasse...

Das wäre dann aber keine Spende der Firma mehr.

So läufts aber. Auch bei staatlichen Organisationen wie beim THW.
Ist kein Geld mehr im Topf, werden Spendenquittungen ausgestellt (gerne auch ein Vielfaches, damit die Leute an das Geld kommen, das sie sonst bekommen hätten), und das Zeug letztendlich vom Finanzamt bezahlt.
 
Incoming1983 schrieb:
So läufts aber. Auch bei staatlichen Organisationen wie beim THW.
Ist kein Geld mehr im Topf, werden Spendenquittungen ausgestellt (gerne auch ein Vielfaches, damit die Leute an das Geld kommen, das sie sonst bekommen hätten), und das Zeug letztendlich vom Finanzamt bezahlt.
So, und spätestens bei dem Vielfachen kann das nicht mehr legal sein. Das nenne ich dann kreative Buchhaltung. Ich glaube ich muß euch Kreativen beruflich mal mehr auf die Finger sehen :D

Wenn ich einen Unfallschaden am Auto habe und mich mit dem Gutachter (dem Bevollmächtigten der Versicherung) einige, das er den dreifachen Betrag auszahlt und anschließend halbe-halbe gemacht wird, so ist das doch auch schlicht und einfach Betrug. Alle haben etwas davon, nur die Versicherung nicht.

Liest denn hier kein Steuerberater oder Steuerfachangestellter mit? Oder haben die keinen Mac weil sich das nicht rechnet??? :D

hurrycane
 
Incoming1983 schrieb:
So läufts aber. Auch bei staatlichen Organisationen wie beim THW.
Ist kein Geld mehr im Topf, werden Spendenquittungen ausgestellt (gerne auch ein Vielfaches, damit die Leute an das Geld kommen, das sie sonst bekommen hätten), und das Zeug letztendlich vom Finanzamt bezahlt.

So wie Du darueber schrebst, ist das schlicht illegal. Davon kann nur jedem abgeraten werden.
 
Incoming1983 schrieb:
Von deinem Geld fressen sich auch Verwaltungsfachangestellte voll. Möchtest du auch mitbestimmen, was die zu essen bekommen? ;-)

Ja !
 
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