Negative Bewertung bei Internetauktionshaus löschen lassen

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Bodo_Bachmann69

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Hi Leute,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Internetauktionshaus einen DVD-Player verkauft, der sich vor dem Versand in einem tadellosen Zustand befand. Dies kann ich anhand von Bidlern und Zeugen beweisen. Als das Gerät beim Käufer eintraf, war angeblich die fordere Zierblende vor dem DVD-Schlitten defekt.
Da das Gerät versichert verschickt wurde, habe ich den Käufer mehrmals darauf hingewiesen, sich mit dem entsprechenden Versanddienstleister in Verbindung zu setzen.
Leider hielt der Kunde das nicht für notwendig und nun ist die Frist von 7 Tagen verstrichen. Des Weiteren wurde mir unterstellt, den Player unvollständig verschickt zu haben, weil sich kein Euro-AV-Kabel im Lieferumfang befand. Nur leider war das Kabel nie Bestandteil der Auktion und wurde auch mit keinem Wort erwähnt. Es wurden expliziert nur der Player (inkl. integrietem Stormkabel) und der Fernbedienung erwähnt.

Nun hat mir der Käufer eine negative Bewertung gegeben inkl. folgender Begründung:
Ware defekt. Ware unvollständig. Keine Schadensregulierung.

Das ist aber absolut falsch. Ich habe mich wirklich sehr bemüht, um dem Käufer zu helfen. Ich habe ihm sogar eine s.g. Schadensanzeige (PDF) zur Anzeige, des Schadens beim Versanddienstleister per mail zukommen lassen. Zudem lauten die Bedingungen des Versanddienstleisters wie folgt:

1. Bitte laden Sie die Schadensanzeige auf Ihren PC und füllen Sie das Formular vollständig aus.

2. Bitte geben Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Formular zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der [Name geändert] ab.

Bitte beachten: Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.


Kann mir evtl. jemand bei der Rechtslage weiter helfen?? Ich möchte diese ungerechtfertigte Bewertung natürlich nicht hinnehmen und löschen lassen.
 
Sorry, aber der DHL kannst du das so nicht unterschieben. Dann hast du evtl. schlecht verpackt. Wenn ein Paket keinerlei äußerliche Beschädigungen aufweist, wird DHL auch nichts erstatten. Dafür bräuchtest du mindestens mal Fotos vom Empfänger…

Mit dem AV-Kabel hast du natürlich recht ;)

Um solchen "Enttäuschungen" zuvorzukommen, wäre es allerdings gut gewesen das nicht mitgelieferte AV-Kabel zu erwähnen, da es normalerweise bei diesen Geräten beiliegt.

EDIT: Der Empfänger kann gar keine Forderungen oder Anzeigen gegenüber DHL stellen, da er mit dieser nie einen Vertrag geschlosen hat. Das ist dein Job. Du hast die Belege, hoffentlich ;)
 
Du wirst Dich wohl zunächst einmal mit Deinem Internetauktionshaus bzw. deren Auktionsregeln und/oder AGBs auseinandersetzen müssen.

Eine "Rechtslage" (also irgendetwas, was Du z.B. vor Gericht geltend machen kannst), gibt es IMHO erstmal nicht.

MfG, Peter
 
Jo, die Belege habe. Allerdings ist es tatsächlich so, dass der Empfänger mit der Schadensanzeige und dem Paket zu zum Versanddienstleister gehen muss. Das Paket wird dann zur Schadensaufnahme nach XXX geschickt, beurteilt und kommt dann zurück. Was soll ich denn machen? Ich habe mit den Leuten ja gesprochen. Das Paket, in dem der defkete Player war, muss beurteilt werden.
Und schlecht verpackt war es nicht, dass es sich um eine stabile OVP handelte.
 
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