Navigon -- POI Funktion und Blitzerwarnung?

Wer moralisch die Einsicht bringt, diese Option nicht zu aktivieren, weil er in der Stadt immer 50 fährt, dann braucht er dies auch nicht zu tun.

Wenn das so wäre, bräuchte man keine Gesetze. Wenn man das ganze auf die Spitze treibt, sollte man nach der Argumentation auch frei Waffen (der Wagen wird ja immer wieder als Waffe verstanden und eingesetzt) verkaufen dürfen. Es hat ja jeder die Option, keine Leute damit zu erschiessen. Das mit den Optionen und der Hoffnung auf freiwillige Einhaltung von Regeln funktioniert mit Menschen nun mal nicht. Dann gäb es auch keine Raser und wir müßten uns nicht über Radarwarner unterhalten.

Nix rechtliche Grauzone ! Blitzerwarner sind in deutschland verboten.

Also zu den Radarwarnern... damit waren doch eignetlich immer Geräte gemeint, die "Blitzen" erkennen und stören, also aktiv gegen Radarfallen vorgehen. Das machen die Navis nicht. Hier werden lediglich bekannte Blitzen auf der Karte angezeigt, aber es werden keine Blitzen erkannt. Die Standorte müssen weder stimmen, noch sind sie vollständig. Mobile Einheiten werden nicht erkannt, anders als bei Radarwarnern.

Und wenn de in der Schweiz damit erwischt wirst ist dein Navi ( iPhone ) auch weg

Aber gut, vielleicht ist eine Marktlücke... wenn ich vor Fahrtantritt eine Karte nehme und dort alle bekannten Radarfallen einzeichne, die dann meiner Frau auf den Schoss lege, sie mich an jeder verzeichneten Stelle warnt und ich in der Schweiz angehalten werde, behalten die meine Frau? Vielleicht findet ja der ein oder andere Gefallen an der Idee.

In dem Zusammenhang:
Man darf das iPhone weder halten noch aufnehmen, zählt da das darauf tippen auch zu? Wenn es neben mir auf dem Beifahrersitz liegt, wer kann denn dann sagen, dass ich es in die Hand genommen habe, oder es lag und ich nur drauf rumgetippt hab? Ist es im Flugmodus noch ein Handy? Darf ich das iPhone also überhaupt in irgendeiner Weise während der Fahrt nutzen?
Nur nebenbei:
Ich stehe mit meinem iPod Touch mit laufendem Motor in einer Wlanzone und Telefoniere über Voip. Ist das verboten? Ist ja weder Mobil- noch Autotelefon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja kommt, vergleichen wir Blitzwarner mit Waffen und Raser mit Pädophilen.
Genug Stopschilder haben wir auf den Straßen ja schon :crack:
 
Aber gut, vielleicht ist eine Marktlücke... wenn ich vor Fahrtantritt eine Karte nehme und dort alle bekannten Radarfallen einzeichne, die dann meiner Frau auf den Schoss lege, sie mich an jeder verzeichneten Stelle warnt und ich in der Schweiz angehalten werde, behalten die meine Frau? Vielleicht findet ja der ein oder andere Gefallen an der Idee.

:rotfl::rotfl::rotfl:

herrlich. ich dreh durch. der tag ist gerettet.
 
Also zu den Radarwarnern... damit waren doch eignetlich immer Geräte gemeint, die "Blitzen" erkennen und stören, also aktiv gegen Radarfallen vorgehen. Das machen die Navis nicht. Hier werden lediglich bekannte Blitzen auf der Karte angezeigt, aber es werden keine Blitzen erkannt. Die Standorte müssen weder stimmen, noch sind sie vollständig. Mobile Einheiten werden nicht erkannt, anders als bei Radarwarnern.
Das betreffende Gesetz macht da keinen Unterschied. Jedes technische Gerät, das aktiv (also mit einem Warnton oder Licht oder wie auch immer) direkt vor Ort warnt ist verboten und kann beschlagnahmt werden. Wie das ganze funktioniert (ob durch Erkennung der Radar-Strahlung oder durch eine Ortsdatenbank in Verbindung mit GPS) ist dem Gesetz gleich.
Aber wenn die Polizei die neueste High-Tech im Einsatz hat, ist das eh alles egal... es gibt mittlerweile Lasergeräte, die bereits auf einen Kilometer Entfernung die Geschwindigkeit messen können. Radarwarner erkennen sowas nicht und die üblichen Blitzermelder warnen selten so früh... selbst wenn sie überhaupt den Ort kennen.
 
Was wäre, wenn das Gerät keinen Warnton ausgibt, sondern nur den Punkt auf dem Display zeigt?
Ist es denn schon in Fällen zu Verurteilungen gekommen?

