picknicker1971
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 05.06.2005
- Beiträge
- 10.848
- Reaktionspunkte
- 7.086
Bei der Zulassung gibt es schon welche Kriterien. Ohne welche Werkstatt darf man welche Automarke nicht verkaufen, genauso sind die Ersatzteile für ein Zeitraum vorgeschrieben. Warum sollte es bei Apple anders sein. Das mit den abgenutzten Schrauben ist ziemlich mager als Argument, es war kein Garantie Fall. Aber was anderes, kenne Mac nicht, aber sicher gibt es welche Außen Siegel, waren die auch beschädigt? Kann es Apple beweisen?
Kein Wort verstanden, was Du hier von Dir gegeben hast ...
Aber kurz und knapp - Du hast keinen blassen Schimmer, ob und welches Gesetz es angeblich gäbe, auf das Du Dich in #52 beziehst.
Zuletzt bearbeitet: