Rechnungen schreiben mit Boardmitteln?

screendancer

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Moin Zusammen,

gibt es die Möglichkeit, rechtssichere Rechnungen mit Boardmitteln eines Macs zu schreiben? Ich brauche ein Programm mit denen ich im Jahr 30 Rechnungen schreiben kann. Ich brauche kein Mahnwesen, keine Verbuchungen, keine Lieferscheine auch keine Angebote. Bei mir stehen ein paar wenige Kunden fest. Die Buchhaltung wird über unser Steuerbüro gemacht.
 
Ich nutze dafür seit Jahren die Tabellenkalkulation von Libreoffice (kostenfrei), da Works damals noch extra zu bezahlen war, heute ist es ja im Lieferumfang. Ich denke mal mit Numbers sollte sich auch leicht ein Rechnungsformular basteln lassen.
 
Ein "Text-Programm" wie "TextEdit" sollte das auch können.
Primär ginge es bei "rechtssicheren" Rechnungen ja eh um die Inhalte der Rechnungen.

Vom Ding her erstellst du dir halt eine TextEdit Datei als Blankovorlage mit allem nötigen Pompadour,
was auf einer Rechnung drauf sein muss, und editierst diese dann jeweils als Kopie der Blankovorlage.
 
Ich würde LibreoOffice nehmen:

(1) Wer mag kann hier mit Formeln arbeiten
(2) und wegen Rechtssicher bietet sich hier der Export als PDF an!

Zum einen will man ja kein Office Dokument als Rechnung rausschicken, zum anderen erwartet der Gesetzgeber eine "Unveränderbarkeit". Was genau das sein soll, kann auch unser lieber Gesetzgeber mal wieder nicht definieren - aber PDF ist nach meinem Wissen ein Format das akzeptiert wird. Also erstellen mit Office, dann wandeln in PDF (export) und PDF versenden und auch selbst archivieren!
 
Rechtsicher ist hier, glaube ich, nach der GoBD nur der Papierausdruck.
 
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Vorlagen gibt es auch direkt bei LibreOffice oder OpenOffice - da muß man nicht auf Seiten wie chip.de gehen, die einem gerne irgendwelche Zusätze unterjubeln beim Download.
 
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Wenn ich den Gesetzgeber richtig verstanden habe, muss bei einer Prüfung durch das Finanzamt gedwährleistet sein, dass die Chronologie der Rechnungsnummern nicht beeinflusst werden kann.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe muss einzig die Einmaligkeit der Rechnungsnummer gegeben sein. Theoretisch darf sie völlig willkürlich sein, aber eben nur einmal vergeben werden.
Die Chronologie der Rechnung ergibt dich aus dem Rechnungsdatum.

Das ist ja bei deinem Papierausdruck, den du als Kopie ausdruckst, ja gegeben.
Word, libreOffice als solches selbst sind KEINE Programme die das Finanzamt anerkennt! Sie genügen nicht den Anforderungen der GoBD (Dokumente nicht später änderbar, Protokollierungen von Korrkturen)

Deswegen rede ich hier immer von Papierausdruck von Word aus. Das ist wie eine handschriftliche Rechnung wobei Word nur quasi dein Füller ist.
 
ich rufe mal beim Finanzamt an. Bin gespannt was die mir erzählen.
 
So lt. Auskunft des Finanzamtes, dar ich die Rechnungen auch per Hand schreiben. Es müssen halt die relevanten Daten angegeben sein. Gibt es eine passende Word-, Numbers- oder Pagevorlage?
 
Vorlagen gibt es, ob die zu deinen Rechnungen passen, kann man nicht sagen. Schau dir mal
die Vorlagen von Pages durch.
 
Wenn ich den Gesetzgeber richtig verstanden habe, muss bei einer Prüfung durch das Finanzamt gedwährleistet sein, dass die Chronologie der Rechnungsnummern nicht beeinflusst werden kann.
So in etwa – Papierausdrucke und/oder auch erdbebensichere und vor allem nicht editierbare PDFs…
Daher obliegt der höhere Anteil immer noch auf toter Zellmasse. :crack:

edit:
die Chronologie der Rechnungsnummern nicht beeinflusst werden kann.
Das merkt und weiß man spätestens dann, wenn man mal (s)einen Buchhalter / Steuerberater am Rohr hat, der die (deine) Kontoauszüge bzw. die (deine) Buchungen mit den Rechnungsnummern bearbeitet usw..
Da gilt (normalerweise) niemals: "Was nicht passt, wird passend gemacht!"
 