Die Geräte warnen ja auch nicht erst 5m vor der Blitze. Die Entfernung wird sich ja auch einstellen lassen.
 
Machen wir es mal so:

1. Ich habe Navigon 7.0 für mein altes Windows Mobile Telefon. Meine Frau hat Navigon Hardware. Beide Systeme bieten die Blitzer optional zum Einschalten an. Die Aktivierung ist ein wenig (gewollt) umständlich und man erhält den Hinweis, dass die Nutzung dieses Dienstes in einigen Ländern Europas nicht erlaubt sei. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Nutzung in einigen anderen Ländern Europas erlaubt ist.

Es besteht kein für den Verbraucher nachvollziehbarer Grund, diese Option im iPhone dem Kunden nicht anzubieten, zumal in anderen Ländern Europas die Nutzung auch legal ist. Mithin darf ich mich in diesen Ländern legal dafür entscheiden, die Option zu aktivieren und bei Rückkehr nach hause wieder zu deaktivieren.

Den moralischen Zeigefinger, den ich aus vorangegangenen Posts entnehme, halte ich für sinnlose Polemik und Besserwisserei, denn der Umstand, dass andere Betriebssysteme von Navigon entsprechend supportet werden und in anderen Ländern die Nutzung legal ist, macht den erhobenen Zeigefinger obsolet.

2. Den Vergleich mit den Waffen halte ich ebenfalls für sinnlose Polemik. Die zweckentfremdete Nutzung eines Küchenmessers kann - wie in der Vergangenheit und eindeutigen Horrorfilmen zu erkennen ist - durchaus auch tödlich sein. Deswegen muss aber der Verkauf von Küchengeräten nicht untersagt werden. Vielmehr darf von einem mündigen Erwachsenen erwartet werden, dass er den zweckgerichteten Einsatz kennt und sich adäquat verhält. Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, darf er demnach in einigen Länder die Option ein- bzw. muss sie ausschalten.

Andernfalls bewegen wir uns hier in der grundlegenden Frage sozialpolitischer Steuerungsreglementierung oder liberaler Gesetzesverwaltung. Das würde aber zu weit führen. Ich will einfach nur den gleichen Leistungsumfang im Navigonpaket, wie er in anderen Systemen auch erbracht wird. Die Frage nach Sinn- und Unsinn einer solchen Option ist hierbei - entsprechend der obigen Argumentation - obsolet. Ansonsten kommt die Argumentation, dass man früher mit einer Karte auch angekommen ist. Da früher eh´alles besser war ;) wäre dann die Frage nach einem Navigationssystem erledigt.

3. Im übrigen bieten alle anderen Wettbewerber (Hanshans, Garmin, iGO, etc) Blitzerdaten optional an und es sollte MIR überlassen werden, ob ich dies will - auch in Kenntnis des Umstandes, dass ggf. mein iPhone eingezogen werden kann, wenn ich hierbei erwischt würde. Schließlich bietet Navigon auch die Warnfunktion des zu schnellen Fahrens an, so dass ich an Gefahrenstellen (Schulwege) entsprechend gewarnt bleibe und, wenn der Blitzerwarner aktiv ist - ich sicherlich nicht außerhalb der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit fahre. Damit ist der Sicherheitsaspekt eher gegeben, als jemand in Unkenntnis des Blitzerwarners mit überhöhter Geschwindigkeit in Gefahrenstellen zwar geblitzt aber letztlich dann doch einen Unfall verursacht hat. Dann hilft der Blitzer auch nichts mehr.
 
Falls Du mein Post meinst, ich bin mit keinem Wort dafür, die Option zu verbieten. Du interpretierst also falsch. Der Vergleich, der kein Vergleich ist, ist absichtlich überspitzt formuliert, was sogar extra noch erwähnt wird, um Mißverständnisse zu vermeiden. Es ist also weder Polemik noch besteht die Veranlassung, es mit Rüge kommentieren zu wollen.

Der Abschnitt beschäftigt sich alleine mit der Äusserung (die allgemeingültige von mir zitierte), man solle die Menschen frei entscheiden lassen. Das funktioniert nämlich nicht in der Realität. Mehr Aussage steckt in dem Teil nicht.

Also wie Du sehen kannst, ist Dein letztes Post obsolet.
 
Eben ! Deshalb kannst Du die Option auch einfach lassen und nichts passiert. Wenn Du in einem WM-Mobile Navigon die Blitzerdaten deaktivierst, ist die Angelegenheit auch für die Polizei erledigt und genau das erwarte ich von der App des iPhone !
Hmm, wenn das bloße Deaktivieren ausreicht, reicht es dann nicht auch aus, wenn man auf dem iPhone einen Blitzerwarner laufen lässt, bei einer Polizeikontrolle schnell auf Home zu drücken?
Ob das Programm nun an war oder nicht können die nicht nachvollziehen.

