weltenbummler
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Hallo zusammen,
ich hoffe, hier ein paar wirklich aussagekräftige Antworten bezüglich meiner Frage zu erhalten.
Folgende Situation:
Ich bin kürzlich in eine andere Stadt gezogen.
Mein DSL (16.000er-Leitung) hatte / habe ich bei O2 (ehem. Alice).
Als ich den Umzug des Anschlusses beantragt habe, wurde mir zugesichert, dass ich am neuen Wohnort die gleichen Leistungen erhalten würde (mind. 12.000 - 13.000 kbit/s, die tatsächlich ankommen).
Dies wurde auch vergangene Woche in dem Schreiben bestätigt, mit dem mir meine neuen Zugangsdaten übermittelt wurden.
Am Freitag wurde der Anschluss aufgeschaltet, allerdings ist die Geschwindigkeit viel zu langsam (je nach Tageszeit max. 5.500 kbit/s).
Heute hat sich nach zahlreichen Speedtests und mehreren(!) Telefonaten mit der technischen Hotline herausgestellt, dass hier max. 6.000 kbit/s möglich sind.
Natürlich könnte ich laut Hotline (gegen monatlichen Aufpreis) eine Speedoption dazubuchen...
Bei Umzug gibt es seit einigen Jahren ein Sonderkündigungsrecht, sofern der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht oder nur eingeschränkt anbieten kann.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es da Grenzwerte, die unterschritten werden müssen?
Laut dieser Homepage reicht es aus, wenn die alte Geschwindigkeit nicht mehr erreicht werden kann:
Laut O2 Hotline würde das Sonderkündigungsrecht nur greifen, wenn die neue Geschwindigkeit unter 1000-2000 kbit/s liegen würde.
Natürlich erzählen die einem gerne einen vom Pferd und geben keine Tipps.
Daher würde ich gerne wissen, ob hier jemand genaueres weiß oder sogar hilfreiche Quellen nennen kann.
Danke!
ich hoffe, hier ein paar wirklich aussagekräftige Antworten bezüglich meiner Frage zu erhalten.
Folgende Situation:
Ich bin kürzlich in eine andere Stadt gezogen.
Mein DSL (16.000er-Leitung) hatte / habe ich bei O2 (ehem. Alice).
Als ich den Umzug des Anschlusses beantragt habe, wurde mir zugesichert, dass ich am neuen Wohnort die gleichen Leistungen erhalten würde (mind. 12.000 - 13.000 kbit/s, die tatsächlich ankommen).
Dies wurde auch vergangene Woche in dem Schreiben bestätigt, mit dem mir meine neuen Zugangsdaten übermittelt wurden.
Am Freitag wurde der Anschluss aufgeschaltet, allerdings ist die Geschwindigkeit viel zu langsam (je nach Tageszeit max. 5.500 kbit/s).
Heute hat sich nach zahlreichen Speedtests und mehreren(!) Telefonaten mit der technischen Hotline herausgestellt, dass hier max. 6.000 kbit/s möglich sind.
Natürlich könnte ich laut Hotline (gegen monatlichen Aufpreis) eine Speedoption dazubuchen...
Bei Umzug gibt es seit einigen Jahren ein Sonderkündigungsrecht, sofern der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht oder nur eingeschränkt anbieten kann.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es da Grenzwerte, die unterschritten werden müssen?
Laut dieser Homepage reicht es aus, wenn die alte Geschwindigkeit nicht mehr erreicht werden kann:
Aber auch wenn der DSL Anbieter in der Lage ist, am neuen Wohnort einen Internetanschluss bereitzustellen, kann eine Sonderkündigung gerechtfertigt sein. Dies ist der Fall, wenn der neue Anschluss nicht die gleiche Leistung erbringt, wie der bisher genutzte, z.B. wenn statt 16 Mbit/s nur noch 6 Mbit/ an Bandbreite zur Verfügung stehen.
Laut O2 Hotline würde das Sonderkündigungsrecht nur greifen, wenn die neue Geschwindigkeit unter 1000-2000 kbit/s liegen würde.
Natürlich erzählen die einem gerne einen vom Pferd und geben keine Tipps.
Daher würde ich gerne wissen, ob hier jemand genaueres weiß oder sogar hilfreiche Quellen nennen kann.
Danke!