Bodo_Bachmann69
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Hi Leute,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Internetauktionshaus einen DVD-Player verkauft, der sich vor dem Versand in einem tadellosen Zustand befand. Dies kann ich anhand von Bidlern und Zeugen beweisen. Als das Gerät beim Käufer eintraf, war angeblich die fordere Zierblende vor dem DVD-Schlitten defekt.
Da das Gerät versichert verschickt wurde, habe ich den Käufer mehrmals darauf hingewiesen, sich mit dem entsprechenden Versanddienstleister in Verbindung zu setzen.
Leider hielt der Kunde das nicht für notwendig und nun ist die Frist von 7 Tagen verstrichen. Des Weiteren wurde mir unterstellt, den Player unvollständig verschickt zu haben, weil sich kein Euro-AV-Kabel im Lieferumfang befand. Nur leider war das Kabel nie Bestandteil der Auktion und wurde auch mit keinem Wort erwähnt. Es wurden expliziert nur der Player (inkl. integrietem Stormkabel) und der Fernbedienung erwähnt.
Nun hat mir der Käufer eine negative Bewertung gegeben inkl. folgender Begründung:
Ware defekt. Ware unvollständig. Keine Schadensregulierung.
Das ist aber absolut falsch. Ich habe mich wirklich sehr bemüht, um dem Käufer zu helfen. Ich habe ihm sogar eine s.g. Schadensanzeige (PDF) zur Anzeige, des Schadens beim Versanddienstleister per mail zukommen lassen. Zudem lauten die Bedingungen des Versanddienstleisters wie folgt:
1. Bitte laden Sie die Schadensanzeige auf Ihren PC und füllen Sie das Formular vollständig aus.
2. Bitte geben Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Formular zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der [Name geändert] ab.
Bitte beachten: Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.
Kann mir evtl. jemand bei der Rechtslage weiter helfen?? Ich möchte diese ungerechtfertigte Bewertung natürlich nicht hinnehmen und löschen lassen.
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Internetauktionshaus einen DVD-Player verkauft, der sich vor dem Versand in einem tadellosen Zustand befand. Dies kann ich anhand von Bidlern und Zeugen beweisen. Als das Gerät beim Käufer eintraf, war angeblich die fordere Zierblende vor dem DVD-Schlitten defekt.
Da das Gerät versichert verschickt wurde, habe ich den Käufer mehrmals darauf hingewiesen, sich mit dem entsprechenden Versanddienstleister in Verbindung zu setzen.
Leider hielt der Kunde das nicht für notwendig und nun ist die Frist von 7 Tagen verstrichen. Des Weiteren wurde mir unterstellt, den Player unvollständig verschickt zu haben, weil sich kein Euro-AV-Kabel im Lieferumfang befand. Nur leider war das Kabel nie Bestandteil der Auktion und wurde auch mit keinem Wort erwähnt. Es wurden expliziert nur der Player (inkl. integrietem Stormkabel) und der Fernbedienung erwähnt.
Nun hat mir der Käufer eine negative Bewertung gegeben inkl. folgender Begründung:
Ware defekt. Ware unvollständig. Keine Schadensregulierung.
Das ist aber absolut falsch. Ich habe mich wirklich sehr bemüht, um dem Käufer zu helfen. Ich habe ihm sogar eine s.g. Schadensanzeige (PDF) zur Anzeige, des Schadens beim Versanddienstleister per mail zukommen lassen. Zudem lauten die Bedingungen des Versanddienstleisters wie folgt:
1. Bitte laden Sie die Schadensanzeige auf Ihren PC und füllen Sie das Formular vollständig aus.
2. Bitte geben Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Formular zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der [Name geändert] ab.
Bitte beachten: Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.
Kann mir evtl. jemand bei der Rechtslage weiter helfen?? Ich möchte diese ungerechtfertigte Bewertung natürlich nicht hinnehmen und löschen lassen.