Probleme m. unbezahlten rechnungen u. frage bzgl. angebotserstellung

Ich hoffe du hast diesmal was schriftliches, mündlich macht man überhaupt nix mehr, vor allem keine Geschäfte
 
... da hast Du sicherlich Recht. im mediengestalter-forum hieß es neulich, wenn der "kunde" meine sachen in druck u. anschl. auch in umlauf bringt (und das hat er - die plakate hängen in der ganzen stadt bereits aus) dann is' da trotzdem eine art vertrag zustande gekommen ... ich weiß halt nicht wie ich mich zukünftig verhalten soll ... sodass alles etwas "wasserdichter" ist.
 
Ja, hier:

Sehr geehrte Frau ...

Für unsere Rechnung vom ... ist bisher keine Zahlung eingegangen.
Bitte überweisen sie den fälligen Betrag bis spätestens ... auf unten-
stehendes Konto.

Falls sie in der Zwischenzeit schon überwiesen haben, ist dieser Hinweis
natürlich hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen, ...

Oder etwas lockerer:

Wir/Ich benötigen Ihre Hilfe!

Könnte es ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, unsere Rechnung vom xxx in Höhe von xxx zu begleichen?
Bitte prüfen sie das doch einmal und sorgen sie für baldigen Ausgleich.

Sollte sich ihre Zahlung und unsre Schreiben überschnitten haben, so betrachten Sie die Angelegenheit als erledigt und befördern diesen Brief mit einem kleine Schubs ins die Ablage "P"

mfg xxx

Aber um es auch mal klar zu sagen, derjenige der nicht zahlen will oder auch nicht zahlen kann, beeindruckt weder die ernste noch die heitere Variante.

Da hilft nur der Mahnantrag, den man online stellen kann.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=264226-1242029088840&Command=start
 
Danke für den Text. Ich denke Ich hab's schon bei "Vertragsabschluss" versemmelt ... ich hätte etwas schriftlich machen sollen ... nur wie u. in welcher form!? jetzt hat die tante mir bzw. meinem kumpel ja die hälfte bar ausgezahlt ... das is' alles 'ne sehr verfahrene situation irgendwie ...
 
Also ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem momentan nicht so richtig. Hier ist doch schon emhrfach gesagt worden, du sollst dir eine Auftragsbestätigung holen. Wenn du nicht weißt, was da drauf gehört, dann hilft dir das vielleicht weiter:

1. Anschrift und Name Auftragnehmer (du)
2. Anschrift (und ggf. Name Ansprechpartner) Auftraggeber (dein Kunde)
3. Datum (wie auf jedem Brief)
4. Leistungsumfang (Beschreibung dessen was du machen sollst, evtl. mit Hinweis auf ein vorheriges klar zugeordnetes Angebot)
5. Vergütung (Vereinbarte Gesamtsumme)
6. Liefertermin (voraussichtlicher oder fix vereinbarter)
7. Auslieferung (Datenformat - z.B. via upload, CD, E-Mail...)
8. Sonstiges (z.B. wenn Teilzahlungen vereinbart wurden - ich drittel es immer also 1. Teilrechnung bei Auftragserteilung, 2. Teilrechnung nach Freigabe des Entwurfs, 3. Teilrechnung mit Datenübergabe; Teilpreise dahinter setzen)
9. Verweis auf deine AGB (wenn du keine hast, dann schleunigst welche zulegen) und diese auch gut zugänglich machen.

Das ganze dann mit 2 Unterschriftenfeldern versehen + Datum, Ort. Beide Parteien unterschreiben. Fertig.
Das Ding dann jedesmal ausfüllen dauert 10 Minuten und du bist um eine Absicherung reicher.

Edit: Barzahlungen solltest du nur annehmen, wenn du die Möglichkeit hast eine Quittung auszustellen. Ansonsten kann es heißen "hat der Kumpel bekommen, muss wohl die andere Hälfte selber eingesteckt haben". Und schon steht Aussage gegen Aussage und es gibt keine Beweise für das fehlende Geld.
 
ok. danke. das hilft mir schon enorm weiter. was die "barzahlung" in diesem fall angeht ... er (mein kumpel) musste den erhalt von 200EUR schriftlich i.A. gegenzeichnen. naja, mal sehen wie das jetzt weitergeht ...
 
...wenn Sie die Ware erhalten haben und der Rechnung nicht widersprochen haben, haben Sie ja deine Konditionen akzeptiert.

...und mit dem Geld würde ich mal nett anfragen. Rein rechtlich sind sie ja erst in 10 Tagen (nach 4 wochen) im Verzug.

Wie kommst Du denn da drauf? Rechtlich gesehen ist man sofort im Verzug, sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben wurde. Du kannst auch gleich eine Mahnung schreiben und musst keine "Zahlungserinnerung" verschicken.
 
Das stimmt so nicht. In Verzug ist man erst 31 Tage nach Rechnungsdatum. So hat es mir mein Anwalt damals erklärt und so steht es auch immer wieder in anderen Foren oder auf Beratungsseiten.
 
Das mit dem Verzug hängt auch davon ab, wie man das formuliert.
"Zahlbar innerhalb von 30 Tagen" => NICHT im Verzug nach 30 Tagen!
"Zahlbar bis zum 11.06.09" => Ab dem 12.06. im Verzug.
Das Datum muss exakt bestimmt sein und darf nicht aus einer Formulierung abgeleitet werden.
 
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