Rückgabe - wie läuft das ab?

earthtone9

earthtone9

Neues Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
29.02.2004
Beiträge
13
Reaktionspunkte
2
Moin Tach! :)

Ja, ich spiele seit kurzem mit dem Gedanken, mir ein fesches iBook zuzulegen und will mich natürlich vorher ausreichend informieren, ob das auch wirklich das richtige für mich ist - kriegt man ja nicht gerade hinterhergeschmissen, die Teile (zumindest für meine bescheidenenen Verhältnisse... :( ).
So bin ich auf dieses Forum gestoßen und bin echt begeistert, dass man hier per Suchfunktion schon die Antwort auf jede noch so dumme Frage findet... clap

Eine Sache allerdings: Ich bin - wie auch einige andere hier - der Meinung, dass sobald das Teil auch nur einen Pixelfehler hat, ich es ohne zu zögern wieder einschicken würde. Natürlich innerhalb der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen, um gar nicht erst in diese "ab 5 Pixel tauschen wir um, 4 Pixel neee, 1 Pixel erst recht nicht"-Reklamations-Maschinerie zu geraten, das muss ich mir echt nicht geben.

Und wie läuft das jetzt ab?

a) Es wird wohl ein BTO-Gerät sein aus dem Apple-Store für Studenten sein. Was ich hier so gelesen habe, stellt Apple sich da gerne quer mit den 14 Tagen Rückgaberecht (wegen individueller Anfertigung -> BGB-Paragraph greift nicht), dennoch sind sie scheinbar dazu verpflichtet, das Teil zurückzunehmen, da es sich um Standardbauteile handelt (hab ich doch richtig verstanden?).
Nur: Was bedeutet verpflichtet? Die haben mein Geld und wenn ich das iBook zurückschicke, auch noch mein Gerät. Wer zwingt sie dazu, mir das Geld zurück zu überweisen?
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich halte Apple durchaus für eine seriöse Firma, aber es kann ja immer irgendwie zu Unstimmigkeiten kommen - BTO wäre ja nur ein Beispiel. Die sitzen doch am längeren Hebel, oder nicht.

b) Die Rückzahlung selbt, wie geht das? Schreibe ich meine Bankverbindung dazu: "bitte auf das und das Konto bei der und der Bank einzahlen, aber bitte ASAP!", oder wie? Und das klappt auch?

Hat schonmal jemand von euch ein BTO-Gerät zurückgeschickt? Lief das einwandfrei ab? Oder gab's Stress?

Ich hoffe natürlich, dass ich nie solche Umtauschprobleme haben werde, aber wie gesagt: Meine Toleranzschwelle, was Fehler betrifft, ist sehr gering.

Freue mich über jede Antwort!
et9
 
Pixelfehler werden prozentual pro cm² berechnet, wie exakt weiß ich nicht mehr.
zu a.
Woher entnimmst du im BGB, dass das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht für besoners ausgehandelte Preise gilt?
Ansonsten gilt weiterhin die normale Geährleistung.
hier
Hast du das Gerät zurüclgeschickt hast du eine Quittung und vermutlich eine Bestätigung von der Post oder dem AppleCareMitarbeiter der das Gerät abgeholt hat.
Das reicht um einen entsprechenden Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
zu b.
Mit der Überweisung hat Apple deine Bankdaten, einer Rücküberweisung steht spmit nichts im Wege.
Hinweis: Auf Einzugsermächtigung hin abgebuchte Beträge sind 6 Wochen reversibel.
So long
 
Hi, danke dir soweit!

Original geschrieben von Manolo Bronson
Woher entnimmst du im BGB, dass das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht für besoners ausgehandelte Preise gilt?

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Zitat:
"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind."

BTO bedeutet im Endeffekt ja nichts anderes als Kundenspezifikation. An anderen Stellen wurde hier im Forum dieses Thema allerdings bereits diskutiert und es hieß, dass BTO-Geräte problemlos wieder in den Ausgangszustand zurückgebaut werden können und deshalb der Begriff "Kundenspezifikation" oder genauer: "eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten" hier nicht greift.
Dennoch hätte ich keinen Bock, mich über dieses Thema mit Apple herumzustreiten. Also nix Gericht oder so.

Daher war meine Frage: Kann man BTO-Geräte problemlos zurückgeben oder nicht? Die einen meinen ja, die anderen sagen, Apple würde schon auf die oben zitierte Klausel hinweisen.
Also wie denn nun?
 
