Hab gestern bei Amazon.de ein in Nov. 2011 gekauftes Gerät, das nun defekt ist, per eMail reklamiert - als Antwort kam:
Gesagt, getan - besser könnte es nicht sein!
Um was für ein Produkt ging es denn?
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Hab gestern bei Amazon.de ein in Nov. 2011 gekauftes Gerät, das nun defekt ist, per eMail reklamiert - als Antwort kam:
Gesagt, getan - besser könnte es nicht sein!
Wenn man es ganz genau nimmt, ist das solange nicht ausgeschlossen, bis der Hersteller das in seinen Garantiebestimmungen auch wirklich ausschließt. So zumindest mein Wissen.Natürlich ausgenommen von Garantie … die auf die Schuld des Endkunden schließen lässt (falsche Handhabung, Sturzschaden, Feuchtigkeitsschaden etc).
Ich auch nicht. Habe auch nie behauptet, dass es in "freier Wildbahn" so etwas gibt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Hersteller selber bestimmen kann, was er mit der Garantie abdeckt. Und das sollte meiner Aussage eigentliche entnommen werden. Denn umgekehrt ist es ja Praxis. Apple gibt auf den Akku bspw. kein ganzes Jahr Garantie. Auch Fahrzeughersteller schließen Verschleißteile aus. Etc. pp.Ich jedenfalls kennen keinen Hersteller der Eigenverschulden mit in die Garantie rein nimmt …
Das wäre aber schlecht für den Verbraucher... Die Beweislastumkehr bewirkt nämlich, dass der Käufer in den ersten 6 Monaten nicht beweisen muss, dass das Produkt schon beim Kauf defekt war.Es wird zumindest Zeit, die Beweislastumkehr abzuschaffen.
Mit dieser ist die gesetzliche Gewährleistung nichtmal das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben ist.