Nichts als Ärger

*schwitz* Ich warte grade auf Nachricht, dass ein neues Topcase bei Gravis angekommen ist. Dann werde ich mein iBook hinbringen und es, im Rahmen der Garantie austauschen lassen. Mein Touchi ist schief. Aber wenn ich das hier so lese, bekomme ich ganz schön Muffensausen. Ich werde mein iBook abfotografieren, sodaß ich, sollte Bedarf sein, auf den Zustand vor der Reparatur hinweisen kann und auch den einen oder anderen Beweis habe. *schwitz*

*habe ich schon erwähnt, dass mir der Arsch auf Grundeis geht? Nicht? So ist`s aber*

dasich
 
Es gibt wieder Neuigkeiten von mir:
Hab eben mein PowerBook bei Gra... abgeholt - UNREPARIERT! Das Trackpad des neuen Topcase sei angeblich defekt gewesen. Man hätte deswegen wieder das alte Topcase montiert und ein neues Topcase bestellt. Zähneknirschend Heim gefahren.

Zuhaus PB eingeschaltet, Startgong - "Hey cool, mein Lautsprecher ist fratze!" Der interne Lautsprecher scheppert wie ne Blechtonne. Find ich echt klasse! Danke, Herr Apple-Authorized-Service-Provider!

Wo bleibt das deutsche Gelbe-Seiten-Widget? Ich muss mal nach nem Anwalt schauen...

AAAAAAAAAAAAAAAAARGH!
 
Nicht zu fassen! Das ist der letzte Sch****! So ein bodenlose Dreistigkeit ist wirklich nicht vertretbar! Ich hoffe, da lässt sich anwaltstechnisch was machen, damit die da mal ihr Fett wegbekommen! Die haben anscheinend wirklich zu viele Kunden, dass ist doch kein Geschäftssinn! Da hört der Spass auf!

Wünsche Dir viel Glück... Auf das, doch noch alles ein gutes Ende nimmt!

