Neukauf Imac 27", Angst vor Rückläufer, Ausstellungsstück

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david123

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Hi Leute,

Kurze Frage:

Wie kann ich bei Neukauf eines Imac 27" feststellen, ob dieser wirklich neu ist ?
Ware wird in einem Laden gekauft und aus diversen Gründen, habe ich Annahme zu zweifeln.

Die SMART Daten auslesen wäre eine Möglichkeit, aber die Platte wird bestimmt getauscht.

Bin für jeden Tip dankbar.

gruss
 
Wenn Du kein Vertrauen in den Laden hast> woanders kaufen? Online?

Wenn über all noch die Pelle drauf ist, würde ich mal davon ausgehen, dass das Gerät neu ist. Bei meinem iMac, allerdings kein BigBlock 27", war so ne Kunststoffpelle drüber. Das Klebesiegel war unbeschädigt und wenn jemand vorher dran gewesen wäre, wäre das zu erkennen gewesen.


Gruß Blaupunkt
 
Ist das Klebeetikett auf dem Karton unbeschädigt? Ist das Siegel auf dem Zellstoff-Displayüberzug gebrochen?
Wenn die beiden Aufkleber unberührt sind, dann wurde der Mac zumindest nicht im Laden schon einmal umgepackt.
 
Den Laden angerufen. Laden schickt Angebot per E-Mail und teilte mir mit, das der Imac innerhalb von 3-5 Tagen im Laden angeliefert sei. Nach 5 Tagen immer noch keine Antwort, also rief ich an. Man teilte mir mit: Nicht lieferbar (auch in den anderen Standorten hatten sie nachgefragt), erst so in 2-3 Wochen. Ich sagte ok, dann stornieren Sie die Bestellung.

Plötzlich kam ein Anruf und man sagte mir, das er nun doch verfügbar ist.

Das macht mich etwas stutzig. Ich würde den gerne woanders kaufen, aber man teilte mir mit, das dies nicht möglich sei, weil ich ja sowas wie einen Vetrag habe.

Habe nur eine Auftragsbestätigung per mail und nicht unterschrieben.

Keine Ahnung. 2100 Euro ist ja nicht gerade wenig Geld.
 
Ok die Klebeetiketten.... aber ich habe den mit 8 GB ram geordert. Also werden die wohl gebrochen sein.

Habe den IMac noch nicht.
 
Wovor hast du Angst?
Wenn das Teil einen offenkundigen Schaden hat, dann kannst du immernoch vom Kauf zurücktreten, falls du darauf bestehst, ihn im Laden schon zu begutachten. Hat das Teil später einen Defekt, dann hast du Garantie drauf. Ein Defekt tritt auch durchaus mal bei Geräten auf, die erst vom Endanwender in Gebrauch genommen wurden.
Und sorry, aber: wenn du den Mac mit 8GB geordert hast (also Einbau im Laden und nicht CTO) und ein gewissenhafter Techniker hat ihn eingebaut, dann musste er den iMac einschalten um zu überprüfen, ob die 8GB auch adressiert werden. Damit wäre er ebenfalls schon einmal in Benutzung gewesen.
 
Dank Oreo.

Aber mir geht es nur um eine Sache:

Ich möchte keinen Imac kaufen, bei dem das Display und die Hardware schon hunderte Stunden auf dem Puckel haben. Außerdem möchte ich auch keinen IMac haben, auf dem schon 5000 Kids rumgeklickt haben.

Das meine ich :)
 
Dank Oreo.



Ich möchte keinen Imac kaufen, bei dem das Display und die Hardware schon hunderte Stunden auf dem Puckel haben. Außerdem möchte ich auch keinen IMac haben, auf dem schon 5000 Kids rumgeklickt haben.

du meinst du willst also kein ausstelllungsstück haben?

mfg Andy
 
I see.

Edit: Dieser Teil war unsinn.

Mit Verlaub gesagt wäre es äußerst dreist (im schlimmsten Fall sogar Betrug) von einem Händler, dir einen solchen Handel ohne dein Wissen auf's Auge zu drücken.
Wenn dir der Händler schon jetzt nicht geheuer ist, dann kauf halt woanders.
Ich kenn den Händler ja nicht, aber aus dem eigenen Beruf weiß ich, dass auch ab und zu Fehler passieren.
Kunde ruft an und fragt nach einem Gerät - Verkäufer sagt: "Haben wir nicht mehr an Lager." - Es stehen aber mehrere Geräte beim Händler, die per Auftrag bereits für andere Kunden reserviert sind (dass sagt er dir ja nicht) - einer der Kunden, die reserviert haben, sagt nun ab - Gerät wird wieder frei - Händler ruft dich an und teilt dir mit, er habe nun einen Rechner für dich frei bzw. aufgetrieben.
Ich würde da wenigstens mal unvoreingenommen hingehen und sehen, wie sich der Kauf gestaltet.
 
Danke Oreo. Ich mag die Oreo Kekse mit der weissen Schokolade ;-)

Ja das stimmt wohl. Ich schaue mir den IMac unvoreingenommen an. Ich werde berichten.

Vielen Dank für deine Hilfe!!
 
§119 ff. i. V. m. § 142 BGB sind die einschlägigen Normen, falls der Händler nochmal mit der Vertragsgeschichte kommt!
 
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