Provision vergeben: Wie versteuern?

Mondmann

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Hallo Leute.

Ich habe vor, Leuten die mir in einem bestimmten Bereich Aufträge vermitteln eine Provision zu vergeben.

So ähnlich wie als 1und1 Profiseller soll das funktionieren.

Da mein Ansprechpartner im Steuerbüro schon wech ist, frage ich mal hier.

Es soll ja egal sein, ob das ein privater oder Unternehmer ist.
Ob der die Einkünfte dem Finanzamt angibt oder nicht ist ja nicht mein Bier,oder?
Wie stelle ich die Provision aus?
Als Gutschrift?

Das sieht dann so aus wie eine Rechnung, nur das da ein Minusbetrag drin steht?
Oder wie sollte man so etwas machen?

Danke mal für Anregungen, Mondmann
 
Prinzipiell stimme ich Dir zu. Dürfte buchhalterisch so etwas wie ein Bonus sein, d.h. der Empfänger bekommt dem Betag "X", warum auch immer, plus Steuer. Was er dann damit macht, ist wirklich sein Sache.
Ich würde es nur nicht bar auszahlen bzw. nur gegen Quittung, auf der neben Unterschrift auch der echte Name des Empfängers lesbar ist.
Auf jeden Fall brauchst Du für Deine Unterlagen die komplette Adresse mit Namen und so.
 
du schreibst eine normale rechnung mit rg.nummer etc die § 14. ustg entspricht., nennst es aber gutschrift.

unten sollte stehen:

"diese gutschrift gilt als rg. im sinne von § 14 ustg. reklamationen sind binnen 8 tagen nach erhalt
schriftlich vorzubringen, andernfalls wird ihr einverständnis mit dieser abrechnung unterstellt."


so bekomme ich zum teil seit jahren geld von verlagen.
 
Also ich habe vorhin beim Steuerbüro mal angerufen.
Der Chef war dran, er drückt sich leider immer etwas fachmännisch aus.
Ich habe nicht alles verstanden, aber im Prinzip ist es so, daß es "Provisionsgutschrift" heißen muss und bei einem Unternehmer MwST ausgewiesen werden muss. Bei einem privaten nicht, aber das habe ich nicht gecheckt. Ich muss da nochmal anrufen.
Dann eben Name usw von dem der es bekommt.

Er meinte, daß dann das Finanzamt anruft bei mir und prüft, wer die Provision bekommen hat, da es ja für mich Betriebsausgaben sind.
Der Empfänger muss da natürlich entsprechend versteuern. Ob er das macht, kann mir ja wurscht sein(?).
 
bei einem unternehmen muss die rg. wie im ustg. § 14 beschrieben
ausgestellt werden, sonst bekommt das unternehmen die ust. nicht
erstattet.

für den privatmann genügt einfach der hinweis inkl. xx%, weil der
die ust. nicht vom fa erstattet bekommt.
 
Ich bekomme Provisionen von einem großen Verlag in Süddeutschland und habe da mal in der BUHA gefragt. Bei mir, also Gewerbetreibender, steht "Provisionsabrechnung" und darunter meine Steuernummer. Dann woraus die Provi resultiert und natürlich die MwSt.

Ist eine Privatperson der Empfänger wird die Provision ohne MWST. ausgezahlt, aber auch da MUSS auf der Abrechnung die Einkommensteuer des Empfängers stehen. Vielleicht einfach deshalb, um dem Finanzamt die Arbeit zu erleichtern....auf jeden Fall bist Du dann auf der sicheren Seite.

Ich habe das Spiel nur mit Quittung mal gespielt. Fazit: der Empfänger war vom Finanzamt nicht zu ermitteln und somit wurde mir die Ausgabe im Nachhinein als betrieblich aberkannt. Mein Verlag verlangt daher auch immer eine Erklärung oder ähnliches in Kopie vom Finanzamt, um sicher zu gehen, dass die Nummer auch stimmt.
 
Im Grunde ist es recht einfach.
Wie es heisst ist auch egal , es sollte nur aus der Rechnung /Gutschrift wofür das Geld geflossen ist.

Provisionen werden im Grunde Buchhalterisch wie Eingangsrechnungen behandelt.

Deshalb wird auch bei privat Personen keinen Mwst. ausgewiesen.
Das ist vergleichbar mit dem Kauf von Privat.
damit du diese provision aber als Betriebsausgabe gelten machen kannst , braucht du einen Beleg.

Bei Firmenkunden musst du die Mwst. ausweisen. Hier führt der der die Provision erhält die Mwst. und bei dir sinkt die Zahllast.

Wäre also vergleichbar mit einem Einkauf bei einem Unternehmer mit ordlicher Rechnung.

Für die Versteuerung in Einkommenssteuerlicher Hinsicht ist jeder selbstverantwortlich.


Einen kleinen Haken gibt es aber , du solltest bei Privatpersonen aufpassen , wenn du nämlich erkennst das die Privatperson gar nicht mehr privat ist kannst du unter umständen zum Umsatzsteuerschuldner werden.

Ist aber ein anderes Thema.
 
also bei mir funktioniert das spiel mit der gutschrift/ quittung mit privatpersonen ohne probleme.

ich nehme privatpersonen, bezahle denen ein kleines fotohonorar mit
bezug auf einen bestimmten § des ust. die summe darf pro jahr und person
allerdings nicht über ca. € 500 liegen.

die personen füllen meinen vordruck aus, damit niemand sagt ich
pfusche und gut ist.

abgesegnet von der abteilung des fa, die für klagen zuständig ist.

das ganze wird auch von einem grossen medienverlag so gemacht
( sogar nur mit normler quittung ohne hinweis )

nachtrag: ich vermerke ausdrücklich, dass der betrag ohne mwst. ist.
 
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