Gruss,

MarcJLH
 
Update:
Der Gra...-Techniker meinte ganz lapidar, dass das Scheppern des Lautsprechers durch das Topcase bedingt wäre. "Wird ja sowieso getauscht."... Geht's noch? Wie oft wollen die mein PowerBook noch kaputtreparieren? Offensichtlich sah man auch keinen Handlungsbedarf, sodass ich jetzt genötigt werde, mit einem scheppernden PowerBook bis zum Eintreffen des nächsten Topcases und dem damit verbundenen Austausch zu arbeiten... :eek: Ich bin ja sonst ein nervlicher durchaus belastbarer Mensch, aber jeder hat eine Toleranzschwelle, die in meinem Fall nun überschritten wurde. Eine gerade stattgefundene, 40-minütige Diskussion mit dem Store-Manager hat ergeben, dass das Einzige, was man mir anbieten könnte, eine externe Reparatur des Geräts in einer anderen Filiale wäre. Ihm wäre zwar sehr daran gelegen, die Reparatur schnellstmöglich auszuführen, aber ich müsse mit den Gegebenheiten leben. Das heisst konkret, dass der zum Zeitpunkt des Gesprächs wahrscheinlich(!) früheste Reparaturtermin der 08.08.05 sei. Der Transportweg in beide Richtungen würde mit jeweils 2 Werktagen veranschlagt, ein Intensivtest vor Ort mit 3 Werktagen. Unter Einbeziehung der Reparaturdauer von 1 Werktag sprechen wir hier über weitere 8 Werktage Nutzungsausfall. Garantien hinsichtlich der Gesamtdauer wollte man allerdings keine geben. "Das kann nach oben und unten variieren." [IRONIE]Hey, Danke, genau DAS wollte ich hören...[/IRONIE] :motz - 4 Monate scheinen wohl noch nicht genug zu sein. Gesetzt der Fall, dass diese Reparatur von Erfolg gekrönt sei, summiert sich der Ärger inzwischen auf 5(!!!) Monate. - Auf den Nutzungsausfall wollte man überhaupt nicht eingehen. "Ein Profi hat ja meist ein Ersatzgerät." Danke, ich fühle mich geschmeichelt, dass man mich einen Profi nennt. Schließlich habe ich ja zuhaus einen Desktop. Das Mobilgerät habe ich ja nur zum Posen gekauft. [IRONIE]Wofür kauft man sich wohl sonst ein Mobilgerät???[/IRONIE] Aber stimmt schon, ich kenne echt viele freiberufliche Außendienstler, die zuhaus einen Ersatzwagen stehen haben, der nur darauf wartet beim Ausfall des Autobahntieffliegers #1 endlich zum Einsatz zu kommen... Der Store-Manager blieb jedenfalls unbeeindruckt und lenkte ständig ab, indem er an den Gegebenheiten (grundsätzliche Ersatzteilversorgung, defektes Topcase, derzeit geringe Techniker-Kapazitäten) nunmal nichts ändern könne. Hey, ist es etwa mein Fehler, dass Gra... offensichtlich nichts von Material- und Personaldisposition versteht??? - Um es abschließend noch einmal auf den Punkt zu bringen: Mehr als das Genannte können man mir nicht anbieten. De facto ist das ein bislang noch unbestätiger Reparaturtermin, theoretische(!) Verfügbarkeit des Topcase, kein Ersatz oder Entschädigung bezügl. des Nutzungsausfalls. - Man erwartet also ernsthaft von mir, dass ich mit diesem Zustand abfinde. Das habe ich aber schon abgelehnt und angedeutet, dass ich einen Rechtsbeistand konsultieren werde, um die Unannehmlichkeiten und den Nutzungsausfall in Zahlen zu fassen und gegenüber der Gra...-Kette notfalls auf zivilrechtlichem Weg einzufordern. Produktivarbeit ist schließlich mit dem Gerät derzeit kaum möglich (andauernde Wartezeiten auf das Ersatzteil, Ausfall durch ständige Reparaturarbeiten, Nutzung nur mit externer Maus gewährleistet, Musikhören während der Arbeit durch den scheppernden Lautsprecher unzumutbar). - Verblieben bin ich mit dem Manager zum Abschluss des Gesprächs dahingehend, dass er einen verbindlichen Reparaturtermin mit einem entsprechenden Techniker vereinbaren soll. Bezugnehmend auf diesen Termin werde ich eine angemessene Frist für die Reparatur setzen. Sollte diese nicht eingehalten werden, werde ich eine Rücknahme des Geräts verweigern und den Marktwert zzgl. wertbeinflussender Faktoren (optische Neuwertigkeit, Speicher- und Airport-Upgrade) zivilrechtlich einklagen.

Hat sich hier schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation befunden? Anhaltspunkte für etwaige Nutzungsausfälle, die auf die unsachgemäße Behandlung des Service Providers zurückzuführen sind und dadurch weitere Reparaturmaßnahmen erforderlich machten, Fristsetzungen etc. wäre ich dankbar.
Damit hätte ich schon einige Dinge, mit denen ich an einen Rechtsbeistand herantreten kann.

Greetz,
macfreak
 
Zuletzt bearbeitet:
macfreak-ac schrieb:
Hat sich hier schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation befunden? Anhaltspunkte für etwaige Nutzungsausfälle, die auf die unsachgemäße Behandlung des Service Providers zurückzuführen sind und dadurch weitere Reparaturmaßnahmen erforderlich machten, Fristsetzungen etc. wäre ich dankbar.
Damit hätte ich schon einige Dinge, mit denen ich an einen Rechtsbeistand herantreten kann.

