Softwareabo Preisangaben

MacKaz

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Hallo,

ich habe vor kurzem eine Abo-Verlängerungs-E-Mail von einem bekannten Softwarehersteller erhalten (läuft jährlich).
Darin wird auch eine Preisanpassung kommuniziert, im Hauptteil wird das so beschrieben:
Ihr Preis pro Jahr wird sich auf €xx.xx erhöhen (zzgl. ggf. anfallender Steuern)
Tatsächlich wurde mir mittlerweile der genannte Preis + Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Ist das gegenüber einem Endverbraucher so erlaubt? Ich habe vermutet, dass ein „Endpreis“ genannt werden muss. Die Mwst. fällt ja genau genommen nicht mal unter „ggf.“, sondern ist verbindlich.
 
Vielleicht bei einem US-Hersteller?

Nein, Endverbraucherpreise müssen inkl. Mwst. sein – aber eben in D.

EDIT ggfls. schon, weil je nach Staat. In manchen Bundesstaaten der USA gibt es bspw. nichtmal die Sales tax (sozusagen das Pendant zur Umsatzsteuer), in anderen Staaten schon, immer unterschiedlich hoch. D fällt hier unter andere, es gibt sie und sie wird dann aufgeschlagen.
 
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Ist das gegenüber einem Endverbraucher so erlaubt? Ich habe vermutet, dass ein „Endpreis“ genannt werden muss. Die Mwst. fällt ja genau genommen nicht mal unter „ggf.“, sondern ist verbindlich.
Kann sein, kann auch nicht sein.

Was willste machen ?
- Den Anbieter (mglw. in den USA oder sogar China) verklagen? Dauert Jahre und kostet ein Vermögen. (*)
- Die Äpp löschen? Dann eben ohne.

Willste beides nicht. Also ....

__________________
(*) Ich musste mal ne Sache in UK (England & Co.) bisschen offizieller regeln. Hab' dafür drüben 'nen Rechtsanwalt beauftragt und den 'ne Mail schreiben lassen. War dann damit schnell erledigt.

Kostenrechnung: gut 500 GBP
(Nur so als Beispiel für die Größenordnung)
 
Ist das gegenüber einem Endverbraucher so erlaubt? Ich habe vermutet, dass ein „Endpreis“ genannt werden muss. Die Mwst. fällt ja genau genommen nicht mal unter „ggf.“, sondern ist verbindlich.
Aber eben nicht für jeden, manche Verbraucher zahlen gar keine Steuern.
 
Ist das gegenüber einem Endverbraucher so erlaubt? Ich habe vermutet, dass ein „Endpreis“ genannt werden muss.
Das hängt u.a. auch von der Zielgruppe der Software ab - wenn sich diese hauptsächlich/offensichtlich an gewerbliche/selbstständige Anwender richtet, dann ist eine Nettopreisangabe durchaus zulässig.
 
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Kann sein, kann auch nicht sein.

Was willste machen ?
- Den Anbieter (mglw. in den USA oder sogar China) verklagen? Dauert Jahre und kostet ein Vermögen.
- Die Äpp löschen? Dann eben ohne.

Willste beides nicht. Also ....
__________________
(*) Ich musste mal ne Sache in UK (England & Co.) bisschen offizieller regeln. Hab' dafür drüben 'nen Rechtsanwalt beauftragt und den 'ne Mail schreiben lassen. War dann damit schnell erledigt.

Kostenrechnung: gut 500 GBP
(Nur so als Beispiel für die Größenordnung)
Es geht nicht darum, ob und was ich machen will, ich habe eine Frage gestellt, weil es mich verwundert hat.

Das hängt u.a. auch von der Zielgruppe der Software ab - wenn sich diese hauptsächlich/offensichtlich an gewerbliche/selbstständige Anwender richtet, dann ist eine Nettopreisangabe durchaus zulässig.
Ok, das hatte ich auch schon überlegt. Da spricht zwar hier (für mich) einiges gegen, aber durchaus auch ein bisschen was für. Ist auf jeden Fall ein Ansatz, um das einzuordnen.
 
Sollte in der Preisangabenverordnung geregelt sein.
 
