SCHEI**E!!!!! Transfer nur in eine Richtung möglich!!!!

Chromentsorgung

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Hallo Forum!
Ich habe heute meine Biblio gelöscht! Ha, halb so schlimm dachte ich schmunzelnd, steckte meinen iPod in´s Dock und wollte dann einfach alles rüberkopieren. Einen Herzinfarkt und 2 Beschwerden der Nachbarn später habe ich DAS hier auf der Apple Seite gefunden:

"Die Synchronisierung zwischen iPod und Computer ist ausschließlich in eine Richtung möglich, und zwar nur von iTunes auf den iPod."

Waruuuuuuuum? Diese Marionetten der Musikindustrie!!! Warum wird eine sinnvolle Funktion wie beidseitige Synchronisation herausgenommen? Ich muss gleich schon wieder schreien! Was mache ich denn jetzt?

Meine Musiksammlung auf CD ist leider schon zur Hälfte verkauft...*zuspätdarüberärger*
 
hey keine bange
es gibt senuti !!!!!

kannst also alles vom ipod auf deinen mac zurückkopieren :)
 
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Daaaaaaaaaanke!!!! :) *oberfreu*

EDIT:
Wieder am Rocken!!!! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmmh, aber rein rechtlich gesehen, müsstest du die Musik wieder vom iPod löschen, wenn du die CDs verkauft hast. ;) *klugscheiss*
 
Hier hat schon mal jemand geschrieben, dass er seine Bibliothek gelöscht hat, nachdem die Songs auf den iPod gespielt wurden.

Was mir damals und jetzt nicht klar ist: Warum???
 
Hätte ich mir doch denken können das die Erklärung so einfach ist :D
 
warum?
vielleicht weil nicht jeder unbedingt ständig 20gb mp3s auf dem rechner braucht?

ich synchronisiere auch manuell, und sobald ich gute 4gb an neuen mp3s zusammenhabe brenn ich sie auf dvd und das wars.

man hört meistens sowieso nur die neueren alben.
und wenn man doch was älteres hören will, stöpselt man den ipod an und spielt es über itunes direkt vom ipod.
 
Danke für den "klugscheisserischen" Hinweis, dann muss ich wohl oder übel den Rest löschen, mistig! Äh, die Biblio habe ich aus Versehen gelöscht: Don´t drink and sort! ;-)
 
Tobi23 schrieb:
warum?
vielleicht weil nicht jeder unbedingt ständig 20gb mp3s auf dem rechner braucht?

ich synchronisiere auch manuell, und sobald ich gute 4gb an neuen mp3s zusammenhabe brenn ich sie auf dvd und das wars.

ich habe irgendwo mal gelesen, dass das gar nicht so gut sein soll, da dvd brenner eine geringere fehlerkorrektur als cd brenner haben, was zur folge hat, das die gebrannten mp3s u.u. nach dem brennen leichter fehler aufweisen, als wenn man sie zb auf cds brennt.
 
NetNic schrieb:
Mmmh, aber rein rechtlich gesehen, müsstest du die Musik wieder vom iPod löschen, wenn du die CDs verkauft hast. ;) *klugscheiss*
Blödsinn. Das sind rechtlich völlig einwandfreie Privatkopien. Glaub' nicht jeden Mist, den die MI verzapft.

Snoop
 
maceni schrieb:
ich habe irgendwo mal gelesen, dass das gar nicht so gut sein soll, da dvd brenner eine geringere fehlerkorrektur als cd brenner haben, was zur folge hat, das die gebrannten mp3s u.u. nach dem brennen leichter fehler aufweisen, als wenn man sie zb auf cds brennt.
Die Fehlerkorrektur einer DVD-ROM ist etwa zehnfach leistungsfähiger als die der CD-ROM. Allerdings sind auch die Strukturen kleiner. Wenn man beides gegeneinander aufrechnet, ist die DVD bei gleich großen Kratzern der CD mindestens ebenbürtig.

Die Brennqualität von DVD-Brennern ist allerdings teilweise erbärmlich, besonders bei voller Geschwindigkeit und miesen Rohlingen.

Snoop
 
weiß nicht so recht. kannst du den entsprechenden gesetzestext anführen? ich war bis jetzt eigentlich auch der auffassung, dass man beim verkauf kopien nicht behalten darf.
 
Chromentsorgung schrieb:
Danke für den "klugscheisserischen" Hinweis, dann muss ich wohl oder übel den Rest löschen, mistig! Äh, die Biblio habe ich aus Versehen gelöscht: Don´t drink and sort! ;-)
Mach' das bloß nicht, es gibt dafür keinen rechtlichen Grund.

Snoop
 
ich glaube, das hat er auch nicht ganz so ernst gemeint ;)
 
maceni schrieb:
weiß nicht so recht. kannst du den entsprechenden gesetzestext anführen? ich war bis jetzt eigentlich auch der auffassung, dass man beim verkauf kopien nicht behalten darf.
Das sagt das Urheberrecht:
UrhG § 53 (1):
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Wenn Du entweder ein Original oder eine Privatkopie als Vorlage für Deine Vervielfältigung hast (und darum handelt es sich beim Rippen und Kodieren), dann ist das Ergebnis wieder eine Privatkopie. Für eine Privatkopie ist es nichtmal erforderlich, Eigentumsrechte an der Vorlage zu haben, Du darfst also auch die von Deinem Kumpel geliehene CD kopieren. Ergo kann eine Privatkopie einer CD, an der Du sogar Eigentumsrechte hattest, nicht dadurch illegal im Sinne des UrhG werden, das Du keine Eigentumsrechte am Original mehr besitzt.

edit: Die Privatkopie darfst Du allerdings nicht mehr verbreiten oder öffentlich aufführen (§ 53 (6))

Snoop
 
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mal ne ernst gemeinte Frage:
sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen

Wenn du aber dann deine CDs verkaufst dient es ja wohl doch Erwerbszwecken?? Oder??
 
minilux schrieb:
Wenn du aber dann deine CDs verkaufst dient es ja wohl doch Erwerbszwecken?? Oder??
Nö, wieso? Betreibst Du den Handel mit gebrauchten CDs gewerblich? Dann isses was anderes. Ausserdem bezieht sich das mit den Erwerbszwecken auf die Vervielfältigung, d.h. Du darfst weder die Kopien verkaufen, noch ein Entgelt für das Anfertigen verlangen.

Wie gesagt, es ist kein Eigentum an der Vorlage nötig, um eine rechtmäßige Privatkopie erstellen zu können. Daher kann es nicht sein, dass eine Privatkopie, bei der Du Eigentum an der Vorlage hattest, dadurch illegal wird, das Du irgendwann kein Eigentum mehr an der Vorlage hast.

Snoop
 
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mhh, so hätte ich die textstelle auf den ersten blick aber auch interpretiert. aber stimmt, zum erwerbszwecke = gewerblich. örecht I... :(
kann schon sein.
 
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