Greetz,
macfreak

Howdy,

oha wenn ich das alles hier so lese, dann wird es mir nicht gerade leicht gemacht mit dem Einstieg auf/in ein apple System, denn wenn ich das hier so lese, hat apple eher geringe Kontrollmechanismen bzgl. ihrer Auswahl der sog. Systemhändler und Service Werkstätten. Sowas gibt es auch bei anderen Herstellern/Anbietern, aber apple schreibt sich ja diese Art von Support groß/fett auf ihre Fahnen damit jeder apple Kunde ein zufriedener Kunde ist.
Hier sollte apple, sofern der deutsche Absatzmarkt für apple wichtig erscheint, schnell nachbessern und solche Subunternehmen anmahnen und bei wiederholten Vorfällen aus ihrem Kreis ausgliedern (sprich ihnen kündigen).

So nun zu deiner Frage :
Du müsstest erst einmal nachweisen, daß dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, sprich das du das Gerät beruflich mit mehr als 70% nutzt. Du mußt dir dann aber auch die Frage gefallen lassen, warum du in solch einem Fall der verwendung des Gerätes nicht eine ZusatzGarantie/Versicherung abgeschlossen hast, die z.B. eine Reaktionszeit von max. 48Std. (somit auch die Reperatur), stellen eines Ersatzgerätes etc. beinhaltet - was man eigentlich macht, wenn man beruflich drauf angewiesen ist.
Hast du diesbezüglich keine Unterlagen/Beweise/gute Gründe, wird nach meiner Meinung jegliche Regresforderung seitens von der besagten Firma (zurecht) abgewiesen und auf dem Wege der Kundenkulanz geregelt.
Hilft dir zwar gar nichts und ich kann deinen Ärger nur allzu gut verstehen, aber so in etwas steht das alles in den AGB der besagten Firma - sprich du hättest im Vorfeld erkennen können, was auf dich zukommt, wenn du mit diesem Unternehmen einen Vertrag abschließt.
Zumal ja die Frima versucht die aufgetretnen Fehler auf ihre Kosten zu beseitigen, aber eben nach ihren Spielregeln. Du hast aber die Möglichkeit nach den dritten mißglückten Reperaturversuchs einen Schadenersatz zu erwirken, zwar nicht auf Grundlage des Ausfalls, aber auf der Grundlage, daß ein Gerät welches im Einwandfreien Zustand (dafür brauchst du Beweise! (Protokoll, Zeugen)) Zwecks eines Upgrades abgeliefert wurde und du es mit mehren (verdeckten) Mängel zurück bekommen hast.
Da wird in den meisten Fällen über eine Firmenversicherung der Schaden ermittelt und dann erstattet.
Der andere Weg wäre zur einer Verbraucherzentrale zu gehen, am besten mit allen Unterlagen, sich dort beraten lassen (ca. 10€ inkl. aller Blankoschreiben für dein Anliegen) und/oder apple direkt über diesen Vorfall zu informieren, mit dem dezenten Hinweis auf eine breite Masse von Lesern in bestimmten Foren.

Du wirst dabei erst einmal das Gefühl haben, das du dort auch auf taube Ohren stößt, aber das läuft dann alles im Hintergrund ab, die Anrufe werden kommen ;) - kenne das nur zu gut von Namenhaften PC Notebookherstellern her.

Drücke dir die Daumen.

lg
Pit
 
a) bietet Gravis eine solche Zusatzgarantie IMHO nicht an
b) muss man keinesfalls einen solchen Fall einkalkulieren (dass es über 4 Monate dauert); ein kurzfristiger Ausfall von weniger als 5 Werktagen für eine Reparatur ist realistisch und zumutbar, aber die Standzeiten bei Gra... haben sich inzwischen auf weit mehr als diesen Zeitraum summiert
c) bin ich nicht gezwungen diese Spielregeln zu akzeptieren, da die Entwicklung des Vorfalls eben auf Unzulänglichkeiten des Technikers zurückzuführen sind; ich habe keinen Fehler gemacht!
d) das Gerät stand jetzt mindestens 3x bei Gra... zur Reparatur
e) der Zustand des Geräts vor der ersten Reparatur kann durch zahlreiche Zeugen bestätigt werden; ich habe sogar eine Kopie des Übergabeprotokolls, in dem steht, dass das Gerät über keinerlei sichtbare Beschädigungen verfügt
 