Es geht nicht darum, ob und was ich machen wil
Mein Gott.
Goggle, Microsoft, Amazon, (Apple wahrscheinlich auch) und all die anderen schreiben andauernd Rechnungen, die nicht GoBD-konform sind.

Entweder verbuchst du sie trotzdem und riskierst, das irgendwann irgendein Knülch vom Finanzamt daherkommt und dir erzählt
- "Kann ich aber nicht anerkennen"
oder du verzichtest drauf, mit denen irgendwas zu tun haben zu wollen.

Schon das Wort MwSt. geht denen komplett am Allerwertesten vorbei. Und du wirst da nix, garnix dran ändern können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da schweifst schon wieder ab, darum geht es hier nicht, ich habe nur eine Frage gestellt.
 
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Die Rechnung ist aus Deutschland, der Vertragspartner im Endeffekt auch (Zahlungsdienstleister, wird explizit als „Verkäufer“ ausgewiesen).
Das ist aber nicht der Absender der ersten E-Mail mit der Verlängerungsankündigung.

Im Endeffekt kann ich damit gut leben - es verwunderte mich nur.
 
IMG_1229.jpeg

Die hier bereits erwähnte Preisangabenverordnung bezieht sich nur auf Endverbraucher. Solltest du als Selbstständiger agiert haben, hat alles seine Richtigkeit.
Andererseits könnte man darüber spekulieren, ob die Ankündigung per Mail ein Angebot oder gar eine Werbung mit Preisangabe war/ist.
Wenn ja, wundert mich deine Verwunderung nicht.
Du hast die Software abonniert, scheinst damit zufrieden zu sein und vermutlich auch bereit sein, die Erhöhung zu bezahlen, so what. Bei den zukünftigen Preiserhöhungsankündigungen reduziert sich deine Verwunderung von Mal zu Mal.
 
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Da braucht es ja keine weiteren Infos. Deutsche Firmen müssen in Deutschland deutsches Recht beachten.

Und: aus meinem Laienverständnis heraus. Ich kann u.a. auch aufgrund fehlender Angaben hier gar nicht ersehen, ob irgendeine Ausnahme greifen könnte. Es gibt ein paar, die werden aber IMHO nach den Angaben hier nicht berührt.
 
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Die Rechnung ist aus Deutschland, der Vertragspartner im Endeffekt auch (Zahlungsdienstleister, wird explizit als „Verkäufer“ ausgewiesen).
Das ist aber nicht der Absender der ersten E-Mail mit der Verlängerungsankündigung.
Sitzt der Absender der eMail im EU Ausland? Da inzwischen die Umsatzsteuer bei Geschäften innerhalb der EU ja nach dem (Wohn-)Sitz des Käufers berechnet werden muss, könnte es sich der Absender da etwas einfacher gemacht und keine personalisierte eMail an jeden Kunden einzeln gesendet haben (in der die korrekte Endsumme genannt wird), sondern eine Massenmail mit dem Nettobetrag und dem Hinweis auf die zusätzlich fällige USt.
 
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Da braucht es ja keine weiteren Infos. Deutsche Firmen müssen in Deutschland deutsches Recht beachten.
So einfach ist die Welt aber eben längst nicht mehr. Klar ist deutsches Recht da einfach. Endkunde? Dann Endpreis inkl Steuer.

Die Welt ist aber komplexer geworden, wir haben Geschäfte inland, inner EU, vo Extern nach EU aber mit Standort/Lager in EU, Geschäfte von extern ohne Standort in EU..... da fängt dieses spezielle Recht an zu kurz zu springen.

Auch wollen Endkunden gern immer mehr wie Händler agieren und ohne Zwischenhändler auskommen. Da fragt man sich ob es denen nicht auch zumutbar sein muß selbt die USt aufzuschlagen wie es der Händler eben für ihn auch getan hätte.

Also ja, das obige Verhalten entspricht nicht dem geltenden Recht. als international tätiger Anbieter wird es aber immer schwieriger alle lokal erforderlichen gesetzlichen Besonderheiten noch einzuhalten. Da muß dann im Rahmen der Globalisierung auch globaleres Recht her finde ich. In den 2020ern leben, von den Möglichkeiten der 2030er träumen und recht der 1950er anwenden klappt halt nicht mehr.
 
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