"Scheinminderjährige" - der neue § 184c StGB

eigentlich ist nur die Darstellung von "tatsächlichem oder wirklichkeitsnahen Geschehen" verboten - die meisten Pornos sollte also nicht betroffen sein ;)
 
Gibt zig Pornos mit "Mädcheninternat" in der Handlung und da sollen doch mit Absicht alle Mädels als U18 rüberkommen (durch albernes gekichere oder Uniform)... Die wären dann mit sicherheit betroffen... ;)
 
Als wenn eine Darstellerin ihre Karriere aufgeben muss weil sie zu jung aussieht kann sie sich ja auf das Antidiskrimminierungsgesetz berufen und dagegen klagen.
 
mich fragens auch manchmal nach dem ausweis (haben sie schon einen pensionistenausweis ?) :D
 
Könnte man nicht einfach verbieten, dass Menschen unterschiedlich aussehen?
Dann gäbe es das Problem ja gar nicht.
 
Was der zu Grunde liegenden Logik zu Folge ja dann legal sein müsste .... :suspect:

Der war jetzt geil :D

Neulich hat mich jemand wegen dem Bart auf 22 geschätzt, das ist dann doch etwas zu viel. Also wenn ich mich jetzt einfach ins Auto setzen würde, dann könnte das vielleicht sogar funktionieren. (Achtung, die ist Ironie, ich plane KEINE Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Und mein Autoradio habe ich auch erst seit heute.)

@PieroL:
Dann kommen wir aber in die Ecke von Herrn Mengele. (Ich weiß, dass das ironisch war)
 
lol, das ist ja so lächerlich ... was kommt als nächstes? sexverbot für teenager und alle, die wie solche aussehen?
 
Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt.

Kann man das nicht so schreiben, dass man es nicht fünfmal lesen muss, wenn man grad zufälligerweise nicht drauf ist?

Gruß E-pa
 
ich hab nix von "erlaubt erwachsen aussehenden das Fahren" gesagt :D
 
... und in der "normalen" Presse war das nicht mal ne mini-Meldung wert... *Aufreg*
 
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