macfreak-ac schrieb:
a) bietet Gravis eine solche Zusatzgarantie IMHO nicht an
b) muss man keinesfalls einen solchen Fall einkalkulieren (dass es über 4 Monate dauert); ein kurzfristiger Ausfall von weniger als 5 Werktagen für eine Reparatur ist realistisch und zumutbar, aber die Standzeiten bei Gra... haben sich inzwischen auf weit mehr als diesen Zeitraum summiert
c) bin ich nicht gezwungen diese Spielregeln zu akzeptieren, da die Entwicklung des Vorfalls eben auf Unzulänglichkeiten des Technikers zurückzuführen sind; ich habe keinen Fehler gemacht!
d) das Gerät stand jetzt mindestens 3x bei Gra... zur Reparatur
e) der Zustand des Geräts vor der ersten Reparatur kann durch zahlreiche Zeugen bestätigt werden; ich habe sogar eine Kopie des Übergabeprotokolls, in dem steht, dass das Gerät über keinerlei sichtbare Beschädigungen verfügt

Howdy,

pardon aber wenn du das alles so gut weist, warum machst du dann hier so einen Alarm und leitest nicht die dir genehmen Schritte ein? Nur so als Frage.

zu a) Sofern mir bekannt ist, bietet aber apple so ein "Carepaket" an und wenn du es eben beruflich brauchst, mußt du dir eben Händler aussuchen die solche Fälle mit berücksichtigen = halt teurer...

zu b) das ist deine Sichtweise, besagte Firma wird evtl. anders argumentieren, somit Ansicht gegen Ansicht - kann im Endeffekt nur eine Schiedsstelle/RA klären

zu c) auch deine Sichtweise, denn du übergibst solch ein Gerät zur Aufrüstung in eigener Verantwortung, sprich es wird irgendwo in den AGB stehen, daß man zwar für entstande Schäden am Gerät aufkommt (was besagte Firma ja auch gerade versucht) aber nicht für Folgeschäden/Ausfälle/Datenverlust - darum immer die AGB gründlich lesen (nur so als Tipp)

zu d) wie schon erwähnt, nach dem dritten Versuch hast du andere Rechte - wenn besagter Laden (Manager) über Gesetze/Paragraphen informiert ist, sollten sie auch wissen das jetzt der Zug für sie abgefahren ist. Aber auf der anderen Seite hast du einen weiteren Versuch zugestimmt - also ist die besagte Firma wieder (fein) raus :(.

zu e) somit hast du diesbezüglich noch eine gute Karte zur Argumentation.

Somit (wenn es mein Gerät & Fall wäre) wüßte ich, was ich nun machen würde, aber vielleicht hast du ja nun auch Glück (Daumen drück).

lg
Pit
 
Das Ersatzgerät bei Reparatur war früher im Umfang des APP für mobile Geräte. Heute ist das, soweit ich weiss, nicht mehr der Fall.

Wieso sprichst Du von Aufrüstung? Das Gerät hatte einen "qualifizierten" Defekt, d.h. ein solcher, dessen Behebung eindeutig unter die Vertragsbestimmungen fällt. Dieser Defekt wurde zwar behoben, das Gerät wurde dabei aber beschädigt. Dies soll nun, nach Ansicht des Store-Managers, im was-weiss-ich-wievielten Versuch behoben werden. Dem habe ich von meiner Seite aber noch gar nicht zugestimmt. Ich habe ihm lediglich eine Frist bis morgen Mittag gesetzt, in der er einen verbindlichen Termin für eine etwaige Reparatur finden soll. Es liegt in meinem Ermessen, ob ich diesen Termin wahrnehme, oder ob ich mich anderer, mir zur Verfügung stehender Mittel bediene. Nur wird die Situation davon zunächst nicht besser. Das vertraglich zustehende Angebot auf ein qualitativ gleichwertiges Gerät schlage ich aus, da ein solches wohl kaum verfügbar sein wird (optisch neuwertig). Ich habe angeboten gegen Zahlung eines angemessenen Aufpreises ein neues PowerBook zu erwerben, aber dies schlug der Manager aus.