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Der Papierausdruck (für den Kunden, postalischer Versand) ist für den Rechnungsersteller kein ordentliches Dokument mehr. Die Rechnung muß vom Rechnungsersteller aus dem Rechnungserstellungsprogramm direkt oder als PDF in ein Datenbanksystem übergeben werden, das der GoBD Genüge leistet.

Ist leider schon seit Anfang 2014 Gesetz und wird so langsam von den Steuerberatern und Finanzämtern eingefordert.

Es gibt hier bei MU noch einen anderen Thread, der sich mit dem Thema Rechnungen befasst, da werden auch Softwares genannt.

Ich habe mich für GoBDokumente entschieden. Deutsche Software, deutsche Entwickler.

https://moapp.software/software.html
 
Ich glaube, du verwechselst da etwas.
Was 2014 eingeführt wurde, ist das E-Rechnungs-Gesetz. Das betrifft Rechnungen in elektronischer Form.

Das bedeutet nicht, dass eine schriftliche Rechnung nicht mehr ausreicht. Das Finanzamt
fordert da auch nichts ein.

Es kann Ausnahmen geben bei staatlichen Ausschreibungen und Rechnungen an den Bund,
aber das betrifft ja kaum jemanden.

Meine Kunden bekommen von mir eine Rechnung als PDF und fertig. In der Regel drucken die sich das aus
und heften es für das Finanzamt ab. Ist dann eine gedruckte Rechnung.
 
Glaube ich nicht, dass Papierrechnungen keine Gültigkeit mehr haben. Oder meinst du spezifischer: von Word und Dergleichen ausgedruckte Papierrechnungen?

Aber davon mal ab. Es gibt ja gute Programme die zeitgemäß sind und der GoBD genügen und auch preiswert sind. Moapp (Umsatz) ist tatsächlich ein gutes Beispiel, darin buche ich.
Für Rechnungen nutze ich GrandTotal. Ich denke hier auch, dass ein Mindestmaß an Finanzsoftware ein Selbstständiger schon haben sollte. Es macht keinen Sinn mit Word grenzwertig rumzugurken um später mit dem Finanzamt den Trödel zu haben - lohnt nicht!
 
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Ich glaube, du verwechselst da etwas.
Was 2014 eingeführt wurde, ist das E-Rechnungs-Gesetz. Das betrifft Rechnungen in elektronischer Form.

Das bedeutet nicht, dass eine schriftliche Rechnung nicht mehr ausreicht.
Leider nicht nur. Auch selbst erstellte bedürfen der revisionssicheren Archivierung. Jedenfalls hier in NRW. Der Papierausdruck ist alleine nicht steuerprüfungsgültig.

Ich rede von der Rechnungskopie für den Ersteller.
 
Leider nicht nur. Auch selbst erstellte bedürfen der revisionssicheren Archivierung. Jedenfalls hier in NRW. Der Papierausdruck ist alleine nicht steuerprüfungsgültig.

Ich rede von der Rechnungskopie für den Ersteller.

Ich „archiviere“ meine Rechnungen als PDF. Da die nicht bearbeitet werden können, ohne das Erstelldatum zu
ändern, sind sie revisionssicher.

Wenn das Finanzamt jemals etwas anderes fordern sollte, sollen sie mir einen Computer und Software
an die Hand geben. :)

Vielleicht gibt es für große Unternehmen mit EDV-Abteilung und Rechnungs-Abteilung
besondere Vorschriften. Mag sein.
 
Glaube ich nicht, dass Papierrechnungen keine Gültigkeit mehr haben. Oder meinst du spezifischer: von Word und Dergleichen ausgedruckte Papierrechnungen?
Erstellen der Rechnung kannst Du machen, wie Du willst, wenn alle Pflichtangaben eingehalten sind.

Danach wirds interessant. Für den Kunden kann eine Papierrechnung zum Postversand natürlich ausgedruckt und versendet werden. Aber meine Kopie darf nicht nur ein Papierausdruck sein, sondern muß digital als PDF-Druck oder Scan-PDF oder direkt aus einem Rechnungsprogramm gespeichert werden.
 
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