Ich habe mal im §14 UStG nachgesehen. Es ist richtig, dass eine Rechnung nicht unterschrieben sein muss. Dies ist bei uns eine "persönliche Note". Ich habe mal in den Rechnungen geblättert, die ich so bekommen habe. Ein Teil ist förmlich, ohne Unterschrift und s/w, wonach ein eigener Ausdruck vom Original nicht zu unterscheiden wäre. Andere machen es wie ich, sie unterschreiben mit Namen oder setzen einen Firmenstempel darunter. Der Deutsche Wetterdienst schreibt z.B. darunter, die Rechnung sei maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Die Stadt macht dies im Übrigen genauso. Die meisten Rechnungen, z.B. Conrad, enden mit dem Satz "zahlbar rein netto innerhalb der nächsten 10 Tage" ;-)
Also bedarf eine Rechnung, unter Beachtung des §14 UStG, kein Merkmal, dass diese als Original auszeichnen würde. Im Gegenteil, in §1 steht:
(1) ... Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Die Einschränkung bei der Übermittlung auf elektronischem Weg besteht nach Nummer 3 darin, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein muss. Dies kann die elektronische Signatur sein, es kann aber auch ein Verfahren sein, dass eben diese Echtheit nachweisen kann (3.2).
Das kann ich einmal mittels eines FAX gewährleisten, sofern ich tatsächliche Stand-Alone-Fax-Geräte nutze und den Sendebericht aufhebe.
Ich kann aber auch die Mail (das pdf-Dokument) verschlüsseln und dem Empfänger den Entschlüsselungscode in anderer Form mitteilen. Dann eine Empfangsbestätigung senden lassen und die Vorgaben des UStG sind aus meiner Sicht erfüllt.
Also bedarf eine Rechnung, unter Beachtung des §14 UStG, kein Merkmal, dass diese als Original auszeichnen würde. Im Gegenteil, in §1 steht:
(1) ... Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Die Einschränkung bei der Übermittlung auf elektronischem Weg besteht nach Nummer 3 darin, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein muss. Dies kann die elektronische Signatur sein, es kann aber auch ein Verfahren sein, dass eben diese Echtheit nachweisen kann (3.2).
Das kann ich einmal mittels eines FAX gewährleisten, sofern ich tatsächliche Stand-Alone-Fax-Geräte nutze und den Sendebericht aufhebe.
Ich kann aber auch die Mail (das pdf-Dokument) verschlüsseln und dem Empfänger den Entschlüsselungscode in anderer Form mitteilen. Dann eine Empfangsbestätigung senden lassen und die Vorgaben des UStG sind aus meiner Sicht erfüllt.