Ich frage mich, was Du Dir von der Anspielung auf das "gründliche Lesen" der AGBs versprichst? Ich habe hier um ernsthafte Erfahrungen gebeten. Stattdessen präsentierst Du mir überflüssige Ratschläge (sinngemäß: "demnächst vorher Gehirn einschalten") und nutzlose Kommentare wie "wenn es mein Gerät wäre, wüßte ich was ich nun machen würde". Davon hat kein Leser des Beitrags etwas, ergo hättest Du Dir die Mühe sparen können.
 
Entschuldige das ich versucht habe das aus beiden Sichtwinkeln zu betrachten und Entschuldigung das ich nicht sofort in der Lage bin dir ein neues PB zu besorgen - aber was erwartest du denn hier von uns/mir? Das dir ein Gesetzestext präsentiert wird, der dir in allen Belangen Recht gibt, sodaß du nun auf der Stelle ein funktionstüchtiges Gerät bekommst?
Mein Ratschlag war und ist, gehe zu einer Verbraucherzentrale und melde den Vorfall apple, zudem ein Brief per Einschreiben an den Vorstand von Gravis - was anderes kannst du auch gar nicht machen, da auch der Manager anscheind blockt. Und letztendlich hast du schon stillschweigend zugestimmt, da ihm Frist zur Terminvalidierung bzgl. der Schadensbehebung gegeben hast - ja auch mündliche Absprachen/Zusagen/Anfragen können/sind verbindlich.
Das mit den AGB war ein Hinweis auf "Man sollte sich die AGB genau durchlesen um im Falle des Falles, alle Möglichkeiten für sich auszuschöpfen" - sprich das du dann nicht wie ein Depp im Laden stehst.
Aber nun gut, gehe weiter so vor - dir ein langes Leben und viel Erfolg beim Hörner abstoßen...
 
CrazyHarlequin schrieb:
Mein Ratschlag war und ist, gehe zu einer Verbraucherzentrale und melde den Vorfall apple, zudem ein Brief per Einschreiben an den Vorstand von Gravis - was anderes kannst du auch gar nicht machen ...
Das mit den AGB war ein Hinweis auf "Man sollte sich die AGB genau durchlesen um im Falle des Falles, alle Möglichkeiten für sich auszuschöpfen" - sprich das du dann nicht wie ein Depp im Laden stehst.

Ich glaube, dass du in allen Punkten Recht hast, CH (übrigens: herzlich Willkommen im Forum), aber das hilft MacFreak nicht aufs Fahrrad. Klar, so umsichtig, wie du beschreibst, sollte man einkaufen (und reklamieren). Allein, wer tut das? Und dann Folgendes: MacFreak ist seit fünf Monaten gezwungen, mit einem Schaden rumzueieren, den er nicht verursacht hat, für den er absolut nichts kann. Er hat nichts falsch gemacht (höchstens, dass er dem Schadensverursacher gegenüber bislang zu kulant war.) Denn es ist ja dummerweise so, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, die Firma Gra, auch derjenige zu sein scheint, der einzig den Schaden wieder beheben kann. Das bringt dich in diese Zwangslage und das würdest du bei keinem Autolackschaden durchgehen lassen. Kennst du einen Fall, dass derjenige, der die Kratzer reinmacht, dich fünf Monate lang mit der Reparatur vertrösten kann, weil er mutmaßlich der einzige ist, der den Fehler auch wieder ausbügeln kann.
Hier ist es anders und in dieser No-Win-Situation wirst du dann mit diesen dummen Sprüchen vertröstet, daß das angekommene Reparaturteil selber kaputt war, nicht passte usw. Und die zeit vergeht, der schaden bleibt. Das ist skandalös. Und der einzige Ausweg scheint mir in der Fortführung deines ersten Rats zu sein, CH.
Man muss die Öffentlichkeit suchen und solche Geschäftspraktiken breit anprangern. Den Anwalt einschalten bringt nur im Einzelfall vielleicht etwas, Denn der wälzt dann Feinheiten der nicht gelesenen AGBs - für dein gutes Geld. Un der nächste Kunde - vielleicht DU! - wartet wieder fast ein halbes Jahr darauf, dass ein Schadensverursacher nach dem Lustprinzip seinen Reparaturpflichten nachkommt.
 
