Nach wie vor gilt in der BRD der grundsätzliche Zwistreit Kunsturheberschutzgesetz vs. Recht am eigenen Bild. Beides ist verfassungsmässig geschützt gehört damit zum höchsten gut eines jeden Bürgers.
In der Regel ist es schnurzpiepegal, wenn man als Gemüse verkleidetes Messepersonal publiziert.
Gerät man allerdings an einen cholerischen Rechthaber-Woller, so muss man sich letzten Endes seinem Wunsch beugen, sein Abbild asap von allen digitalen/analogen Plattformen und Publikationen zu löschen, auf denen es veröffentlicht worden ist.
So ein Super-Gau ist mir persönlich zum Glück erst ein Mal passiert, dafür sind meine Bilder mittlerweile entweder zu banal oder ich war seither schlau genug, entsprechende Model-Releases einzuholen.
Btw: Die Fragestellung ist in Zeiten von Facebook und Co sowas von Banalbanane! Schick den Auberginen ein paar Bilder (sie werden ich freuen), und falls wider Erwartn ein negativer Bescheid von sich kompromittierend dargestellt gefühlten Legumes kommen sollte, dann schmeiss das Bild halt in die digitale Tonne. Im ersten Schritt bekommt man im schlimmsten Fall eh nur eine Abmahnung, die weder strafrechtlich noch kostentechnisch relevant ist. Ich würde es in einem solchen banalen Fall einfach darauf ankommen lassen...
Ich finde ja schon das Du ein kleines bisschen zu abfällig über die crew sprichst und Ihnen damit auch zum Teil den Wert Ihrer Perfomance und der damit verbundenen Arbeit und Kreativität absprichst.
Nicht alles was auf dem Planeten rumläuft ist nur Linsenfutter.
Zum Glück sieht der TE das ein "wenig" sensibler.