Oder reicht in dem Fall schon der Besitz eines Programmes, das nur diesen Zweck erfüllt, aus?

Ich könnte es ja genauso gut auch wie manche Routenplaner nutzen, um mich vor Fahrtantritt zu informieren.
 
Natürlich ist es das Einfachste, im Fall einer Polizeikontrolle den Home-Button zu drücken: kein Navigon, keine Blitzer (sofern in Zukunft vorhanden), keine Beschlagnahme. Wer sein Navigationgerät mit der Blitzeroption offen bei einer Kontrolle liegen hat, gehört bestraft!

Von einer Polizeikontrolle, die Fahrzeuge durchsucht, um festzustellen, ob möglicherweise darin vorhandene Navigationssysteme auch die Blitzerwarner aktiviert haben, habe ich noch nie etwas gehört. Derartiges wäre auch sehr unwahrscheinlich.

@TheCelt: Mein Beitrag bezog sich auf ALLE vorherigen und "moralisch sauberen" Posts.
 
... bezog sich auf ALLE vorherigen und "moralisch sauberen" Posts.

dito, Moralapostel aller Länder vereinigt euch ...!
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen ..., will sagen jeder hat eine "Leiche" im Keller.
POI Blitzer gehören zu einem Vollwertigen Navi dazu!
Und Blitzer hab ich noch nie vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäuser gesehen, sondern zumeist dort wo sich gutes Geld "verdienen lässt ...:cool:


mfg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist es das Einfachste, im Fall einer Polizeikontrolle den Home-Button zu drücken: kein Navigon, keine Blitzer (sofern in Zukunft vorhanden), keine Beschlagnahme.
Dann befindet sich die Software aber immer noch im Speicher des Geräts und damit ist der "Straftatbestand" erfüllt.
In einem Forum zu Navigationsgeräten hat jemand eine Lösung vorgeschlagen, bei der über ein selbstgeschriebenes Script - ausgelöst z.B. über den Homebutton - der POI/Blitzer-Warner komplett von der Speicherkarte gelöscht wird. :eek:
 
Also soo undeutlich ist der §23 der Stvo doch nu wirklich nicht geschrieben

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
 
Nach einiger weiterer Recherche scheint es wohl wirklich so zu sein, dass ein Programm, das explizit vor Blitzern warnt, eine Ordnungswidrigkeit darstellt, auch wenn man es nicht an hat. (Der Gesetzestext ist zwar nicht 100% eindeutig, aber dieser Fall ist jedenfalls schonmal sehr problematisch.)

Was in Navigationssysteme integrierte POI-Warner betrifft, die man erstmal mehr oder weniger umständlich in den Menüs aktivieren muss, ist man sich nicht so einig und ich habe auch kein Urteil für Deutschland gefunden. (Ob es auch verboten ist, das Navi mitzuführen, wenn man diese Option deaktiviert hat.)
In der Schweiz jedoch sollte man auch mit solchen Geräten offenbar ganz vorsichtig sein, aber das war nur eine Diskussion am Rande.

Und der begründete Verdacht, dass man so einen Warner mitführt, reicht wohl aus, um das nachzuprüfen.

Im Auto hat man ja leider nicht die gleichen Rechte wie zu Hause, da reicht es, wenn die netten Herren sich irgendwas konstruieren. ;)

Schade. Ein POI-Warner mit Panikbutton wäre also definitiv vorzuziehen.
 
Es scheint sich ja leichte Panik zu verbreiten.

Also... natürlich darf ein derartiges Gerät nicht mitgeführt werden. Aber ein Urteil einer Einziehung eines Mobilfunkgerätes iSd. §§ 22 ff. OWiG ist mir noch nie über den Schreibtisch "gelaufen". Und davon hätte ich bestimmt Kenntnis erlangt. Eine Polizeikontrolle - zielgerichtet nach Navigationssystemen mit Blitzerwarner - ist mir auch nicht bekannt und wenn die Option als "betriebsbereit" erachtet würde, dann würde es sich um einen zur Wandlung oder Minderung erheblichen Mangel am Gerät und/oder Software handeln, wenn bereits das mit sich Führen eine OWi darstellen würde.

Also ... don´t panic !
 
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Also ... die Diskussion hat sich letztlich erledigt. Laut allen möglichen Informationsdiensten wird Navigon die Blitzerdaten, Routenplanung und erweiterte POI´s ergänzen. Im Spätsommer kommt dann noch Text-to-speech und TMC via Internet hinzu. Was will man mehr ...
 
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