Hallo,
ich habe vor kurzem eine Abo-Verlängerungs-E-Mail von einem bekannten Softwarehersteller erhalten (läuft jährlich).
Darin wird auch eine Preisanpassung kommuniziert, im Hauptteil wird das so beschrieben:
Ihr Preis pro Jahr wird sich auf €xx.xx erhöhen (zzgl. ggf. anfallender Steuern)
Tatsächlich wurde mir mittlerweile der genannte Preis + Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Ist das gegenüber einem Endverbraucher so erlaubt? Ich habe vermutet, dass ein „Endpreis“ genannt werden muss. Die Mwst. fällt ja genau genommen nicht mal unter „ggf.“, sondern ist verbindlich.
ich habe vor kurzem eine Abo-Verlängerungs-E-Mail von einem bekannten Softwarehersteller erhalten (läuft jährlich).
Darin wird auch eine Preisanpassung kommuniziert, im Hauptteil wird das so beschrieben:
Ihr Preis pro Jahr wird sich auf €xx.xx erhöhen (zzgl. ggf. anfallender Steuern)
Tatsächlich wurde mir mittlerweile der genannte Preis + Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Ist das gegenüber einem Endverbraucher so erlaubt? Ich habe vermutet, dass ein „Endpreis“ genannt werden muss. Die Mwst. fällt ja genau genommen nicht mal unter „ggf.“, sondern ist verbindlich.