macfreak-ac schrieb:
Danke, dass doch noch jemand die Situation richtig interpretiert. :)
Danke für die Blumen, aber rein auf der Anwaltsachebene behält CH einfach Recht. Man muss also anders vorgehen, sonst kommt man mit diesen ewigen Vertröstungen unter die Räder.
 
macfreak-ac schrieb:
Danke, dass doch noch jemand die Situation richtig interpretiert. :)

Also, ich hab nicht alle Kommentare gelesen, aber ich will hier mal das sogenannte Recht auf Wandel in den Raum schmeissen..
Folgende Geschichte: SonyEricsson t68i (onlone Vertrag bei Vodafon verlängert), nach ca.15 Monaten Auflegen Taste defekt, eingeschickt..:rolleyes:

ein t68 zurückbekommen, eingeschickt..:mad:

t68i mit defektem Joystick wieder bekommen, ca.6 Monate trotzdem benutzt,eingeschickt...:(

Wieder t68 zugeschickt bekommen..:mad:

Zwischen all diesen einschick Eskapaden habe ich meinen Uraltknochen mit null Ausstattung benutzt..

(Hinweis: Es ist mir dreimal versichert worden ich könnte wegen der onlone Verlängerung nicht in den Shop gehn.. Ich Trottel..)

Dann doch entnervt in den Vodafonstore am Platz gegangen (zwei Tage vor Garantieablauf/ erneuter Vertragsverlängerung), gesagt " Ich bin`s leid, blablabla, Geschichte erzähl, blabla, und jetzt mache ich mein Recht auf Wandel geltend ! Ich hätte gern ein Nokia 6230."
Fünf Minuten später habe ich dann den Laden mit einem entspannten Grinsen und einem neuen Handy verlassen! :cool:

Zur Erklärung: Recht auf Wandel= Drei mal Umtauschen/ reparieren - anspruch auf neues Gerät. Dies muss allerdings innerhalb einer Garantiezeit stattfinden.
Ich sag noch hinzu daß ich kein Advokat bin und von Gesetzen recht wenig Ahnung habe..
Also alle Angaben ohne Gewähr! Selber schlau machen...

Zum Thema Gra...: Von den AGB`s (Garantiebestimmungen) hab ich auch keine Ahnung. (Was ich dumm bin..) ;)

Trotzdem hoffentlich ein nützlicher Hinweis...
Gruss weilomas :)

ps. Das Nokia 6230 habe ich in Euros verwandelt und mir für das erhaltene Geld einen Zweitvertrag mit SE S700i zugelegt..
Demnächst werde ich mir dann bei Vodafon ein noch neueres Mobiltelefon besorgen, da ich bis lang nur meinen Vertrag verlägert habe aber mir noch kein neues Mobiltelefon ausgesucht habe... Ein k750i oder ein w800i wären ganz im Sinne des Erfinders!! :D
 
So die Sache hat für mich ein positives Ende genommen ich habe 480,00 € + das Geld für die HD und den Einbau wiederbekommen das sind fast 100,00 € mehr als ich für das iBook bezahlt habe :D
 
marco312 schrieb:
So die Sache hat für mich ein positives Ende genommen ich habe 480,00 € + das Geld für die HD und den Einbau wiederbekommen das sind fast 100,00 € mehr als ich für das iBook bezahlt habe :D
Schön! :)
Und nu? Musst du dir jetzt ein neues kaufen?
 
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