Rechnungen ins EU-Ausland

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christianulrich

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Leute, ich werde hier noch kirre, jeder sagt mir was anderes. Ich bin seit diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig, und habe die meisten meiner Kunden in Großbritannien. Ich mache Webdesign, und -programmierung, aber auch System- und Netzwerkadministration.

Nun würde ich wirklich gern langsam mal die ersten Rechnungen rausfeuern, bin mir aber immer noch nicht sicher, ob mit Umsatzsteuer oder ohne. Diverse Ratgeber im Netz sagen "Umsatzsteuer wird am Leistungsort gezahlt, und grundsätzlich gilt bei B2B Geschäften: Leistungsort ist der Ort des Empfängers. Also: reverse-charge-Regelung, Leistungsempfänger muss sich kümmern".

Meine Steuerberaterin sagt das Gegenteil. Die hat sich aber schon einmal geirrt, deshalb vertraue ich ihr da leider nicht mehr.

Hat jemand nen Tipp was tun? Ich will ja gar keine Steuerberatung von Euch :eek:
 
Hallo Christian,

ich bin freiberufliche Grafik- und Webdesignerin und schreibe seit fast 4 Jahren wöchentlich Rechnungen u.a. nach England.
Leistungsort ist Empfänger, also reverse-charge, wie schon richtig festgestellt hast.

Am besten die VAT reg. no des Kunden mit reinschreiben und natürlich nicht vergessen:
Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer, da nach § 3a Abs.3 UStG in Deutschland
nicht steuerbar; nach § 13b ist die Steuerschuld verlagert.
Zero rated for VAT according to the relevant tax regulations; VAT reversed.

Ich schreibs immer in beiden Sprachen, dann kann keiner sagen, er hätts nicht verstanden!

Ergo: Steuerberater tatsächlich wechseln!

Grüße
 
Besten Dank!
 
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