Fraglich, ob' zu dem Thema schon 'ne BGH-Leitentscheidung gibt.
Weiß jemand was?
 
hab keine ahnung wie es mit BTO geräten aussieht, ich jedenfalls habe nach 13 (!) Tagen ein ibook zurück nach Avitos.com geschickt, weil gerade in dieser woche das G4 modell erschienen ist (nochmal glück gehabt). Ohne Probleme. War aber auch kein BTO, sprich RAM habe ich mir (viel billiger als bei Apple) selbst gekauft und es war kein Bluetooth integriert.

Das Fernabsatzgesetzt basiert doch darauf, dass man das Gerät nicht vorher "einsehen" kann, deswegen kann man es "grundlos" zurücksenden. ich habe kein fachwissen darüber, ob es einen unterscheid ausmacht, dass zusätzliche Dinge eingebaut wurden. des weiteren ist das BTO ja keine "Einzelanfertigung", sondern besteht aus modularen Bauteilen, die JEDER sich aussuchen kann.

Tip: Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich Bankeinzug betätigen (falls vorhanden) oder nicht direkt bei Apple kaufen. Irgendwie macht Apple am meisten Probleme, scheinbar hat die amerikansiche Firma Probs mit den EU Gesetzen?
 
@Manolo Bronson: Du hast recht, das BGH-Urteil hat hier bereits wer gepostet:

https://www.macuser.de/threads/der-apfel-ist-da-der-apfel-ist-da.10756/
Vierter Beitrag von oben, der von Descartes.

Hm, da scheint die Sache ja wirklich eindeutig zu sein.

@Kollar: Prinzipiell geht es mir auch nur ums Extra-RAM. Stimmt eigentlich, das kann man sich ja auch separat kaufen und damit diesen BTO-Krempel völlig umgehen. Und wenn man dann auch noch Geld spart... das schaue ich mir mal genauer an!
 
Auch für BTO-Konfigurationen, also speziell für Endkunden bestellte Macs, die der Händler bei Apple ordern muss, gilt das übliche 14tägige Rückgaberecht. Dies ließ Michael Burat, ein Privatkunde, soeben durch die Anwaltskanzlei Gravenreuth beim Landgericht Memmingen richterlich feststellen. Die Entscheidung wandte sich gegen eine Rechnungs-Klausel des Systemhauses CANCOM, wonach BTO-Ware "speziell für Sie bestellt und daher nicht storniert oder zurückgegeben" werden könne. Das Widerrufsrecht nach Paragraph 312ff des BGB dürfe so nicht ausgeschlossen werden, entschied das Landgericht. Burat hatte eine "wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage" eingereicht. Händler CANCOM hatte das Rückgaberecht dem Vernehmen nach deshalb ausgeschlossen, weil sich BTO-Konfigurationen nur schwer erneut verkaufen lassen. Für "normale", also nicht speziell zusammengestellte Konfigurationen, galt/gilt auch bei CANCOM das reguläre Rückgaberecht. (bs)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Original geschrieben von earthtone9
@Manolo Bronson: Du hast recht, das BGH-Urteil hat hier bereits wer gepostet:

https://www.macuser.de/threads/der-apfel-ist-da-der-apfel-ist-da.10756/
Vierter Beitrag von oben, der von Descartes.

Hm, da scheint die Sache ja wirklich eindeutig zu sein.

@Kollar: Prinzipiell geht es mir auch nur ums Extra-RAM. Stimmt eigentlich, das kann man sich ja auch separat kaufen und damit diesen BTO-Krempel völlig umgehen. Und wenn man dann auch noch Geld spart... das schaue ich mir mal genauer an!
 

su sparst quasi 50% ;) der einbau ist sehr einfach, und auch beschrieben in der anleitung!
 
Ich danke dir vielmals! :)

Hab mich mittlerweile bei einigen Händler umgesehen und es ja Wahnsinn, was man da im Endeffekt sparen kann, wenn man nicht unbedingt beim originalen Haus- und Hoflieferanten bestellt!

OK, also für mich ist das Thema abgeschlossen.
Danke nochmal an Kollar und Manolo Bronson!
 
gern geschehen :) viel spass mit deinem "günstigeren" ibook :)

btw: wollte mir für den cube (den ich morgen abhole) auch noch 1 GB Ram und eine 1,2 Ghz Aufrsütkarte kaufen. Habe die Preise von Gravis und DSP berechnet: bei DSP spare ich für mein Vorhaben 164 (!) EUR (für die SELBEN Sachen!)...

Vergleichen lohnt sich :)
 
Zurück
Oben Unten